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ᐅ Wegerecht/ Baulastenerklärung Hammergrundstück


Erstellt am: 19.02.12 12:26

B
blumeendler
19.02.12 12:26
Hallo,
wir haben demnächst vor auf unserem Grundstück ("erworben" durch Schenkungsvertrag von Eltern) ein neues Einfamilienhaus zu bauen. Um vorab zu klären, was wir machen dürfen und was nicht, war ich beim zuständigen Bauamt informieren. Und da kam dann die böse Überraschung.

Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Hammergrundstück und ist nur über den Weg am Nachbargrundstück vorbei zu erreichen. Nun erzählte mir das Bauamt, dass der Weg wohl nicht zu meinem Grundstück gehört (nicht im Grundbuch/ Flurkarte eingetragen) und ich keine Baugenehmigung erhalten werde, solange das Grundstück nicht erschlossen ist. Des weiteren wurde mir gesagt, dass dazu eine Baulastenerklärung abgegeben werden muss und dazu der Nachbar zustimmen muss. Da ich den Nachbar schon etwas kenne, habe ich jetzt so meine Bedenken, ob er ohne weiteres zustimmen wird oder ordentlich Geld dafür bekommen will oder ob er überhaupt zustimmt.

Man muss dazu sagen, dass das Grundstück den Eltern seit ca.25 Jahren gehörte, dort ein Haus bisher immer darauf gestanden hat und auch in der 25jährigen Zeit 2 weiteren Baugenehmigungen für eine Garage und ein Heizungskeller (unterhalb der Terrasse) vom Bauamt erteilt wurden. Warum hat das Bauamt damals die Baugenehmigung erteilt obwohl damals die Situation die gleiche war.

Ich bin nun etwas verzweifelt und würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

Vielen Dank
blumeendler
B
Bauexperte
19.02.12 12:45
Hallo,

blumeendler schrieb:
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Hammergrundstück und ist nur über den Weg am Nachbargrundstück vorbei zu erreichen. Nun erzählte mir das Bauamt, dass der Weg wohl nicht zu meinem Grundstück gehört (nicht im Grundbuch/ Flurkarte eingetragen) und ich keine Baugenehmigung erhalten werde, solange das Grundstück nicht erschlossen ist.

Das ist nicht so selten, wie Du vielleicht aktuell annimmst.

blumeendler schrieb:
weiteren wurde mir gesagt, dass dazu eine Baulastenerklärung abgegeben werden muss und dazu der Nachbar zustimmen muss. Da ich den Nachbar schon etwas kenne, habe ich jetzt so meine Bedenken, ob er ohne weiteres zustimmen wird oder ordentlich Geld dafür bekommen will oder ob er überhaupt zustimmt.

Du solltest Dich von Vorurteilen befreien und schlicht das Gespräch mit Deinem Nachbarn suchen. So wie ich es verstehe, "könnte" er die Zuwegung zu Deinem Grundstück in Zukunft ja auch nutzen, was den Grundbucheintrag (Baulast) und damit den schlechteren Verkaufswert für sein Grundstück wieder schmälern würde. Sprich halt mit ihm, mehr als ein "nein" kann kaum dabei herumkommen; gewinnen kannst Du aber weitaus mehr

blumeendler schrieb:
Man muss dazu sagen, dass das Grundstück den Eltern seit ca.25 Jahren gehörte, dort ein Haus bisher immer darauf gestanden hat und auch in der 25jährigen Zeit 2 weiteren Baugenehmigungen für eine Garage und ein Heizungskeller (unterhalb der Terrasse) vom Bauamt erteilt wurden. Warum hat das Bauamt damals die Baugenehmigung erteilt obwohl damals die Situation die gleiche war.

Die Zauberwörter werden wahrscheinlich "Änderung des B-Plans" heißen sowie damaliger "Bestandsschutz". Du schreibst von "gestanden haben" - ist das Grundstück jetzt frei oder steht immer noch ein Haus darauf?

