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ᐅ Plötzlicher Nachtrag nach bereits angenommenem Nachtragsangebot

Erstellt am: 18.11.21 11:05
F
fatbauj
F
fatbauj
18.11.21 11:05
Hallo alle zusammen,

der Bau unseres Einfamilienhaus ist im vollen Gange. Nun hat unsere Baufirma einen plötzlichen Nachtrag gefordert.

Im Bauvertrag war eine Holztreppe enthalten. Im Rahmen der Planung haben wir auf eine Betontreppe gewechselt. Ohne Belag und Geländer wurde uns eine Gutschrift in Höhe von 1145 € als Nachtragsangebot ausgewiesen. Den Nachtragsangebot haben wir bestätigt und klang für uns auch so plausibel.

Nun schrieb uns unsere Baufirma, dass die Berechnung falsch war und Mehrkosten in Höhe von 1200 € anstatt einer Gutschrift in Höhe von 1145 € entstehen.

Die Treppe wurde sicherlich bereits bestellt, aber noch nicht verbaut.

Wir würdet ihr damit umgehen? Für uns ist eine solche nachträgliche Forderung nicht tragbar. Allerdings möchte wir auch nicht, dass das Geld am Ende anderweitig über intransparente Nachträge wieder reingeholt wird.

Vielen Dank für eure Hilfe!
F
Flocko1
18.11.21 11:15
Ich würde erst einmal das Gespräch mit der Baufirma suchen.
H
Hausbautraum20
18.11.21 11:20
Also bei uns hieß es bei allen Anbietern, dass eine Betontreppe deutlich teurer wäre als eine Holztreppe.

Es gibt ja den Begriff des Irrtums im Baugesetzbuch.

Ich würde auch einfach das Gespräch suchen.
1
11ant
18.11.21 11:33
fatbauj schrieb:

Im Bauvertrag war eine Holztreppe enthalten. Im Rahmen der Planung haben wir auf eine Betontreppe gewechselt. Ohne Belag und Geländer wurde uns eine Gutschrift in Höhe von 1145 € als Nachtragsangebot ausgewiesen. Den Nachtragsangebot haben wir bestätigt und klang für uns auch so plausibel.
Nun schrieb uns unsere Baufirma, dass die Berechnung falsch war und Mehrkosten in Höhe von 1200 € anstatt einer Gutschrift in Höhe von 1145 € entstehen.
Hausbautraum20 schrieb:

Also bei uns hieß es bei allen Anbietern, dass eine Betontreppe deutlich teurer wäre als eine Holztreppe.
Es gibt ja den Begriff des Irrtums im Baugesetzbuch.
Minus und Plus sollte ein Kaufmann aber schon auseinanderhalten können, gegensätzliche Seiten der Bilanz sind ja schließlich nicht einfach ein "Zahlendreher". Ich könnte mir vorstellen, daß sich die Baufirma am Grundsatz, die Betontreppe (ibs. bei "bauseitigem" Belag und Geländer) sei billiger als eine Holztreppe, orientiert hat - um die Ecke geführt bzw. gewendelt kann dieses Verhältnis aber durchaus auch kippen ...
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
F
fatbauj
18.11.21 16:11
Okay, vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Ist es realistisch, dass eine Betontreppe ohne Beleg und ohne Gelände 1200 € mehr als eine Buchenholztreppe mit Geländer kostet? Die Treppe ist kein Sichtbeton und gerade.

Wir werden das Gespräch mit der Baufirma suchen.
Y
Yaso2.0
18.11.21 17:04
fatbauj schrieb:

Im Bauvertrag war eine Holztreppe enthalten. Im Rahmen der Planung haben wir auf eine Betontreppe gewechselt.

Steht dazu nichts in eurer Bauleistungsbeschreibung?

Bei uns war die Betontreppe im Standard und die Holztreppe alternativ. Bei uns gibt’s daher weder eine Gutschrift noch eine Forderung, egal welche Treppe man wählt.
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