Aufheizphase Estrich Fensterstellung

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KlaRa

KlaRa

Moderator
Der Blick auf die notwendigen Temperaturen und deren Erhöhung bis auf 60° VLT und dort drei Tage verweilen, ist einfach schrecklich.
Ich darf Dir zuflüstern: Nehme die Temperatur zurück, kürze die Aufheizphase nach Deinen Wünschen ab und Du wirst nach bereits kurzer Zeit schrecklichere Augenblicke durchleben müssen als eine (verständlicherweise auch mit einmaligen Kosten verbundene) Aufheizphase bis 60°C.
Gruß: KlaRa
 
H

Hausbau 55

Eine interessante Aussage. Woher stammt diese Kenntnis?
Auslegung Fußbodenheizung bedeutet zudem was? Wenn die Vorlauftemperatur für das Funktionsheizen auf 60°C gestellt wird, muss das Heißsystem ja auch dafür ausgelegt sein.
Wie ist dann der Hinweis "... reicht doch bis auf Auslegung Fußbodenheizung" zu verstehen?
Ich habe das Aufheizprotokoll in der Hand. Dort steht der vorgegebene Temperaturverlauf. Beginn 20° VLT, dann 25°, und je Tag 5 Grad höher bis 60°. Diese maximale Temperatur 3 Tage Halten. Dann in 10er Schritten nach unten. Dann 2 Ruhetage Estrich.
"Wird von dieser Empfehlung abgewischen und mit kürzeren Aufheizphasen gearbeitet, erlischt die Gewährleistung für den Estrich". Auszug aus dem Aufheizprotokoll....
Unsere Heizlastberechnung sagt VLT Max bei NAT sind 33°.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Meine Anmerkung bezog sich auf jene von "Motor Rotor", welcher da postete: "
Warum so hoch? Normal reicht doch bis auf Auslegung der Fußbodenheizung.
Vielleicht nochmal ein paar Grad als Reserve, aber 60 ist schon übel."
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Das mit dem Aufheizprotokoll "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen" des BVF ist schon in Ordnung.
Dort steht im Übrigen auch "mindestens 4 Tage die maximale Auslegungstemperatur halten."
Mein fragender Hinweis zielte vielmehr auf die o.a. Verfasseransicht ab, welche suggerierte, dass man es doch eine "Stufe kleiner" (bezüglich der Maximaltemperatur) wählen könne. Nein, dem ist nicht so.
So, wie Du es beschrieben (und offensichtlich auch durchgeführt) hast, ist es korrekt!
Bitte noch daran denken, dass nach dem 2-tägigen Abheizen das Belegreifheizen kurz vor der Bodenbelagverlegung erforderlich ist.
Das Funktionsheizen, was derzeit erfolgt, hat damit nichts mit dem (notwendigen) Belegreifheizen zu tun!
Das nur als Hinweis.
Gruß: KlaRa
 
R

RotorMotor

Eine interessante Aussage. Woher stammt diese Kenntnis?
Auslegung Fußbodenheizung bedeutet zudem was? Wenn die Vorlauftemperatur für das Funktionsheizen auf 60°C gestellt wird, muss das Heißsystem ja auch dafür ausgelegt sein.
Wie ist dann der Hinweis "... reicht doch bis auf Auslegung Fußbodenheizung" zu verstehen?
Meinst du man müsse auch 60Grad im Funktionsheizen erreichen, wenn die Heizung maximal 35Grad im Betrieb erreichen wird?
Habe ich bisher immer anders gelesen. DIN1264-4 sagt doch auch Anhebung auf Auslegungstemperatur für 4 Tage.

und Du wirst nach bereits kurzer Zeit schrecklichere Augenblicke durchleben müssen
Was wird denn da schreckliches passieren?
 
