Einzäunung Grundstück mit Grenze an öffentlichen Friedhof

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Escroda

Das ist doch ein Friedhof
Verstehe nicht, was Du damit sagen willst. Ich hab' den Gesetzestext zitiert und dazu erläutert, dass der Friedhof kein bebautes Grundstück, sondern eine öffentliche Grünfläche ist. Damit ist der Eigentümer des Friedhofs nicht zur Errichtung einer Einfriedung verpflichtet und kann damit auch nicht an den Kosten beteiligt werden.
Da steht übrigens nirgends, dass jemand sich an den Kosten eines Zauns beteiligen muss....
Doch. Das Gesetz hat ja noch mehr Paragraphen:
§ 37
Kosten der Errichtung

(1) Die Kosten der Errichtung der Einfriedung tragen die beteiligten Grundstückseigentümer in den Fällen des § 32 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 zu gleichen Teilen.
 
11ant

11ant

Es wird ja auch kein Maschendrahtzaun werden, nehmen einen Stahlmattenzaun
Ich meinte mehr den Moschndraadzäuun, der von Stefan Raab aus in die Welt ging ;-) und hätte auch ulken können, bei einem Friedhof wären wohl Pentagramme die beste Einfriedung *smile*

Im übrigen gehen ich öfters auf solchen Friedhöfen spazieren, die an Wohngrundstücke grenzen: typischerweise sehe ich die Art der Einfriedung da von Grundstück zu Grundstück wechseln; und kenne aus meiner Zeit in der Kommunalpolitik auch keine Friedhofssatzung, die sich um diese Einfriedung schert.

Verstehe nicht, was Du damit sagen willst.
Ich vermute, da wurde die Grammatik auf die leichte Schulter genommen und "das ist doch ein Friedhof" sollte heißen, auf einen Friedhof träfe das doch zu, im weiteren Sinne ein Gewerbegrundstück zu sein (?) - na, wohl eher eine Sonderfläche.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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