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Eine andere Möglichkeit bei freier Planung hat er ja offiziell nicht - oder?Wenn er nach HOAI abrechnet ergibt sich die Möglichkeit gleich zweimal...
Korrekt, "kann" und wird auch häufig benutzt. Ob im speziellen Einzelfall tatsächlich, ist jedoch unklar....Er kann die "Komplexität der Anlage" und den Mehraufwand bei den Ausschreibungen über den Honorarsatz berücksichtigen. Im Klartext, er reizt die Honorargruppe voll aus....
Im übrigen gilt das auch für die Heizungsanlage und Warmwasser-Bereitung!
Die Annahme, dass Bauherren in spe nur bei GU/GÜ Vorhaben naiv sind und sich übertölpeln lassen, lässt sich oftmals durchaus auch auf freie Planungen übertragen.
Einfach mal in die detaillierte Ausformulierung des Architekt Vertrags sehen!
v.g.