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ᐅ Baulast für Baugen. nötig trotz Wegerecht, Feuerwehrzugang


Erstellt am: 14.03.20 11:29

I
imsi123
14.03.20 11:29
Hallo, seid fast einem Jahr sind wir Besitzer eines "eingeschlossenem" Grundstücks in Hessen. Dort soll ein 6 FH entstehen. Es gibt seid den 70er Jahren einen Bebauungsplan mit Baufelden. In dem ist auch eine öffentliche Straße eingeplant.(Warum diese noch nicht gebaut wurde ist ein anderes Thema). Das ganze Gebiet (10-20000m2?)hat vor Jahrzehnten mal 1 Familie gehört. Das wurde dann immer weiter aufgeteilt, vererbt und verkauft und heute sind alle miteinander zerstritten. Die öffentliche Straße endet an Parzelle 1 von Familie A. Über Parzelle 1 gelangt man über ein 3 m breites, im Grundbuch eingetragenes Wegerecht auf unsere Parzelle 2. Nun reicht dem Bauamt das Wegerecht nicht aus um die BG zu erteilen. Bauamt verlangt eine Baulast. Diese will Familie A auf keinen Fall freiwillig eintragen lassen. Familie A wollte die Parzelle 2 selber kaufen und blockiert nun alles. Möglichkeit vor Gericht zu klagen besteht. Wir werden sicherlich gewinnen, da gibt es genügend Präzidenzfälle, aber das dauert natürlich min. 1 Jahr. Natürlich kann dieser Weg immer als Zufahrt, Eingang, Müllabfuhrt usw benutzt werden. Aber zur Erteilung der BG reicht das NICHT.

Dazu muss man leider sagen, daß uns seitens des Bauamt, der Feuerwehr, der Strassenverkehrsbehörde keiner unter die Arme greift um das Problem zu lösen(es betrifft auch noch weitere bebaubare Parzellen).

Das Hauptproblem ist die Feuerwehr. Diese geht Max. 50 m (von der öffentlichen Verkehrsfläche bis zum Ende es Gebäudes) zu Fuss auf einem 1 m breiten Weg. Über 50m braucht man eine min. 3m breite Feuerwehrzufahrt.

Nun grenzt das Grundstück der Verkäufer B noch 1 m an die verkaufte Parzelle 2. Es besteht die Möglichkeit auf dem Grundstück der Verkäufer B einen ca 30 m Weg als BAULAST einzutragen. Von dort hätte man noch mal ca 25m bis zum Ende des neues Gebäudes. Frage ist nun ab wo die ÖFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHE zählt? Ab dem Gehweg oder ab dem ENDE der BAULAST auf dem Grundstück vom Verkäufer B. Frage ist auch ob die Baulast auf dem Verkäufergrundstück 1m oder 3 m (ginge auch) breit sein muss. Von dort kommt man dann über den 1 m breiten Streifen auf die Parzelle 2. Prinzipiell könnte man diesen BAULASTWEG auch noch abkaufen und der Parzelle 2 zuschlagen. Wie wird die BAULAST anerkannt? Als Verlängerung der öffentlichen Verkehrsfläche(das wäre dann gut für uns=> Weg ca 25m ) oder einfach als eingetragene Zuwegung(dann wäre der Weg weiter als 50m, schlecht für uns=> Diese Aussage haben wir schon mal mündlich vom Bauamt bekommen).
Vielleicht kann jemdand was dazu sagen..... nächste Woche haben wir noch mal Termine bei Anwalt, Architekt und Bauamt.
Danke!
Ben

PS: Das hier rein theoretischer und Baurechtlicher Natur! Natürlich wird die Feuerwehr wenns brennt über das Wegerecht zum Haus fahren und da wird auch hinterher keiner was gegen sagen. Aber auf dem Papier ist das halt NICHT möglich so zu einzuplanen.

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Hallo imsi123,

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