Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ BGH zur Aufklärungspflicht beim Kauf eines Hauses


Erstellt am: 16.01.12 12:37

B
Bauexperte
16.01.12 12:37
BGH zur Aufklärungspflicht beim Hauskauf: Unterlagen ersetzen keinen ausdrücklichen Hinweis

Mit der Übergabe von Unterlagen erfüllt ein Verkäufer seine Aufklärungspflicht nur, wenn er erwarten kann, dass der Käufer die Papiere nicht nur zwecks allgemeiner Information, sondern unter einem bestimmten Gesichtspunkt gezielt durchsehen wird. Ist ein Grundstück nur vermeintlich ziemlich groß, sind schon ein paar offene Worte der Aufklärung fällig.

Hausgrundstück verkauft, das deutlich größer schien, als es war

Die Käuferin eines mit einem Haus bebauten Grundstücks verlangt von den Verkäufern Schadenersatz.

Das verkaufte Grundstück verfügt über eine Fläche von 759 Quadratmetern und ist mit einem massiven Holzzaun eingefriedet.
Ein 185 Quadratmeter großer Teil des Nachbargrundstücks, war in die Einfriedung einbezogen.

Auf den ersten Blick scheint diese Teilfläche wegen ihrer gärtnerischen Gestaltung, aufgrund der Einfriedung und eines darin befindlichen vier Meter breiten Eingangstors und der Einfahrt dem Anwesen als Vorgarten anzugehören.

Hilfe, sie haben mein Grundstück geschrumpft!

Die Verkäufer hatten der Käuferin während der Vertragsverhandlungen einen Ordner mit diversen Unterlagen übergeben, in dem auch ein Lageplan enthalten ist. Aus diesem ist ersichtlich, dass der Vorgarten nicht zu dem verkauften Grundstück gehört. Strittig ist zwischen den Vertragsparteien, ob die Verkäufer hierauf auch mündlich hingewiesen haben.

BGH sah Aufklärungsbedarf

Die Verkäufer hätten die Käuferin ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass der Vorgarten nicht Bestandteil des verkauften Grundstücks ist.

Die Einfriedung eines Hausgrundstücks vermittelt Kaufinteressenten den Eindruck, es handle sich um ein einheitliches, nach außen abgeschlossenes Grundstück.

Die Verkäufer haben ihre Aufklärungspflicht nicht dadurch erfüllt, dass sie der Käuferin einen Ordner mit Unterlagen überlassen hatten.

Mit der Übergabe von Unterlagen erfüllt ein Verkäufer seine Aufklärungspflicht nur, wenn er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer die Unterlagen nicht nur zwecks allgemeiner Information, sondern unter einem bestimmten Gesichtspunkt gezielt durchsehen wird. Solche Umstände liegen etwa vor, wenn der Verkäufer dem Käufer im Zusammenhang mit möglichen Mängeln ein Sachverständigengutachten überreicht.

Da noch ungeklärt ist, ob die Verkäufer der Käuferin die besonderen Umstände mündlich mitgeteilt haben, hat der BGH den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

(BGH, Urteil v. 11.11.2011, V ZR 245/10).


Freundliche Grüße

Anzeige
Hallo Bauexperte,

schau mal hier: BGH zur Aufklärungspflicht beim Kauf eines Hauses. Da wird jeder fündig!
grundstückbghaufklärungspflichteinfriedungvorgarten