Höhenunterschied / Niveau Fliese - Parkett

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B

Bauexperte

Hallo,

Nichtsdestotrotz ist der Parkett nun rund 1,2 cm niedriger als das angrenzende Niveau. Unser Bauleiter und der Fußbodenleger sagen, dass das "normal" sein und somit keinen Mängel darstellt. Es gäbe keine definierten "Zahlen" [...] Eine Anhebung ist leider nicht möglich, da sonst die Funktion der Fußbodenheizung zu sehr beeinträchtigt wird.
Immer vorausgesetzt, daß die unterschiedlichen Bodenbeläge von Anbeginn an bekannt waren, ist die Aussage der beiden Herren reiner Selbstschutz ... sie sollten sich mal vergleichbare Urteile anschauen

Bleib´ dran und verfasse eine Mängelrüge mit Fristsetzung. Du bist auch nicht in der Pflicht die DIN zu kennen ... Dein BU schuldet Dir eine mängelfreie Leistung; soll er sich mit dem Estrichleger oder Holzwurm ins Benehmen setzen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

Hilaria

@Meecrob, wieso umgehe ich die Fragen?

Es wurde in der Werkplanung festgelegt und in die Pläne der Fußbodenbelag geschrieben. Dort steht:
Flur / Küche = Fliese
Wohnbereich = Parkett

wessen Aufgabe ist es jetzt die richtige Estrichhöhe dafür zu ermitteln, meine ? Wofür habe und bezahle ich ein Bauunternehmen und einen Bauleiter ?
Vor Ort bei der Einbringung wurde es anhand der Pläne nochmals erörtert, sprich klar kommuniziert, dass im Wohnbereich Parkett liegt. Ich gehe davon aus, dass die "Fachbetriebe" dann wissen wie hoch der Estrich sein soll und wenn nicht, sich diese Information bei den zuständigen Leuten erfragen.

Was hätte ich Deiner Meinung nach anders bzw. besser machen sollen ?
Hilaria
 
H

Hilaria

Hallo Bauexperte,
die Fußbodenbeläge waren von Anfang an bekannt und sich - wie schon erwähnt - in der Werkplanung festgehalten.
Man hat mir Vor Ort erklärt, dass der Estrich im Parkettbereich niedriger sein muss, dass er nun allerdings so niedrig ist, dass er rund 1 cm zu niedrig ist, verstehe ich nicht.
Wie im Eingangspost erwähnt, haben wir auch keinen "extra" dünnen Parkett, den es wohl gibt, damit in Altbauten eben dieser Höhenunterschied nicht entsteht.

Ich werde es festhalten, denn für mich ist es ein Mangel.
Mein Bauunternehmer sagt, es wäre kein Mangel, das ist ja dann die Gretchenfrage. Wer definiert in diesem Falle einen Mangel? Und wie sähe eine Lösung aus ? Außer einen eingangs erwähnten Artikel - für öffentliche Einrichtungen und Arbeitsplätze - welche von > 4mm sprechen habe ich nichts gefunden, was zu einer definitiven Aussage führt.

Hilaria
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wer definiert in diesem Falle einen Mangel? Und wie sähe eine Lösung aus ? Außer einen eingangs erwähnten Artikel - für öffentliche Einrichtungen und Arbeitsplätze - welche von > 4mm sprechen habe ich nichts gefunden, was zu einer definitiven Aussage führt.
Wie schon geschrieben, mußt Du die DIN nicht kennen. Wenn es Dich aber beruhigt, es ist imho die DIN 18202 - zulässige Ebenheitstoleranzen bei Flächenfertigen Böden, wie z.B. Estrich. 4 mm ist darin die höchst zulässige Toleranzgrenze; also übel für den Estrichleger.

Ob sich 1.2 cm mittels einer Ausgleichsmasse ausgleichen lassen, kann ich nicht zuverlässig beantworten; bin weder Estrich- noch Fliesenleger. Denke aber, es sollte möglich sein, denn der Fliesenleger verwendet in aller Regel nicht viel weniger

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
P

perlenmann

Ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen habe:
Nicht Du mußt beweisen, das es ein Mangel ist, sondern dein GU muß dir beweisen, das es kein Mangel ist!

Aber verstehen tue ich das ganze trotzdem noch nicht, da bei uns Fliesen mit Kleber gleich hoch sind wie Parkett mit Kleber.
 
W

Wastl

Es wurde in der Werkplanung festgelegt und in die Pläne der Fußbodenbelag geschrieben. Dort steht:
Flur / Küche = Fliese
Wohnbereich = Parkett
Hilaria
Stehen bei dir keine Höhen in der Werkplanung? Bei uns wurden die Fließen mit 11mm Höhe und der Kork (diese Angabe kam von uns, da Eigenleistung) mit 8mm festgehalten. Wir haben zwar auch einen Versatz von ca. 3-4mm – nur reden sich die Verantwortlichen bei uns auf Bauexperte’s DIN raus, dass sowas innerhalb der Toleranz wäre. Jeder Parkettboden kann doch unterschiedlich dick sein?! Demnach kann der Estrichleger nur nach Angabe von Stärken (8mm / 12mm usw.) die Höhendifferenz bestimmen und ausgleichen?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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