Fragen Bebauungsplan (Vollgeschosse, Kniestock)

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11ant

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Die Verkehrsfläche, zu der die Traufständigkeit orientiert sein soll, meint schlicht über denselben Kamm geschoren eine Straße, einen Fahrweg oder einen Gehweg.
Dein Kniestock soll wie Du selbst sagst in der Vorschrift eindeutig maximal 70 cm betragen und ist also auch in der Version "1m" schon zu hoch. Den Begriff der Wandhöhe kennt der Bebauungsplan nicht für Zimmerwände, sondern nur für Hauswände und benutzt ihn da, wo der Bauantragsteller sich sonst einen rechtsfreien Raum erträumte, wo ein Flachdachhaus ja keine eindeutigen Trauf- oder Giebelseiten hätte. Dachgeschoßintern Zimmerwände so benennen tut ein Bebauungsplan nicht. Ein Kniestock meint immer, die Außenwand gleich als "Drempelwand" weiter hochzuziehen.
 
J

jj-siegen

Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort.

Der 1m Kniestock war nur ein Beispiel, sorry (die 70cm sind klar).
Neue Skizze (s.u.) würde aber dann gehen? 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss ohne Kniestock?
Das Dach darf minimal eine Neigung von 25Grad haben. Kann man mit einer maximalen Höhe von 8m so ein Haus bauen? Hab jetzt immer 3m für ein Geschoss gerechnet, ist da vielleicht noch etwas Spielraum? Wir wollen gerne eine lichte Raumhöhe von ~2,5m.

Vielen Dank Euch!
fragen-bebauungsplan-vollgeschosse-kniestock-438584-1.JPG
 
E

Escroda

Neue Skizze (s.u.) würde aber dann gehen? 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss ohne Kniestock?
Ja.
Kann man mit einer maximalen Höhe von 8m so ein Haus bauen?
Ja.
Hab jetzt immer 3m für ein Geschoss gerechnet, ist da vielleicht noch etwas Spielraum?
Ja.
Wir wollen gerne eine lichte Raumhöhe von ~2,5m.
Die Details muss ein Statiker benennen. Ich gehe meistens von einer 30cm Rohdecke mit 10cm Aufbau aus. Es gibt aber auch 20cm starke Decken.
Bezugspunkt bei Dir ist die natürliche Geländeoberfläche. Durch die nicht unerhebliche Hanglage ergeben sich nun viele Parameter, mit denen experimentiert werden kann. Beispiel:
niedrigstes Gelände am Haus = 0.00
Oberkante Fertigfußboden zwei Stufen über Gelände = 0.34
EG lichte Höhe 2.50 = 2.84
"Spardecke" mit Aufbau 0.30 = 3.14
OG lichte Höhe 2.50 = 5.64
"Spardecke" mit Aufbau 0.30 = 5.94
Stärke Dachaufbau 0.40 = 6.34
Ankathete = Gegenkathete/tan a = (8.00-6.34)/ tan 25 = 3.56, d.h. das Haus darf maximal 7.12m breit sein.
 
B

BobRoss

Bei dem mit Pfeil markierten Grundstück am Wendekreis sieht der Bebauungsplan jedoch leider nur eingeschossige Bebauung = ein Vollgeschoss vor.

Bei den anderen Grundstücken erschließt sich mir aber ebenfalls nicht, wie zwei Vollgeschosse gebaut werden können, und dabei gleichzeitig diese Anforderung in den textlichen Erläuterungen erfüllt werden kann:

"Drempel sind nur bis 0,70m Höhe - gemessen von OK Rohdecke Erdgeschoss bis Unterkante Fußpfette - zulässig"

Hier wird nicht von der oberen Geschossdecke als Bezugspunkt zur Festlegung der Drempelhöhe gesprochen, sondern ganz konkret von der EG-Decke. Eine starke Hanglage, mit Erschließung der Grundstücke hangseitig (=EG) und Kellergeschoss als Vollgeschoss scheint mir auf den ersten Blick hier nicht gegeben, oder ist das des Rätsels Lösung?

Ich bin gespannt wie hier die logische Erklärung lautet?
 
J

jj-siegen

Vielen Dank für die super Antworten.

@BobRoss: der Pfeil ist nicht von mir Ich habe unten nochmal eine Skizze mit unserem Grundstück angehängt (die schraffierte Fläche!).

@Escroda: Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wir haben am Mittwoch einen Termin beim Architekten. Bin gespannt was er uns für Möglichkeiten aufzeigt. Ein Haus mit nur 7,12m Breite ist schon sehr schmal. Dann bleiben wir glaub lieber bei dem niedrigen Kniestock.

Mit besten Grüßen!

fragen-bebauungsplan-vollgeschosse-kniestock-438944-1.png
 
B

BobRoss

Danke, der Pfeil hat mich auf die falsche Fährte geführt .

Der Architekt findet hier sicher eine gute Lösung für eine Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplan. Es scheint, als würde der Bebauungsplan die Ausbildung von Erkern nicht regeln - vielleicht ein möglicher Denkansatz.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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