ᐅ Kostenvergleich Einfamilienhaus / Doppelhaushälfte
Erstellt am: 17.04.12 09:00
Hallo!
Eine Frage:
Wie wäre der UNGEFÄHRE Kostenvergleich bei folgenden Varianten:
a) Einfamilienhaus
b) Doppelhaushälfte (Baunachbar baut mit gleicher Baufirma)
c) Doppelhaushälfte (Baunachbar baut unabhängig)
Sagen wir mal a) würde 250.000 € kosten, wie groß wäre der Preisvorteil bei einem Doppelhaus (nur ein Kran, viele Arbeiten parallel) und wieviel des Preisvorteils würde man wieder aufgeben, wenn man separat baut. Gäbe es bei Konstellation c) irgendwelche Komplikationen? Ungefähre Angaben genügen.
Herzliche Grüße
Jens
Eine Frage:
Wie wäre der UNGEFÄHRE Kostenvergleich bei folgenden Varianten:
a) Einfamilienhaus
b) Doppelhaushälfte (Baunachbar baut mit gleicher Baufirma)
c) Doppelhaushälfte (Baunachbar baut unabhängig)
Sagen wir mal a) würde 250.000 € kosten, wie groß wäre der Preisvorteil bei einem Doppelhaus (nur ein Kran, viele Arbeiten parallel) und wieviel des Preisvorteils würde man wieder aufgeben, wenn man separat baut. Gäbe es bei Konstellation c) irgendwelche Komplikationen? Ungefähre Angaben genügen.
Herzliche Grüße
Jens
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Hallo jensma,
schau mal hier: Kostenvergleich Einfamilienhaus / Doppelhaushälfte. Da wird jeder fündig!
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B
Bauexperte17.04.12 09:36Hallo Jens,
Wie ich im anderen Thread schon geantwortet habe, ist die Preisersparnis marginal. Bauzaun, Bautoilette - das wars im Großen und Ganzen; der Kran muß eh auf die Baustelle. Hier hebt sich die Preisersparnis quasi auf, denn was ein Kran einspart, verliert er wieder über die längere Standzeit. Da Gleiche gilt für das Baugerüst.
Der eigentliche Vorteil liegt darin - wenn ein BU beide Hälften erstellt - dass Anschlußfehler vermieden werden können oder - wenn mit Keller gebaut werden soll, die Unterfangungsmaßnahmen entfallen, wenn zeitgleich begonnen wird. Beispiel: wir haben in Leverkusen an eine bestehende Doppelhaushälfte anbauen wollen und festgestellt, dass der BU der ersten Doppelhaushälfte mal locker flockig überbaut hat. Mußte er halt zurückbauen bevor unser BU mit den Arbeiten beginnen konnte.
Es spricht also Nichts dagegen, zwei unterschiedliche BU mit den BV zu beauftragen. Der BU, welcher zuerst baut, muß dann den Schnitt der Ausführungsplanung an den 2. BU übergeben und der Rest ist buiseness as usual. Baut der erste DH-Partner mit Keller, der 2. möchte jedoch auf BP gründen ist dies auch kein größeres Problem, wenn sich alle darüber einig sind, dass die Betonstützen zum Abfangen des Gebäudes ohne Keller bereits parallel erstellt werden dürfen. Die Baugrube ist ja einmal offen.
Freundliche Grüße
jensma schrieb:Eine Doppelhaushälfte unterscheidet sich preislich von einem freistehenden Einfamilienhaus nur in den Kosten der Kommunwand. Soll das Haus verputzt werden, vielleicht TEUR 3, soll es verklinkert werden plus einen Anteil Klinker.
Wie wäre der UNGEFÄHRE Kostenvergleich bei folgenden Varianten:
a) Einfamilienhaus
b) Doppelhaushälfte (Baunachbar baut mit gleicher Baufirma)
c) Doppelhaushälfte (Baunachbar baut unabhängig)
Sagen wir mal a) würde 250.000 € kosten, wie groß wäre der Preisvorteil bei einem Doppelhaus (nur ein Kran, viele Arbeiten parallel) und wieviel des Preisvorteils würde man wieder aufgeben, wenn man separat baut. Gäbe es bei Konstellation c) irgendwelche Komplikationen? Ungefähre Angaben genügen.
Wie ich im anderen Thread schon geantwortet habe, ist die Preisersparnis marginal. Bauzaun, Bautoilette - das wars im Großen und Ganzen; der Kran muß eh auf die Baustelle. Hier hebt sich die Preisersparnis quasi auf, denn was ein Kran einspart, verliert er wieder über die längere Standzeit. Da Gleiche gilt für das Baugerüst.
Der eigentliche Vorteil liegt darin - wenn ein BU beide Hälften erstellt - dass Anschlußfehler vermieden werden können oder - wenn mit Keller gebaut werden soll, die Unterfangungsmaßnahmen entfallen, wenn zeitgleich begonnen wird. Beispiel: wir haben in Leverkusen an eine bestehende Doppelhaushälfte anbauen wollen und festgestellt, dass der BU der ersten Doppelhaushälfte mal locker flockig überbaut hat. Mußte er halt zurückbauen bevor unser BU mit den Arbeiten beginnen konnte.
Es spricht also Nichts dagegen, zwei unterschiedliche BU mit den BV zu beauftragen. Der BU, welcher zuerst baut, muß dann den Schnitt der Ausführungsplanung an den 2. BU übergeben und der Rest ist buiseness as usual. Baut der erste DH-Partner mit Keller, der 2. möchte jedoch auf BP gründen ist dies auch kein größeres Problem, wenn sich alle darüber einig sind, dass die Betonstützen zum Abfangen des Gebäudes ohne Keller bereits parallel erstellt werden dürfen. Die Baugrube ist ja einmal offen.
Freundliche Grüße
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