ᐅ Bafa BEG EM Heizungsförderung Biomasse im Neubau
Erstellt am: 08.03.21 15:00
Liebe Forengemeinde,
im Zuge der Umstellung der Heizungsförderung 2021 ist mir nicht ganz ersichtlich, ob im Neubau weiterhin der Einbau einer Biomasse-Heizung ( bei uns Holz/Pellets ) mit 35% Zuschuss gefördert wird.
Teilweise sind die Formulierung für den Neubau sehr oberflächlich und unterschiedlich.
Die Bafa ist derzeit tel.nicht erreichbar, daher meine Frage in die Runde.
Im Merkblatt zu den förderfähigen Kosten sind unter anderem auch die Errichtung eines Heizungsraumes und sowie Schornstein zur Betreibung der Heizung förderfähig.
Im Merkblatt von 2020 stand hier noch " im Gebäudebestand". Diesen Hinweis gibt es in der aktuellen 2021 Version nicht mehr.
Könnt ihr mir Auskunft geben, ob die Errichtung des Heizungsraumes mit Schornstein auch im Neubau förderfähig ist?
P.s. der Heizungsraum wird sich bei uns an der Garage befinden.
Ich danke für eure Rückmeldung.
Viel Glück Felix
im Zuge der Umstellung der Heizungsförderung 2021 ist mir nicht ganz ersichtlich, ob im Neubau weiterhin der Einbau einer Biomasse-Heizung ( bei uns Holz/Pellets ) mit 35% Zuschuss gefördert wird.
Teilweise sind die Formulierung für den Neubau sehr oberflächlich und unterschiedlich.
Die Bafa ist derzeit tel.nicht erreichbar, daher meine Frage in die Runde.
Im Merkblatt zu den förderfähigen Kosten sind unter anderem auch die Errichtung eines Heizungsraumes und sowie Schornstein zur Betreibung der Heizung förderfähig.
Im Merkblatt von 2020 stand hier noch " im Gebäudebestand". Diesen Hinweis gibt es in der aktuellen 2021 Version nicht mehr.
Könnt ihr mir Auskunft geben, ob die Errichtung des Heizungsraumes mit Schornstein auch im Neubau förderfähig ist?
P.s. der Heizungsraum wird sich bei uns an der Garage befinden.
Ich danke für eure Rückmeldung.
Viel Glück Felix
G
Grobmutant08.03.21 18:40Moin, die BEG EM (Einzelmaßnahmen) sind doch nur für Bestandsgebäude. Für den Neubau gehen die nicht, wenn ich das richtig gelesen habe.
G
Grobmutant08.03.21 18:425.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von
mindestens 25 Prozent einbindet. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem betreffenden Gebäude um ein Bestands-
gebäude handelt und ...G
Grobmutant08.03.21 19:55Für den Neubau:
- 01.01.2021 - 31.06.2021: KfW 153
- Ab dem 1.7.2021: BEG WG plus EE oder NH Paket
Danke für die Rückmeldung.
Wenn ich das richtig verstanden habe sind und bleiben die Förderung im Neubau an den entsprechenden KfW- Standards gebunden. D.h. wer kein entsprechendes "KfW Haus" baut, erhält auch keine Förderung mehr.
Reine Zuschüsse, bezogen auf eine entsprechende förderfähige Heizung gibt es nicht mehr, auch ab 01.07.21 nicht, außer das Haus entspricht einem KfW Standard?
Wenn ich das richtig verstanden habe sind und bleiben die Förderung im Neubau an den entsprechenden KfW- Standards gebunden. D.h. wer kein entsprechendes "KfW Haus" baut, erhält auch keine Förderung mehr.
Reine Zuschüsse, bezogen auf eine entsprechende förderfähige Heizung gibt es nicht mehr, auch ab 01.07.21 nicht, außer das Haus entspricht einem KfW Standard?
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