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handyaner15.06.20 20:43Die "Nutzungsschablone" gehört in der Planlegende erklärt. "I" für die Geschosse macht hier Sinn, aber "o" für "offen" kenne ich nicht großgeschrieben und auch nicht so als ob es mit "I" quasi "ein Wort" wäre. Da wo das "^" steht, wäre die Dachformangabe nicht unüblich, aber ohne Erläuterung wäre mir das so zu unbestimmt.
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11ant schrieb:
aber "o" für "offen" kenne ich nicht großgeschriebenIn der Eifel nimmt man das nicht so genau.11ant schrieb:
ohne ErläuterungDie gibt es auch in der Legende: Geneigtes Dach mindestens 25°H
handyaner16.06.20 13:04danke.
d.h.
Wohnhaus einzellstehend,
Die Grundfläche darf maximal 200 Quadratmeter sein
Satteldach mit minimal 25°
dann verstehe ich leider nicht die Anzahl der Vollgeschosse und die maximale Höhe.
d.h.
Wohnhaus einzellstehend,
Die Grundfläche darf maximal 200 Quadratmeter sein
Satteldach mit minimal 25°
dann verstehe ich leider nicht die Anzahl der Vollgeschosse und die maximale Höhe.
handyaner schrieb:
Wohnhaus einzellstehendRichtig.handyaner schrieb:
Die Grundfläche darf maximal 200 Quadratmeter seinRichtig, wenn das Grundstück 500m² groß ist.handyaner schrieb:
Satteldach mit minimal 25°Satteldach ist nicht vorgeschrieben, Hauptsache mindestens 25° geneigt, also auch Pultdach, Zeltdach, Walmdach, Krüppelwalmdach.handyaner schrieb:
dann verstehe ich leider nicht die Anzahl der VollgeschosseWas genau verstehst Du nicht?handyaner schrieb:
die maximale HöheIch habe nichts gefunden, was diese beschränkt.Escroda schrieb:
Was genau verstehst Du nicht?Wahrscheinlich das eingeschossige bzw dass Eingeschossigkeit sich auf Vollgeschoss bezieht und nicht auf Dachausbauten/sog Halbgeschosse.Ähnliche Themen