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ᐅ Zaun und Gartenmauer - Nachbarrecht


Erstellt am: 23.01.22 09:15

S
Sir_Batman
23.01.22 09:15
Hallo zusammen,

ich möchte mein Grundstück, das bisher nicht bzw. nur zu einer Seite eingefriedet ist, nun mit einer Mauer umfassen.
Der Bebauungsplan schreibt ortsübliche Einfriedungen vor. In dem betreffenden Wohngebiet gibt es daher…von Hecke über Zaun bis Mauer für alles ein Beispiel. Ich würde dennoch vorsichtig bei der Stadt anfragen, was da so gehen würde.

Ein Nachbargrundstück ist mit einem Zaun eingefriedet, dieser steht wohl nach Aussage der Familie des Vorbesitzers auf unserem Grundstück mit - mindestens - mündlicher Genehmigung. Letztlich ist mir das egal, für die paar m2 lohnt Ärger nicht. Mein Problem ist eher die Ausführung, die ich für unsere kleinen Kinder als recht gefährlich einstufe. (geschwungener geschmiedeter Zaun mit Spitzen nach oben in Höhe zwischen 180 und 80cm) Auch das ist mir am Ende egal, wenn ich das von meiner Seite nach meinem Geschmack sichern kann. Und im blödesten Fall gibts dazu sowieso ne Genehmigung oder Zustimmung.

Die Idee ist, auch hier die Mauer zu errichten. Diese wäre eindeutig und mit etwas Abstand auf meinem Grundstück. Darf ich hier eine Mauer, ca 150cm hoch, errichten? Ein Grenzzaun ist es ja nicht mehr, dieser besteht ja bereits.

Eine andere Idee habe ich gerade nicht.
Aus dem Nachbarrecht SH werde ich nicht wirklich schlau in dieser Sache.
A
allstar83
23.01.22 10:02
Sir_Batman schrieb:

Hallo zusammen,

ich möchte mein Grundstück, das bisher nicht bzw. nur zu einer Seite eingefriedet ist, nun mit einer Mauer umfassen.
Der Bebauungsplan schreibt ortsübliche Einfriedungen vor. In dem betreffenden Wohngebiet gibt es daher…von Hecke über Zaun bis Mauer für alles ein Beispiel. Ich würde dennoch vorsichtig bei der Stadt anfragen, was da so gehen würde.

Ein Nachbargrundstück ist mit einem Zaun eingefriedet, dieser steht wohl nach Aussage der Familie des Vorbesitzers auf unserem Grundstück mit - mindestens - mündlicher Genehmigung. Letztlich ist mir das egal, für die paar m2 lohnt Ärger nicht. Mein Problem ist eher die Ausführung, die ich für unsere kleinen Kinder als recht gefährlich einstufe. (geschwungener geschmiedeter Zaun mit Spitzen nach oben in Höhe zwischen 180 und 80cm) Auch das ist mir am Ende egal, wenn ich das von meiner Seite nach meinem Geschmack sichern kann. Und im blödesten Fall gibts dazu sowieso ne Genehmigung oder Zustimmung.

Die Idee ist, auch hier die Mauer zu errichten. Diese wäre eindeutig und mit etwas Abstand auf meinem Grundstück. Darf ich hier eine Mauer, ca 150cm hoch, errichten? Ein Grenzzaun ist es ja nicht mehr, dieser besteht ja bereits.

Eine andere Idee habe ich gerade nicht.
Aus dem Nachbarrecht SH werde ich nicht wirklich schlau in dieser Sache.
Macht's vielleicht auch Sinn einfach nur nen kleinen mobilen Steckzaun davor zu machen für die 1 bis 2 Jahre wo das für die Kinder gefährlich sein könnte? Nur so als Gedanke.
S
Sir_Batman
23.01.22 10:19
allstar83 schrieb:

Macht's vielleicht auch Sinn einfach nur nen kleinen mobilen Steckzaun davor zu machen für die 1 bis 2 Jahre wo das für die Kinder gefährlich sein könnte? Nur so als Gedanke.
Manchmal muss man gar nicht so kompliziert denken, danke für den Tipp! Ich hab das Gesamtkonzept im Kopf, das versperrt den Blick auf Alternativen!
T
Tolentino
23.01.22 11:24
Habe auch nicht verstanden, was da eine Mauer vorm Zaun nutzen soll. Damit sie aus der Höhe auf die Spitzen fallen? Tiefe Hecke davor, würde ich sagen...
S
Sir_Batman
23.01.22 11:28
Tolentino schrieb:

Habe auch nicht verstanden, was da eine Mauer vorm Zaun nutzen soll. Damit sie aus der Höhe auf die Spitzen fallen? Tiefe Hecke davor, würde ich sagen...
Nein, die Mauer soll ja grundsätzlich zur Straße hin gebaut werden. Nur an der Front sieht das vielleicht etwas seltsam aus.
T
Tolentino
23.01.22 11:52
Zur Straße was stabileres und höheres zu den Nachbarn nur Maschendraht ist in Berlin sehr üblich und es wundert sich niemand darüber.
mauerzaungrundstückeingefriedetheckegenehmigung