F

FoxMulder24

Ich habe das Aufheizprotokoll in der Hand. Dort steht der vorgegebene Temperaturverlauf. Beginn 20° VLT, dann 25°, und je Tag 5 Grad höher bis 60°. Diese maximale Temperatur 3 Tage Halten. Dann in 10er Schritten nach unten. Dann 2 Ruhetage Estrich.
"Wird von dieser Empfehlung abgewischen und mit kürzeren Aufheizphasen gearbeitet, erlischt die Gewährleistung für den Estrich". Auszug aus dem Aufheizprotokoll....
Unsere Heizlastberechnung sagt VLT Max bei NAT sind 33°.
Wir hatten ein ähnliches Aufheizprotokoll für unseren Fließestrich. Zum Glück hat die WP nur ab und zu den Heizstab zugeschaltet. Trotz Winter und Schnee vor der Türe.

Aber unbedingt Stoßlüften, 2-3 mal pro Tag!!
Mit Kipp verliert man ein hohen Wärmeanteil, aber es kommt relativ wenig frische (trockene) Luft rein.

Dass Stoßlüften war auch explizit in unserem Protokoll vermerkt.
Vor allem am Anfang und wenn dann die maximal Temp erreicht wird, kommt ordentlich Wasser aus dem Boden.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
"Habe ich bisher immer anders gelesen. DIN1264-4 sagt doch auch Anhebung auf Auslegungstemperatur für 4 Tage."
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Nun, die DIN EN 1264 stellt auch in der aktualisierten Ausgabe von 08/2021 nur auf die einheitlichen Anforderungen an die Planung und den Aufbau fest.
Mit dem Funktionsheizen und Temperaturschritten hat diese Norm nichts zu tun. Insofern auch nichts mit dem Belegreifheizen und den hiermit verbundenen Hintergründen.
Einzig und alleine die Schnittstellenkoordination des Bundesverband Flächenheizung e.V. enthält derzeit die aktuellen Regeln, wie, wie lange und mit welchen Zeitphasen auf welche Temperatur bei einem neuen Heizestrich aufzuheizen ist.
Sinn des Ganzen ist einerseits die Feststellung (beim Funktionsheizen), ob alle Bauteile im verbauten Heizungssystem korrekt arbeiten. Damit der junge Estrich nicht sofort thermisch bedingt reißt, ist das stufenweise, damit das "vorsichtige" Aufheizen, notwendig.
Das Belegreifheizen, welches nach dem ABheizen erfolgen muss, hat andere Aufgaben.
Wird von den Vorgaben, welche den aktuellen Stand der Technik wie auch die Regeln des Fachs darstellen, abgewichen, ist die Gefahr, dass der Estrich zu Schaden kommen wird, sehr wahrscheinlich.
Die wohl eher sarkastische Frage "Was wird denn da schreckliches passieren?", auch diese kann ich Dir gerne beantworten.
Wenn das Belegreifheizen, aber auch das vorgeschaltete Funktionsheizen nicht mit maximal möglicher Vorlauftemperatur betrieben wird, kann eine Belegreife des Estrichs zwar ebenfalls erreicht werden, aber durch die höhere Estrichdicke zwischen den Heizelementen nicht in dem erforderlichen Zeitrahmen erreicht werden.
Das bedeutet: beim Verlegen des Bodenbelages verfügt der Estrich im Querschnitt nicht über die notwendige Trockenheit.
Bei einem später starren Oberbelag, zum Beispiel keramische Fliesen, führt die zeitbezogene Nachtrocknung zu Spannungen im Estrichgefüge, welche (und das mit ausreichender Sicherheit) zu Rissen, teils verbunden mit Höhenversatz an den Rissflanken, führen wird.
Dieses Schadensbild wird man nur durch Rückbau des kompletten Mobiliars und Entfernen des kompletten Oberbelages sanieren können.
Nein, keine "reine Theorie", sondern meine gelebte Praxis in tatsächlich ausreichenden Fällen der letzten 35 Berufsjahre!
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Ich hoffe, dass ich das verständlich vermitteln konnte.
Gruß: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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