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ᐅ Bauantrag Bayern - Genehmigung durch die Gemeinde


Erstellt am: 09.02.22 19:41

K
Kalibri
09.02.22 19:41
Hallo zusammen,

nächste Woche tagt unser Gemeinderat und wird laut Tagesordnung auch unseren Bauantrag behandeln.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplan von 1970. Das Haus selbst entspricht den Vorgaben.
Für die Garage haben wir 2 Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplan beantragt.
1x Befreiung für die Dachfarm (Flachdach, statt Pultdach mit einer Neigung von 1-10°....)
1x Befreiung für die Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenze (Eckgrundstück, für uns günstiger hinsichtlich des Gartens)

Nun hab ich mir ein wenig die Protokolle der Gemeinderatssitzungen durchgelesen und auch mit einem Arbeitskollegen gesprochen, der in einer anderen Gemeinde Gemeiderat ist.

Mir scheint "Befreiungen von der Baugrenze" werden auch für Garagen relativ strickt abgelehnt, um keine Präzendenzfälle zu schaffen. So eine Befreiung würde quasi Bestandteil des Bebauungsplan, da sich jeder folgende Bauherr darauf berufen kann und die Gemeinde das dann kaum ablehnen könnte.
Unser Architekt hat die Ausnahme u.a. auch ebenso begründet, da eben im Geltungsbereich des Bebauungsplan und eine Straße weiter, kürzlich wenigstens zwei Garage mit Flachdach und außerhalb der Baugrenze errichtet wurden.

Daher gehe ich nächste Woche einigermaßen positiv gestimmt als Zuschauer zur Gemeinderatssitzung.

Allerdings frage ich mich, ob ich unserem Anliegen noch etwas beitragen kann:
Soll ich versuchen den Mitgliedern des Bauauschusses eine freundliche Email zukommen lassen, mit einer kurzen Erklärung und Erwähnung der bereits Errichteten Garagen samt Flurnummer?

Soll ich dem Zuständigen in der Bauverwaltung der Gemeinde eine solche Email zukommen lassen?

Oder soll ich mich lieber darauf verlassen, dass das schon in unserem Sinne verläuft?

Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
C
Chloe83
09.02.22 20:56
Kalibri schrieb:

nächste Woche tagt unser Gemeinderat und wird laut Tagesordnung auch unseren Bauantrag behandeln.
Bei uns ebenso.
Kalibri schrieb:

Unser Architekt hat die Ausnahme u.a. auch ebenso begründet, da eben im Geltungsbereich des Bebauungsplan und eine Straße weiter, kürzlich wenigstens zwei Garage mit Flachdach und außerhalb der Baugrenze errichtet wurden.
Hat unser Architekt auch. Wir wollen eine Befreiung der Höhenlage. 2 Nachbarn wurde es genehmigt, uns (noch) nicht. Nächste Woche ist die erneute Beratung.
Kalibri schrieb:

Oder soll ich mich lieber darauf verlassen, dass das schon in unserem Sinne verläuft?
Nein, Verlass Dich nicht drauf. Wir dachten auch, wenn zwei es genehmigt bekommen, bekommen wir es auch. Pustekuchen.

Ich drücke Dir auf alle Fälle die Daumen und würde mich freuen, wenn Du mal berichtest, ob es geklappt hat.
I
Isokrates
10.02.22 05:51
Kalibri schrieb:

Soll ich dem Zuständigen in der Bauverwaltung der Gemeinde eine solche Email zukommen lassen?

Hattest du oder dein Architekt denn schon Kontakt mit den Zuständigen im Bauamt?
Wenn ja würde ein Anruf genügen, um eine Einschätzung zu bekommen.

Das Bauamt schildert im Normalfall den Sachverhalt im Bauausschuss / Stadtratsitzung, bzw. stellt diesen im Voraus den jeweiligen Stadtratsmitgliedern schon zur Verfügung und ist für Rückfragen dann bei der jeweiligen Sitzung vertreten.

Eine E-Mail mit Verweis auf genehmigte Ausnahmen vom Bebauungsplan würde ich eher als anmaßend empfinden. Schließlich wurde die Abweichung hiermit schon begründet.
Normalerweise lässt sich niemand gerne mehrfach sagen, wie er/sie seine/ihre Arbeit zu verrichten hat.

