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ᐅ Geländer-Richtlinien - Kopfschutzfangstelle und Bekletterung


Erstellt am: 15.02.23 13:54

sysrun8015.02.23 23:52
Wir hatten die "Diskussion" so gar nicht. Ging bei uns um die Treppengeländer. Im Angebot steht nun

Hinweis:
- Mitlaufende Geländerstäbe sind baurechtlich nicht zugelassen – da Leitereffekt.
- Stababstände > 12 cm sind baurechtlich nicht zugelassen.
Wir sind hiermit unserer Beratungspflicht nachgekommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für daraus resultierende
Personen- & Sachschäden jede Art von Haftung ausschließen.


Ob das rechtlich so Wasserdicht ist für den Anbieter - kann ich nicht beurteilen.

Und wenn sich wer wirklich dran stört schraub ich ne Plexiglas vor bis wieder Ruhe ist. Solange man keine Kita betreibt oder vermietet.. geschenkt. Risiko ist immer.
hanghaus202316.02.23 10:20
Man kann im eignen Haus vieles machen. Aber wenn der Unternehmer Bedenken anmeldet ist die Haftung 100% bei Dir.

Du wirst keine Fachfirma finden, der Dir das Geländer so baut.

Leider kursieren im Netz jede Menge so Dinge die nicht Regelkonform in Deutschland sind.

Wenn es unbedingt sein soll, dann lass Dir eine Alternative mit Plexiglasverkleidung anbieten. Die kannst Dann abrufen oder auch nicht. Aber wie gesagt, ich würde das Risiko nicht eingehen.

Mach senkrechte Stäbe alle 12 cm und gut ist.
Fertighaus12316.02.23 11:33
i_b_n_a_n schrieb:

dieses von dir angesprochene Thema bei dem anscheinend der Geschäftsführer des GU nicht bereits war deiner Argumentation zu folgen hat sich nun ja derart dargestellt dass du einen Rückzieher von deiner Positon machen musstest. Evtl. geht es ja bei anderen offenen "Streitpunkten" ebenso?

Wenn ich mit Kunden rede (die meist Laien sind auf meinem Fachgebiet) höre ich mir auch manche abstruste Vorstellungen und Ideen an. Lieber aber rede ich immer mit Leuten vom Fach, die meinen Ideen folgen können. Auch wir lehnen solche abstruse Aufträge ab die beiden Seiten nur Ärger bringen. Ich finde das absolut nachvollziehbar.

Vielleich versuchst du ja mal Folgendes: Du wendest dich an den GF, fängst an mit einer Entschuldigung ...: "Lieber Herr XXX, da habe ich mich wohl verrannt, sorry dafür. Ich war der Meinung das ..., bin aber nun informiert und sie hatten vollkommen Recht. Ich möchte sie jedoch bitten dieses Projekt zu unser beider Zufriedenheit fertigstellen und würde ab nun gerne offen und konstruktiv mit ihnen die noch offenen Punkt 1., 2. usw. klären. Wären Sie dazu bereit, würde ich mich sehr darüber freuen ....

Gute Kommunikation macht das Leben um so Vieles einfacher, sagt einer der das auch erst spät gelernt hat ;-) - bin Baujahr 67
Hi , ich denke da ist was falsch verstanden worden, es gibt keinen Grund sich zu entschuldigen, ich bin der Typ, der gern mit dem Kopf nickt, sich Dinge notiert und sich dann zu Wort meldet, wenn er sich 100% sicher ist. So auch bei diesem Thema, ich hab es mitgenommen und mach mich aktuell schlau... Ich brauch das Thema gar nicht mehr thematisieren, zumindest nicht mit ihm. Ich werde ein anderes Geländer direkt mit dem Projektleiter besprechen und gut ist es damit. Hab mir dank der Antworten hier bereits ein anderes gesucht, welches der Landesbauordnung entspricht, nicht ganz das was wir uns vorgestellt hatten, aber auch nicht so schlimm...

Die anderen Punkte müssen noch abgearbeitet werden, da geht es beispielsweise um einen Siphon eines Splitklimageräts, den es seiner Meinung nicht braucht, um eine Unterdachabdichtung die es bei unserem 10° Dach nicht braucht, einem plötzlich auftauchendem Gewährleistungsverzicht wegen der schwarzen Führungsschienen der Außenjalousien, und vielem mehr...
Das Beste war aber ein Rat des Statikers den er uns nahegelegt hat (da hab ich dann fast das Gebäude verlassen). Einen Stahlträger, wirklich komplett von Ost nach West unter der Decke im OG setzen zu wollen, durch mehrere Räume verlaufend. Das hat sich dann aber zum Glück im Gespräch noch selbst erledigt, da wäre ich aber als eher ruhiger Kamerad fast explodiert (innerlich bin ich es auch), allein schon die Frage zu stellen, ist nicht von dieser Welt...

So kämpfen wir uns weiter durch und hoffen auf ruhige Schlichtung bei allen Punkten, wie schon geschrieben, bin ich mir aber nicht sicher, ob das ganz ohne Anwalt klappt...
neo-sciliar24.02.23 12:34
11ant schrieb:

Aber dafür habe ich es nicht weit in die "Berge", wenn ich in dem Posemuckel dessen richtigen Namen ich nicht mehr nennen soll in der Nähe von s himmelblauem Stommel-Haus sonntagswandern will. Also alles gut.

Du warst länger nicht hier, sonst könntest du himmelblau von himmelblau unterscheiden. Aber ist ja auch logisch, liegen wir doch fast fernab der Fernverkehrsstraßen, und doch so nah. Quasi fast perfekt. Im Dorf - seit neuestem auch mit himmelblauem Haus, und das sogar vom Holzhausanbieter mit S.
haftunggeländer