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ᐅ Neue KfW-Förderung 458 Antragsberechtigt?


Erstellt am: 03.03.24 22:09

B
BauPeter1337
03.03.24 22:09
Die KfW Förderung ist endlich da und ich hätte noch eine Frage dazu. Ich plane ein Einfamilienhaus zu Kernsarnieren auf KfW55 Standard. Das Einfamilienhaus wird von mir bewohnt und wird zusätzlich eine Einliegerwohnung beinhalten. KfW Kredit ist bereits genehmigt. Nun muss noch die Heizungsförderung (KfW 458) beantragt werden. Die Konditionen bei der KfW sind wie folgt:

Der Start der Antragstellung erfolgt gestaffelt:

- Ab sofort sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
- Voraussichtlich ab Mai 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
-Voraussichtlich ab August 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.


Frage 1: Ab wann bin ich Antragsberechtigt? Das Haus wird ja aktuell von mir noch nicht bewohnt. Außerdem bekomme ich ja mehr Förderung, da es zwei Wohneinheiten betrifft. Mein Plan ist die Grundförderung und Geschwindigkeitsbonus zu beantragen.

Frage 2: Da es sich um eine Kernsanierung handelt, wurden alle Heizkörper ausgebaut und es wird eine Bodenheizung eingebaut. Fällt das auch darunter? Was beinhaltet die Förderung genau? Nur die Wärmepumpe inkl. Einbau oder mehr?

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Hallo BauPeter1337,

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