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ᐅ Wer kennt diesen Grundriss?


Erstellt am: 03.06.13 15:11

M
mopad126
03.06.13 15:11
Hallo liebes Hausbau-Forum,

ich bin auf der Suche nach einem Haus, das meine Frau und ich besichtigen können, welches folgenden Grundriss aufweist (s. Anhang).

Wir überlegen bei einer Zwangsversteigerung für dieses Haus mitzubieten. Der jetzige Eigentümer lässt jedoch niemanden mehr zur Hausbesichtigung in das Objekt und wir würden uns natürlich gerne das / zumindest ein ähnliches Haus vorab live ansehen.

Eine lange Internetrecherche hat bislang nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Es wäre super wenn hier jemand ist, der uns weiterhelfen könnte.

Vielen Dank!

MfG

mopad126

Grundriss eines Hauses mit Wohnzimmer, Küche, Diele, Bad und Schlafzimmer
D
Der Da
03.06.13 15:28
Tja das ist immer das Risiko bei Zwangsversteigerungen.
ABER: Ich glaube nicht, dass der Bewohner den Zugang verweigern darf. Wenn es zur Versteigerung kommt, wird wohl die Bank entscheiden können, ob noch jemand ins Haus darf. Wann kann dann der Bewohner entscheiden.
Oder ist da gar keine bank mehr involviert. Möglicherweise ein Insolvenzverwalter?

Sonst, isses eben das Risiko der Versteigerung... da kauft man oft nach dem äußeren Anschein.
N
nordanney
03.06.13 15:43
Ich kenne zwar den Grundriss nicht, kann Dir jedoch zum Thema ZV einige Punkte mitgeben (wir haben auch ein Haus aus einer ZV erworben, ohne es jemals besichtigt zu haben - es gab noch nicht einmal Innenfotos):
- Besichtigung ist nur möglich, wenn der der Eigentümer es erlaubt (@Der Da: Der Bewohner kann nicht nur den Zugang verweigern, er kann noch viel mehr mit seiner Immobilie anstellen)
- Ähnliches Haus ansehen - würde ich mir schenken. Lediglich der Grundriss kann verglichen werden, die Ausstattung kann extrem abweichen
- Beschreibungen des ZV-Gutachtens mit Bedacht lesen - nicht alles sieht später so toll aus, wie es beschrieben wurde (der Gläubiger möchte gerne sein Geld aus der ZV zurückbekommen)
- Puffer für Renovierungen einplanen (unser Haus war erst drei Jahre alt, als wir es ersteigert haben - aufgrund von Kindern, Hunden und einer sehr individuellen Innenraumgestaltung haben wir alle Böden erneuert, Wände neu verputzt, beide Bäder komplett saniert etc.)
- der Eigentümer kann und darf bis zum Zeitpunkt der Versteigerung mit dem Haus anstellen, was er möchte. Bei uns bedeutete das: Ausbau sämtlicher Duscharmaturen, Ausbau der Sauna, Ausbau der Badewanne (Whirlpool), teilweiser Ausbau des Laminats, Abbau der Satellitenanlage, Ausgraben sämtlicher Bäume/Sträucher im Garten und noch weitere kleine Nettigkeiten
==> böse Eigentümer verlassen nicht das Objekt, so dass eine teure Zwangsräumung nötig wird. Vielleicht werden auch Wasserleitungen mit einem kleinen Bohrer angebohrt und anschließend die Wand wieder sauber verputzt (habe ich bei Kunden von mir schon erlebt)...

Fazit: Überlegt Euch gut, welchen Preis Ihr für "die Katze im Sack" ausgeben wollt. Ihr könnt ein Schnäppchen machen, auch wenn die meisten gute Objekte zu hohen Preisen versteigert werden. Rechnet aber damit, dass noch weitere Kosten hinzukommen (können).
I
Ingo Kommen
11.06.13 18:34
ZV hin ZV her.
Alleine wegen dem Grundriss würde ich das Haus nicht ersteigern.
N
nordanney
11.06.13 20:26
Ingo Kommen schrieb:
ZV hin ZV her.
Alleine wegen dem Grundriss würde ich das Haus nicht ersteigern.

Ist alles eine Frage des Preises 🙂
ausbaugrundrissversteigerungverputzt