Ungeachtet der oben genannten Ausführungen haben bei Baugenehmigungsverfahren in Bayern die Gemeinden rein formal nicht viel zu melden. Das vergessen allerdings leider die meisten regelmäßig.
Zuständig ist das Landratsamt.

Die Stellungnahmen, mehr sind sie nämlich nicht, haben also rein informativen Charakter für das LRA. Die tatsächliche Genehmigungsbehörde ist das LRA. Dieses kann bei Ablehnung auch verklagt werden und ist gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.

Nun stellt sich nur das Problem, dass die Menschen generell den Weg des geringsten Widerstands gehen und das LRA dann eher aus persönlichen / politischen Gründen die Beziehungen zu den Gemeinden nicht übermäßig strapazieren will, weshalb sie sich oft an die "Empfehlungen" der Gemeinden halten.
Rein rechtlich stellt dies jedoch regelmäßig nonsense dar.

Was bedeutet das nun für dich?
Wenn du bisher keinen Kontakt zum Bauamt hattest, dann frage deinen Architekten, ob er bereits vorstellig geworden ist. Normalerweise rufen vernünftige Architekten vorher mal bei Abweichungsbeantragungen dort an um vorzufühlen.
Wenn dort rausgekommen wäre, dass das Bauamt strikt gegen die Abweichung ist, dann würde ich mit dem LRA Kontakt aufnehmen. Dies stellt sich m. E. als erfolgversprechende dar, als alle Ausschuss-/Stadtratsmitglieder zu kontaktieren. Das könnte sonst auch nach hinten losgehen.

Alternativ könnte man aber evtl. den Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitskoalition des Gemeinderats kontaktieren. Natürlich am besten über die Vermittlung einer Person, die diese Person kennt.
M
MayrCh
10.02.22 07:41
Kalibri schrieb:

kurzen Erklärung und Erwähnung der bereits Errichteten Garagen samt Flurnummer?
In der Regel begründet der Antragsteller dies im Antrag auf Ausnahme und Befreiung genau so. Was dein Architekt denn schriftlich beantragt und wichtiger, wie begründet?
K
Kalibri
10.02.22 08:09
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.

Unser Architekt hat leider nicht mit dem Bauamt kommuniziert. Ich war es, der dem meisten hinterherlaufen musste.
Von unserem Architekt hies es eigentlich von Anfang nur "Ja, passt schon, mach mer so, da habt ihr keine Probleme." Eingereicht hat er es im Freistellungsverfahren, welches eigentlich überhaupt nicht in Frage kommt.

@MayrCh: Er hat es so begründet, dass sich unser Vorhaben gut in die Umgebung einfügt und auf vergleichbare Bauten im Geltungsbereich des Bebauungsplan verwiesen, allerdings ohne eine konkrete Flurnummer zu nennen.

Genau eine Straße weiter finden sich dann eben auch drei solche Garagen entsprechend unserem Antrag auf Befreiung. Aber man kann ja nicht in die Köpfe der Gemeinderäte schauen.

Ich werde heute einmal mit dem Bauamt telefonieren und ggf. Kontakt zu einem persönlich bekannten Gemeinderat suchen.
K
Kalibri
22.04.22 12:23
Chloe83 schrieb:

Bei uns ebenso.


Hat unser Architekt auch. Wir wollen eine Befreiung der Höhenlage. 2 Nachbarn wurde es genehmigt, uns (noch) nicht. Nächste Woche ist die erneute Beratung.


Nein, Verlass Dich nicht drauf. Wir dachten auch, wenn zwei es genehmigt bekommen, bekommen wir es auch. Pustekuchen.

Ich drücke Dir auf alle Fälle die Daumen und würde mich freuen, wenn Du mal berichtest, ob es geklappt hat.

Hallo Chloe,
sorry für die späte Rückmeldung.
Es hat geklappt, wir haben die Baugenehmigung erhalten.

Unternommen hab ich nichts. Es war aber gut, dass ich bei der Sitzung des Gemeinderats mit im Publikum dabei war. Die Anmerkung eines Gemeinderates konnte so unkompliziert geklärt werden.
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