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ᐅ Grenzbebauung eines Grundstücks gemäß §34 Baugesetzbuch


Erstellt am: 27.06.21 18:04

B
Baumeister86
27.06.21 18:04
Hallo zusammen,

meine Frau und ich überlegen gerade ein Grundstück im Berliner Umland zu kaufen, sind uns allerdings aufgrund der Grundstücksbreite und Bebauungsvorgaben der Stadt nicht ganz sicher und hoffen daher auf ein paar Tipps.

Zur Situation: Das Grundstück hat eine Straßenfront von 20m. Es existiert kein Bebauungsplan, somit gilt §34 Baugesetzbuch. Laut Gemeinde sind 3m Abstand links und rechts zum Nachbargrundstück einzuhalten, sowie 6m zur Straße.

Unser Ziel wäre die Bebauung mit Einfamilienhaus mit ca 180qm verteilt über 2 Etagen sowie daneben eine Garage (d.h. Grundwohnfläche von 90qm exkl. Außenwände).
Somit bliebe eine bebaubare Straßenfront von 14m für Haus und Garage, was mir irgendwie etwas klein vorkommt.

Ist das überhaupt realistisch, bzw. wie weit ist es realistisch das Baufenster zu erweitern? Liegt das v.a. an der Gemeinde oder auch an Nachbarn?
Fällt im schlimmsten Fall ein Carport auch unter diese Bebauungsgrenzen oder kann damit abgewichen werden?

Wir sind noch etwas unschlüssig ob das Grundstück unter diesen Umständen dann in Frage käme?

Viele Grüße und Danke für eure Einschätzung
Stephan
N
Nida35a
27.06.21 18:12
lauft mal durch die Nachbarschaft, ob da Garagen auf der Grundstücksgrenze stehen,
in Berlin gilt 9m auf einer Seite und 15m insgesamt als Grenzbebauung.
Bei 20m Straßenfront ist genug Platz für ein Haus.
Muss da noch Platz für die 2. Reihe gelassen werden ?
Achtet auf die Grundflächenzahl, in Berlin teilweise nur 0,2
N
NatureSys
27.06.21 20:09
Auf 14 Meter bekommt man problemlos 180 qm plus eine Eonzelgarage.
B
Baumeister86
27.06.21 20:18
Nida35a schrieb:

lauft mal durch die Nachbarschaft, ob da Garagen auf der Grundstücksgrenze stehen,
in Berlin gilt 9m auf einer Seite und 15m insgesamt als Grenzbebauung.
Bei 20m Straßenfront ist genug Platz für ein Haus.
Muss da noch Platz für die 2. Reihe gelassen werden ?
Achtet auf die Grundflächenzahl, in Berlin teilweise nur 0,2

Nein, zweite Reihe ist erstmal nicht geplant. Es ist ein Grundstück mit viel Platz 😉
Ach so, da war ich mir in der Bauordnung nicht ganz sicher. D.h. z.B. bis zu 9m Länge der Garage sind direkt an der Grenze zulässig (sofern es z.B. nicht höher als 3m ist)?
Das muss aber im Rahmen der Baugenehmigung vom Bauamt genehmigt werden, oder? (Möglichkeit der Ablehnung?)
M
motorradsilke
27.06.21 20:57
Baumeister86 schrieb:

Nein, zweite Reihe ist erstmal nicht geplant. Es ist ein Grundstück mit viel Platz 😉
Ach so, da war ich mir in der Bauordnung nicht ganz sicher. D.h. z.B. bis zu 9m Länge der Garage sind direkt an der Grenze zulässig (sofern es z.B. nicht höher als 3m ist)?
Das muss aber im Rahmen der Baugenehmigung vom Bauamt genehmigt werden, oder? (Möglichkeit der Ablehnung?)
Ja, 9m direkt an die Grenze sind in Brandenburg zulässig. Und nein, sie muss bis zu einer bestimmten Größe nicht beantragt werden. Lies mal die Brandenburger Bauordnung.
grundstückstraßenfrontgaragebauordnung