Hallo Forum,
vorweg: Das Problem, was ich gleich beschreiben möchte ist sehr ärgerlich aber wohl unserer Unerfahrenheit geschuldet.
Wir haben ein Grundstück gekauft in dem das Baufenster vorgegeben ist. Das Fenster ist relativ groß. Wir haben aber außer acht gelassen, dass die Form eher ungünstig ist. Wir haben alles vorab prüfen lassen, aber diesen Punkt haben wir tatsächlich übersehen.
Wir planen ein Stadthaus mit einer Wohnfläche mit 180m² (Wohnflächenverordnung). Die Grundfläche dafür ist quadratisch vorgesehen. Aufgrund der gekrümmten Form des Baufensters meinte die Architekten, dass man die gesamte Wohnfläche wohl so nicht erreichen kann.
Es bestünde die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, das Baufenster geringfügig zu überschreiten. Dann würde man auch die 180m² erhalten.
Ich habe nun folgende Frage: Ich gehe davon aus, dass eine Grundfläche von 100m² (also 10 x 10 m) ausreichend sein sollte für 90m² unten und 90m² oben als Wohnfläche. Ist meine Annahme falsch? (ich habe versucht auch die Außenwanddicken für WDVS zu berücksichtigen)
Des Weiteren? Hat jemand Erfahrung in wieweit man das Baufenster ändern bzw. überschreiten darf? Unser Grundstück ist relativ groß (856m²) und wir würden gerne mit dem Haus in die Richtung außerhalb des Baufensters "wandern" auf der wir keinen Nachbarn haben (Fußweg) Der Abstand zum Fußweg wäre dann aber immer noch mehr als groß. siehe Foto
Was ist eure Meinung dazu? Wir sind da echt perplex und selber schuld, das ist uns bewußt, aber ist die Situation wirklich aussichtslos?
Freue mich auf eure Rückmeldungen


vorweg: Das Problem, was ich gleich beschreiben möchte ist sehr ärgerlich aber wohl unserer Unerfahrenheit geschuldet.
Wir haben ein Grundstück gekauft in dem das Baufenster vorgegeben ist. Das Fenster ist relativ groß. Wir haben aber außer acht gelassen, dass die Form eher ungünstig ist. Wir haben alles vorab prüfen lassen, aber diesen Punkt haben wir tatsächlich übersehen.
Wir planen ein Stadthaus mit einer Wohnfläche mit 180m² (Wohnflächenverordnung). Die Grundfläche dafür ist quadratisch vorgesehen. Aufgrund der gekrümmten Form des Baufensters meinte die Architekten, dass man die gesamte Wohnfläche wohl so nicht erreichen kann.
Es bestünde die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, das Baufenster geringfügig zu überschreiten. Dann würde man auch die 180m² erhalten.
Ich habe nun folgende Frage: Ich gehe davon aus, dass eine Grundfläche von 100m² (also 10 x 10 m) ausreichend sein sollte für 90m² unten und 90m² oben als Wohnfläche. Ist meine Annahme falsch? (ich habe versucht auch die Außenwanddicken für WDVS zu berücksichtigen)
Des Weiteren? Hat jemand Erfahrung in wieweit man das Baufenster ändern bzw. überschreiten darf? Unser Grundstück ist relativ groß (856m²) und wir würden gerne mit dem Haus in die Richtung außerhalb des Baufensters "wandern" auf der wir keinen Nachbarn haben (Fußweg) Der Abstand zum Fußweg wäre dann aber immer noch mehr als groß. siehe Foto
Was ist eure Meinung dazu? Wir sind da echt perplex und selber schuld, das ist uns bewußt, aber ist die Situation wirklich aussichtslos?
Freue mich auf eure Rückmeldungen
Mit 10 x 10 erreichst Du keine 90 qm
Frage 1: Habt Ihr schon ein 10 x 10 Grundriss im Auge? Wenn Euch das reicht und ansprechend ist, ist es doch egal, ob es 160qm oder 165qm oder 180qm genannt wird. Muss es denn genau mind. 180qm haben????
Frage 2: warum dreht Ihr das Haus nicht etwas nach links (gegen den Uhrzeiger), dann müsste doch geschätzt und vermittelt auch ein 11 x 11 Haus hinpassen (sofern ich richtig geschaut habe)?!
Frage 1: Habt Ihr schon ein 10 x 10 Grundriss im Auge? Wenn Euch das reicht und ansprechend ist, ist es doch egal, ob es 160qm oder 165qm oder 180qm genannt wird. Muss es denn genau mind. 180qm haben????
Frage 2: warum dreht Ihr das Haus nicht etwas nach links (gegen den Uhrzeiger), dann müsste doch geschätzt und vermittelt auch ein 11 x 11 Haus hinpassen (sofern ich richtig geschaut habe)?!
Hallo ypg
Antwort 1: grundsätzlich finde ich es schon wichtig ob bei gleicher Aufteilung man 160 oder 180m² als Wohnfläche hat, daher die Fixierung auf 180m²
Antwort 2: Wir haben das Haus nicht gedreht weil wir dann, wenn Du so willst, links die Garage/das Carport haben wollen. Sicherlich wäre das aber noch eine Option wenn man das da platzieren möchte
Antwort 1: grundsätzlich finde ich es schon wichtig ob bei gleicher Aufteilung man 160 oder 180m² als Wohnfläche hat, daher die Fixierung auf 180m²
Antwort 2: Wir haben das Haus nicht gedreht weil wir dann, wenn Du so willst, links die Garage/das Carport haben wollen. Sicherlich wäre das aber noch eine Option wenn man das da platzieren möchte
Ein Baufenster ist nicht veränderbar, wohl aber eine Ecke rausstehend ist möglich (soweit das Bauamt gute Laune hat!)
Ich fragte nach der Grundfläche, da sich viele zu sehr auf eine Zahl fixieren (die sie mal so salopp per Raum zusammen addiert haben oder eine andere Immobilie mit x qm ihnen zu klein erscheint), obwohl bei intelligenten Grundrissen oft gefühlte qm einen Mehrwert darstellen, als reelle qm mit viel unnötige Fläche (zB Flure von 15%)
Zudem hast Du ja einen 10x10-Gedanken, imho hast Du Dir darum noch keine so grossen Gedanken gemacht
Ich fragte nach der Grundfläche, da sich viele zu sehr auf eine Zahl fixieren (die sie mal so salopp per Raum zusammen addiert haben oder eine andere Immobilie mit x qm ihnen zu klein erscheint), obwohl bei intelligenten Grundrissen oft gefühlte qm einen Mehrwert darstellen, als reelle qm mit viel unnötige Fläche (zB Flure von 15%)
Zudem hast Du ja einen 10x10-Gedanken, imho hast Du Dir darum noch keine so grossen Gedanken gemacht
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