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ᐅ Schräge Fensterinnenseite und zu niedrige Raumhöhe?


Erstellt am: 10.11.20 07:39

Lumpi_LE 10.11.20 12:21
ypg schrieb:

dann hast Du wieder 3 cm mehr
Das wäre dann aber der nächste sehr extreme Mangel 😱

user281 10.11.20 12:33
Danke für die Antworten!

zu 1/2)
Die Brüstung (ich hoffe ich beschreibe es richtig), damit meine ich die Kücheninnenwand bis zu "Fensterinnenablage" ist faktisch nicht waagerecht, wenn man eine Wasserwaage anlegt, zeigt diese es auch an. Dies kommt, weil eine Fensterseite (links) von der Ablage gemessen bereits nach 3,5cm und die andere Fensterseite (rechts) erst ab 4cm Höhe beginnt. Übliche Arbeitsplatten haben 4cm. Das führt dazu, dass die Arbeitsplatte jedoch nun theoretisch angepasst werden muss. Bei jedem anderen Fenster im Erdgeschoss in den anderen Räumen ist die Höhe beidseitig bei ca. 4 bis 4,2cm. Nur bei dem einen Küchenfenster, welches entscheidend wäre.
Auch wenn auf dem Foto jetzt nicht jede Perspektive für eine eindeutige Bewertung erkennbar ist: Die Anzeige der Wasserwaage ist vor Ort wie auf demFoto erkennbar, jedoch nur an diesem Fenster.

zu 3)
Die "lichte Raumhöhe" gilt doch aber vermutlich zum Zeitpunkt der Endabnahme/Hausübergabe und nicht erst ab 3 Jahre, oder? Dann könnte ja jede Baufirma, auch bei einer Raumhöhe von 2,39cm sagen, dass sich der Estrich noch verändern wird und deswegen kein Mangel gegeben ist.
Dass die Hausbaufirma die Raumhöhen nicht mehr ändern kann, verstehe ich. Ich frage mich nur, was das im Ergebnis bedeutet, z.B. ob ein Mangel vorliegt und ich ggf. bei der letzten Bauratenzahlung einen Anteil einbehalte, weil nicht, wie im Grundriss angegeben, 2,50m Raumhöhe gebaut wurden.
Selbiges gilt schlussendlich auch für das Fenster, wenn ein Mangel vorliegt. Und der Mangel könnte imo nur vorliegen, wenn eine entsprechende "Schieflage" als Mangel anzunehmen ist.

Hand mit Bleistift am Rand eines Metallrahmens auf Betonboden; kleine Wasserwaage sichtbar.

ypg 10.11.20 17:07
user281 schrieb:

Die Brüstung (ich hoffe ich beschreibe es richtig), damit meine ich die Kücheninnenwand bis zu "Fensterinnenablage" ist faktisch nicht waagerecht, wenn man eine Wasserwaage anlegt, zeigt diese es auch an.

Du redest von einem unfertiger Fensternische. Nochmal: das wird ausgeglichen...
user281 schrieb:

Das führt dazu, dass die Arbeitsplatte jedoch nun theoretisch angepasst werden muss.

... diese Anpassung wird durch die Klebemasse, Silikon oder so ausgeglichen. Das ist ein normaler Vorgang.
user281 schrieb:

Bei jedem anderen Fenster im Erdgeschoss in den anderen Räumen ist die Höhe beidseitig bei ca. 4 bis 4,2cm.
Das mag ja sein, ist aber egal.

user281 11.11.20 06:24
Ok, danke nochmal für Eure ganzen Antworten; das weiß ich zu schätzen!

Fenster:
Das bedeutet, dass der Küchenbauer sich darum kümmern muss und nicht aus Hausbaufirma diesen "Ausgleich" vornehmen muss? Weiß jemand zufällig, wo Vorgaben zur Bauweise Fensternische stehen könnten? Vermutlich wird eine Hausbaufirma ja nicht auf der einen Seite 1cm + auf der anderen Seite unter dem Fensterrahmen 5cm errichten und dann sagen, dass das schon durch den Küchenbauer ausgeglichen wird.

Nachtrag zur Raumhöhe:
Nach meiner Recherche könnte die DIN 18202 ("Toleranzen im Hochbau"), einschlägig sein, in der Maßabweichungen für Grundrisse und Aufrisse bzgl. Geschosshöhen etc. aufgeführt werden.
Dort wird geschrieben, dass folgende Maximal-Abweichungen gelten:
in Grundrissen: 1-3m Höhe: max. 12mm
in Aufrissen: 1-3m Höhe: max. 16mm
Jetzt sind es vom Estrichboden zur Rohbaudecke bereits "nur" 2,47cm, mit Fliesen dann ca. 2,45cm. Im Grundriss, der auch fester Bestandteil vom Bauantrag war und von der Bauablaufmappe (Baubehörde) ist, wo der Architekt auch für unterschrieben hat, ist als "lichte Raumhöhe: 2,50m" im Erdgeschoss angegeben.

Für mich als Laie bedeutet dies, dass von den 2,50m 12mm bzw. 16mm Toleranz möglich sind. Selbst wenn man vom Estrich messen würde, wurde dieser Wert weit unterschritten. Sehe ich das richtig oder habe ich einen Denkfehler?

Lumpi_LE 11.11.20 07:19
user281 schrieb:

Für mich als Laie bedeutet dies, dass von den 2,50m 12mm bzw. 16mm Toleranz möglich sind. Selbst wenn man vom Estrich messen würde, wurde dieser Wert weit unterschritten. Sehe ich das richtig oder habe ich einen Denkfehler?
Hab ich schon im 2. Post geschrieben, dass das so ist. Wenn man hier Fragen stellt sollte man auch versuchen die Antworten zu lesen.

sascha-t4-le 11.11.20 08:11
Vielleicht musst du zuerst verstehen wie eine Fensterbank eingebaut wird. Das Fenster muss auf jedenfall in Waage eingebaut werden. Auf die Mauer wird Mörtel drauf getan, Fensterbank drauf und 1-2 cm unter den Fensterrahmen schieben. Die Fuge zwischen Fensterrahmen und Fensterbank ist 0mm. Du merkst schon, wenn die Mauer etwas schief war, wird es nun durch Einbau der Fensterbank ausgeglichen. Ich denke bei einer Arbeitsplatte wäre es ähnlich.

Zur Deckenhöhe: Ich möchte dich ja nicht zum bösen anstiften, bin aber nicht der Meinung wie die meisten hier. Eine 5cm kleinere lichte Höhe wäre für mich ein gewaltiger Mangel. Wie die Gerichte das sehen kann ich nicht sagen, hab damit keine Erfahrungen. Deckenhöhe verleiht dem Raum eine gewisse Größe, im Wahrsten sinne des Wortes.
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