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ᐅ Rechte und Pflichten nach dem Grundstückskauf


Erstellt am: 22.08.12 12:52

B
Boergi
22.08.12 12:52
Nicht lachen, aber ich hab da ein paar Fragen:

Wir kaufen in ein paar Tagen unser Baugrundstück, es handelt sich um ein Neubaugebiet welches derzeit erschlossen wird. Mit dem Bau werden wir erst nächstes Jahr beginnen.

Was muss ich jetzt beachten?

- Muss ich schon eine Versicherung abschließen?
- Muss das Grundstück abgesichert werden?
- Muss ich das Grundstück mähen oder darf ich es verwildern lassen?
- Werden schon Steuern o.Ä. fällig?
- Wie sieht es mit Wintersicherungspflicht aus? Das Grundstück wird auf der einen Seite durch eine Stichstraße erschlossen werden, auf unserer Seite befindet sich kein Bürgersteig. Auf der anderen Seite verläuft ein (geschotterter) Wanderweg vorbei, einen Winterdienst gibt es dort nicht.

Vielen Dank,
Sebastian
B
Bauexperte
22.08.12 13:08
Hallo Sebastian,
Boergi schrieb:

Was muss ich jetzt beachten?

- Muss ich schon eine Versicherung abschließen?
- Muss das Grundstück abgesichert werden?
- Muss ich das Grundstück mähen oder darf ich es verwildern lassen?
- Werden schon Steuern o.Ä. fällig?
- Wie sieht es mit Wintersicherungspflicht aus? Das Grundstück wird auf der einen Seite durch eine Stichstraße erschlossen werden, auf unserer Seite befindet sich kein Bürgersteig. Auf der anderen Seite verläuft ein (geschotterter) Wanderweg vorbei, einen Winterdienst gibt es dort nicht.
Du brauchst eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Versichert sind dann Schäden, die dadurch entstehen, dass Du Deiner Verkehrssicherungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen bist. Der Versicherungsbeitrag für unbebaute Grundstücke richtet sich nach der Grundstücksfläche.

Freundliche Grüße
D
Der Da
22.08.12 14:57
Bei uns ist diese Versicherung in der Haftpflicht drin (eine Komfort Variante)

Grundsteuer musste bezahlen wenn Sie fällig werden

Zum Mähen. Zwingen kann dich erst mal keiner soweit ich weiß. Aber denk daran, dass du die nächsten Jahre mit deinen Nachbarn auskommen willst. Wenn du hier schon nen schlechten Eindruck machst, machst du dir Wahrscheinlich keine Freunde.

Ich mähe alle 4-6 Wochen einmal kurz drüber, oder steche das große Unkraut aus. Meine Nachbarn haben mir gleich zu Beginn zu verstehen gegeben, dass Sie furchtbar unter dem Unkraut leiden.
Das Grundstück war vor meinem Kauf als Kartoffelacker genutzt, und dann ein Jahr vor dem Kauf nimmer gemäht worden.

Jetzt musste nimmer so oft mähen, das starke Wachstum ist vorbei.
Denk auch daran, dass der Vermesser und die Geologen ein befreites Grundstück haben wollen, um darauf arbeiten zu können.

Spätestens wenn das Schnurgerüst gespannt wird solltest den Urwald beseitigen. oder durch den Tiefbauer platt machen lassen.
Unser Bau geht bald los, und der Tiefbauer meinte er macht das mit seinen Maschinen schon alles platt
B
Boergi
22.08.12 16:28
Vielen Dank für eure Antworten.

Bauexperte: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe schließe ich erst mal für das unbebaute Grundstück eine Grundstückshaftpflichtversicherung ab, während der Bauphase die Bauherrenhaftpflicht.

DerDa: Bei mir ist es ähnlich im Moment ist das ganze Gebiet noch Ackerfläche, da ich einer der ersten Käufer bin werde ich erst mal auch keine Nachbarn haben die das stören könnte.

Gruß,
Sebastian
D
Der Da
22.08.12 16:54
lange da keiner wohnt lass es wachsen.... Irgendwann musste es dann mit einem Balkenmäher oder einer Profisense mähen. Finger weg von den Baumarktsensen unter 400 € ... da wirste nicht glücklich. Ich hab mir so eine geliehen von nem Freund... Unschaffbar. Danach eine professionelle Sense... ging wie durch Butter.
grundstückerschlossenversicherungunkrauttiefbauer