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ᐅ Abweichung vom Bebauungsplan, Begründung?


Erstellt am: 19.10.12 20:08

R
rennem01
19.10.12 20:08
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

meine Frau und ich haben uns vor ca. 2 Jahren ein Baugrundstück gekauft. Ursprünglich wollten wir ein Haus mit Satteldach bauen, sind aber nach Besuche diverser Musterhausausstellungen auf ein versetztes Pultdachhaus gestoßen, das uns wahnsinnig gut gefällt. Der Bebauungsplan schreibt in Sachen Kniestockhöhe "1m bis OK Fußpfette" vor. Für unser ursprüngliches Vorhaben hätte das ausgereicht. Das versetzte Pultdachhaus hat jetzt auf einer Seite einen Kniestock von ca. 0,6m bis OK Fußpfette (kleines Pult), auf der gegenüberliegenden Seite allerdings eine Kniestockhöhe von ca. 1,35m bis OK Fußpfette (großes Pult). Könnte ich bei der Bauvoranfrage Erfolg haben, wenn ich argumentieren würde, dass ja im Durchschnitt die Kniestockhöhe sogar leicht unter einem Meter liegen würde? Hatte dieses Problem schon irgendein Forumsteilnehmer und könnte mir hier einen Tipp geben? Die restlichen Vorgaben des Bebauungsplanes würden wir komplett einhalten, es ist auch keine maximale Firsthöhe angegeben, sondern nur die Dachneigung zwischen 32° und 40°, die wir auch einhalten würden. Im Bebauungsplan ist die Pultdachform ausdrücklich genehmigt.

Grüße,

Marco
R
rennem01
20.10.12 13:44
Hi Wastl,
danke für Deine erste Einschätzung. Der Bebauungsplan sieht an dieser Stelle sogar Häuser mit 2 Vollgeschoßen vor, die man alternativ noch bauen könnte. Unser Grundstück liegt in einer Sackgasse, in direkter Nachbarschaft von zwei Stadtvillen (2-geschoßig mit Zeltdach) und normalen 1,5-stöckigen Satteldachhäusern. Ich habe heute zufällig den (zukünftigen) Nachbarn getroffen, von dem wir das Grundstück gekauft haben und der zufälligerweise noch im Ortsbeirat sitzt. Er meint, dass das mit der Kniestockerhöhung kein Problem wäre. Ich werde dann halt mal beim Bauamt vorsprechen und hoffen, dass es etwas bringt. In dem Neubaugebiet wurde an mehreren Stellen schon (bewußt) gegen den Bebauungsplan verstoßen ... ich kann sogar direkt mehrere Häuser in der weiteren Umgebung erkennen, bei denen der Kniestock ebenfalls höher als 1m sein müsste. Bis jetzt wurde an keiner Stelle ein Rückbau angeordnet, Sonden nur Strafzahlungen verhängt.
Grüße aus der Pfalz,
Marco
M
Micha&Dany
30.10.12 06:08
Hallo Marco,

noch eine Idee: Wie ist das Haus zur Straße hin ausgerichtet?
Wenn man von der Straße aus nur die 60cm sieht, und die 1,35m hinten im Garten sind, dann ist das vielleicht auch noch ein hilfreiches Argument. So bleibt ja das Straßenbild so erhalten, wie die Stadt es möchte...

Nur so als Überlegung...

Grüße
Micha
R
rennem01
30.10.12 09:24
Hi Micha,

danke für Deine Idee. Wenn man von der Straße bzw. dem Wendehammer aus auf unser Grundstück schaut, schaut man direkt auf die beiden Pulte/Versatz. Das Haus steht relativ weit hinten im Grundstück, dahinter steht ein älteres Haus mit 2 Vollgeschoßen. Ich habe jetzt vor einer Woche wegen der Kniestocksituation einen Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan mit einem Exposé des Hauses eingereicht. Ich habe mich gerade gestern mit einem Architekten über die Situation unterhalten und ihm auch den Bebauungsplan vorgelegt. Er meint, dass die Erhöhung eigentlich kein Problem sein sollte. Sobald ich den Bescheid habe, werde ich es hier posten.

Grüße aus der Pfalz,

Marco
1
1freizeit
26.03.22 20:19











































Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meine Bauvoranfrage zusammen zu stellen (auch Bauing. aber nicht Konstruktiv).
Grund das ich eine Bauvoranfrage stelle, ich möchte von der vorgeschriebenen Dachneigung des Bebauungsplan (38-45°) abweichen. Meine Dachneigung wird ca. 20-28° betragen.
Gründe für die Abweichung:
-Schaffung barrierefreien Wohnraums für mich in der Zukunft (bin 45 Jahre), daher kein Dachgeschoss, eingeschossig
-Haus für meine Tochter und mich (85m²)
-energetisch unnütz für meine Wohnsituation
-unnützlicher Umbauter Raum
Beim Anruf in der zuständigen Genehmigungsbehörde, hat sich der Bearbeiter auch zuversichtlich geäußert das unter den vorgenannten Gründen/ Beweggründen abgewichen werden kann.
Könnte mir hier vielleicht jemand bei der Formulierung dieser Punkte, auf das Niveau für die Bauvoranfrage helfen? Ich meine, meine Punkte noch etwas ausführen, ausführlicher beschreiben oder mit diesem Bezug andere Punkte hinzufügen.
Vielen Dank für Eure Antworten und Unterstützung
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