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ᐅ Zahlungsweise an Baufirma so üblich?


Erstellt am: 09.12.13 14:23

B
Bauexperte
09.12.13 14:23
Hallo,

das sind recht dürftige Angaben ...
amelie74 schrieb:

wir planen eine Doppelhaushälfte zu bauen. Nach dem ersten Gespräch mit der Baufirma wies man uns daraufhin, dass die Kellerzahlung zu 100% nach Deckenmontage fällig ist (leuchtet mir ein) und 95% des Kaufpreises nach Innenausbau. Die restlichen 5% zahlt man dann nach Hausübergabe.
Ich versuche das mal so zu entwirren, wie ich denke, das es richtig sein könnte ...

Du kaufst "Alles" aus einer Hand - incl. Grundstück?
Oder Du hast 2 Vertragspartner?
Du baust eine Doppelhaushälfte in Fertigbauweise und mußt den Keller extern dazu kaufen?
amelie74 schrieb:

Ist diese Vorgehensweise üblich, wie wird dann dann das Darlehen abgerufen?
Dein Bankberater wird die Kaufunterlagen von Dir abfordern, incl. Zahlungsplan und Dir darauf basierend ein Angebot erstellen.

Grüße, Bauexperte
A
amelie74
09.12.13 14:27
Hallo Bauexperte,

genau richtig entwirrt 🙂 Wir kaufen Haus (Fertighaus) & Grundstück von der Hausbaufirma. Der Keller wird von einer ortsansässigen Firma gebaut, der keine Leistung des Hausanbieters darstellt.
Ist diese Zahlungsweise so i.O.?
W
Wastl
09.12.13 14:56
Das sind doch super Konditionen. 95% nach Innenausbau entspricht ja -> vor Übergabe - was sollte denn nach dem Innenausbau noch kommen? Die restlichen 5 % bis die "Mängel" behoben sind. Hört sich fast wie der Zahlungsplan von FH an,..
Gibst du den Keller selber in Auftrag, oder macht das auch die Fertighausfirma? Wenn du den selber in Auftrag gibst, würde ich dort auch erst nach Abnahme / Prüfung die Komplettsumme überweisen.
B
Bauexperte
09.12.13 15:59
Hallo,
amelie74 schrieb:

Wir kaufen Haus (Fertighaus) & Grundstück von der Hausbaufirma. Der Keller wird von einer ortsansässigen Firma gebaut, der keine Leistung des Hausanbieters darstellt.
Ist diese Zahlungsweise so i.O.?
Sagen wir mal so - ich kenne schlimmere Zahlungspläne 😉

Die Makler- und Bauträgerverordnung spricht von "maximal" 7 Abschlagszahlungen; diese ist für einen Bauträger verbindlich anzuwenden. Ich möchte Dir lediglich empfehlen, den Keller erst zu bezahlen, wenn er sachverständig abgenommen wurde. Am Besten ist natürlich eine externe Baubegleitung über die gesamte Bauzeit.

Grüße, Bauexperte
A
amelie74
09.12.13 21:12
Hallo Bauexperte,

danke für den Hinweis mit der Kellerabnahme. Wir haben uns auch schon darüber Gedanken gemacht, einen externen Baubegleiter zu engagieren. Hast Du noch Erfahrungswerte, welche Versicherungen während des Baues notwendig sind (Bauherrenhaftpflicht, Feuer- und Rohbauversicherung etc.)?

Bayerische Grüße
A
amelie74
09.12.13 21:19
Hallo,

nein, den Keller geben wir eigentlich nicht wirklich selbst in Auftrag. Die Hausbaufirma hat die Firma an der Hand, die das macht.
Letztlich geben wir mit unserer Unterschrift den Auftrag. Es handelt sich um eine Firma vor Ort, die das ausführt - wobei den Kontakt die Hausbaufirma stellt.
kellergrundstückzahlungsplaninnenausbau