Projektiertes Reihenhaus - Fertragskonstrukt/Planung?

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H

HubiTrubi40

Für mich klingt das in der Gesamtbeschreibung nicht nach Grundstück, sondern nach Sondernutzungsbereich in einer WEG-Anlage. Der Kellerzugang von "Deinem Haus" in die Gemeinschafts-TG schließt aus meiner Sicht aus, daß wir hier wirklich von separaten Grundstücken reden.
Aber man kann ja auch Tiefgaragenstellplätze kaufen. Klar, der Rest der Tiefgarage ist natürlich Gemeinschaftseigentum. Die Grundstücke darüber aber nicht. So zumindest mein Verständnis.
 
Y

ypg

Ist es das?


Baujahr: 2022
frei ab 2022
Geschosse: 3
2 Stellplätze: Tiefgarage
Attraktives Reihenmittelhaus in Planung! Ihre Wünsche an Raumgestaltung und Ausstattung können noch in die Planung einfließen. Haus in Holztafelbauweise.

Wohnen in den eigenen vier Wänden in Eimeldingen - was möchte man mehr?
Baubeginn 2022.

Im Preis inbegriffen:
Inkl. Grundstück
Inkl. Baunebenkosten
Inkl. Außenanlagen
Inkl. Architektenleistung
Inkl. Planungsleistung
Inkl. Keller
Topqualität bei Material und Technik
Inkl. Luft/Wasser-Wärmepumpe
Inkl. Fußbodenheizung im EG, OG und DG
Inkl. bezugsfertiger Herstellung
Wohngesunder Innen Ausbau
Festpreisgarantie


ohne es bewerten zu wollen, man kann tatsächlich nicht so viel zu sagen, ist es doch so, dass Du keine Wahl hast, oder? Wenn man mal die anderen Verkaufsobjekte in der Nachbarschaft sieht, ist es die günstigste Option.
Wenn der Rest stimmt, dann machen. Gussek Haus hat hier einen guten Ruf. Ggf wird das eine Starterimmobilie für Euch und ihr verändert Euch später noch, also verkauft es wieder.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Für mich klingt das in der Gesamtbeschreibung nicht nach Grundstück, sondern nach Sondernutzungsbereich in einer WEG-Anlage. Der Kellerzugang von "Deinem Haus" in die Gemeinschafts-TG schließt aus meiner Sicht aus, daß wir hier wirklich von separaten Grundstücken reden.
Hatte gerade zufällig die Notarin des Vertrauens zum Kaffetrinken da. Im Prinzip schon möglich, wenn alle eigenen Anlagen (Mauern, Technik, Stellplätze) auf dem eigenen Flurstück liegen. Gerade in Reihenhaussiedlungen ist es ja nicht unüblich, dass der Weg vor den Häusern Gemeinschaftseigentum ist, die Häuser aber auf dem eigenen Flurstück stehen. Dieser Weg dürfte durchaus auch unterirdisch sein, bzw. zusätzlich unterirdisch bestehen und dort einen Zugang zum Grundstück (in dem Fall die Stellplätze) ermöglichen.
 
H

HubiTrubi40

...ja das ist es. Ja preislich ist es den heutigen Zeiten entsprechend angemessen. Vor 2 Jahren wäre es wohl 100.0000 billiger gewesen. Aber die Preise werden wohl eher noch mehr steigen.

Grundstück und komplett selber bauen wäre mir natürlich lieber gewesen.
 
N

nordanney

Klar, der Rest der Tiefgarage ist natürlich Gemeinschaftseigentum. Die Grundstücke darüber aber nicht. So zumindest mein Verständnis.
Kein einfaches rechtliches Konstrukt. Da bedarf es einiger Dienstbarkeiten (z.B. Unterbaurecht). Auch in der Bewertung (Beleihungswertermittlung) nicht einfach.

Habe ich der Praxis so noch nie gesehen (in über 20 Jahren). Nur in WEG-Form.
 
H

HubiTrubi40

Kein einfaches rechtliches Konstrukt. Da bedarf es einiger Dienstbarkeiten (z.B. Unterbaurecht). Auch in der Bewertung (Beleihungswertermittlung) nicht einfach.

Habe ich der Praxis so noch nie gesehen (in über 20 Jahren). Nur in WEG-Form.
Da muss ich nochmals genauer nachfragen. Das war jetzt meine Logik. Tatsache ist dass die Stellplätze unterm Haus geplant sind mit eigenem Zugang aus dem Keller. Der Stellplatz selber gehört dann natürlich dem Eigentümer des Grundstücks darüber. Was aber natürlich richtig ist, dass der Garten der darüber ist auch zum Grundstück gehört aber der Tiefgaragenteil darunter, der nicht zu den Stellplätzen gehört wohl Gemeinschaftseigentum sein wird
Andererseits wird als Gemeinschaftseigentum im Plan die Fläche über der Tiefgarage die praktisch über bleibt und nicht zu den Einzelgrundstücken zählt als Gemeinschaftseigebtum gerechenet.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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