Freundliche Grüße
B
blumeendler
19.02.12 13:17
Hallo Bauexperte,

derzeit steht noch ein Einfamilienhaus darauf, wo die Eltern drin wohnen, auf dem Grundstück. Die Eltern wollen demnächst ausziehen, so dass wir dann das Haus abreißen und NEU bauen können. Das derzeitige Einfamilienhaus steht genau an dem Einfamilienhaus vom Nachbar auf der Grenze.

Mir ist auch klar, dass ich um ein Gespräch mit dem Nachbar nicht herum komme. Ich wollte mich nur mal hier informieren, ob jemand mit dieser Situation schon Erfahrung hat und mir entsprechenden Rat geben kann.

Des weiteren interessiert mich natürlich auch, ob der Nachbar mir nunmehr das Wegerecht verweigern kann, wenn ich neu bauen will. Solange alles so bleibt wie es ist, passiert sicher nichts. Ich glaube auch dass der Nachbar weiß das ihm der Weg gehört. Und warum hat das Bauamt bei der Garage und beim Keller die Genehmigung ohne weiteres erteilt. Fragen über Fragen...

Mit freundlichen Grüßen
blumeendler
B
Bauexperte
20.02.12 00:29
Hallo,

blumeendler schrieb:
derzeit steht noch ein Einfamilienhaus darauf, wo die Eltern drin wohnen, auf dem Grundstück. Die Eltern wollen demnächst ausziehen, so dass wir dann das Haus abreißen und NEU bauen können. Das derzeitige Einfamilienhaus steht genau an dem Einfamilienhaus vom Nachbar auf der Grenze.

Trotzdem hat Dir das BA mitgeteilt, dass Du nicht neu bauen darfst ... mhm ... wenn die Eltern aktuell im Haus wohnen, sollte es wohl erschlossen sein?

blumeendler schrieb:
Mir ist auch klar, dass ich um ein Gespräch mit dem Nachbar nicht herum komme. Ich wollte mich nur mal hier informieren, ob jemand mit dieser Situation schon Erfahrung hat und mir entsprechenden Rat geben kann.

Nahezu jeden Tag und leider mache ich immer wieder - trotz allem Wissen in diesem Job - neue Erfahrungen in Sachen menschlicher Charakter

blumeendler schrieb:
Des weiteren interessiert mich natürlich auch, ob der Nachbar mir nunmehr das Wegerecht verweigern kann, wenn ich neu bauen will.Solange alles so bleibt wie es ist, passiert sicher nichts. Ich glaube auch dass der Nachbar weiß das ihm der Weg gehört.

Das ist genau die Frage, wem gehört der Weg - Nachbar oder Kommune? Sollte sich im zuständigen Liegenschaftsamt klären lassen. Und ja - im allgemeinen ist es so, dass Nachbarn - so sie denn wollen - viel Ärger anrichten können.

blumeendler schrieb:
Und warum hat das Bauamt bei der Garage und beim Keller die Genehmigung ohne weiteres erteilt. Fragen über Fragen...

Ich bin ehrlich, ich verstehe momentan überhaupt nicht, worum es Dir geht. Wenn das hier keine Beschäftigungstherapie ist:

1. auf dem Grundstück steht eine Altimmobilie (Doppelhaushälfte) auf, welche Du nach Möglichkeit abreißen lassen willst um dann anschließend neu zu bauen?
2. wann hat das BA eine Genehmigung für einen Keller erteilt und überhaupt für wessen Keller?
3. für eine Garage ist im allgemeinem Grenzbebauung erlaubt
4. der Weg führt zum Haus des Nachbarn und Deiner Eltern?
5. hast Du erfragt erneut eine Doppelhaushälfte zu bauen oder eher nach einer freistehenden Bebauung?
6. wie verläuft die aktuelle Erschließung der Doppelhaushälfte der Eltern?

to be continued ...

Freundliche Grüße
H
Heimwerker_King
22.02.12 18:33
Das mit dem Wegerecht ist wirklich kompliziert. Wie genau ist die Situation denn bei euch? Hättet ihr rein theoretisch die Möglichkeit einen eigenen Weg zu errichten? Sonst greift das Notwegerecht ein und der Nachbar muss dulden, dass ihr dort her müsst.
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