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ᐅ Dämmung - Keller zum Wohnraum umbauen


Erstellt am: 14.05.19 11:04

R
Robin46
14.05.19 11:04
Hallo Zusammen

Wir beginnen bald damit, unser gekauftes Haus von 1970 zu renovieren.
Da wir recht viel Platz haben und die Einnahmen gut gebrauchen können erweitern wir, die im Erdgeschoss vorhanden 1-Zimmer-Wohnung um einen Kellerraum, dass wir eine 1,5-Zimmer-Wohnung vermieten können.

Der zusätzliche Kellerraum verfügt über einen Lichtschacht und soll später Schlafzimmer werden.
Zum Thema Lüftung habe ich geplant, dass der Durchbruch keine Tür bekommt, damit die Feuchtigkeit nicht eingesperrt werden kann und das Fenster soll evtl. eine Fensterfalzlüftung erhalten.

Dämmung ist noch keine vorhanden.

Meine Fragen sind nun:
Wie Dämme ich am besten gegen Schall und Kälte?
Was gibt es bei der Lüftung noch zu beachten?
Auf welche Dinge sollte ich sonst noch achten?

Die Suchfunktion gab leider keine konkreten Antworten.

Vielen dank im voraus
Grüße Robin
N
nordanney
14.05.19 13:19
Robin46 schrieb:

Meine Fragen sind nun:
Wie Dämme ich am besten gegen Schall und Kälte?
Was gibt es bei der Lüftung noch zu beachten?
Auf welche Dinge sollte ich sonst noch achten?
- Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen
- Überlegen, ob eine solch zusammengeschusterte Wohnung (ohne Tür ins Schlafzimmer?!) überhaupt vermietbar ist (sofern der neue Raum überhaupt als Wohnraum genutzt werden darf)
- Gegen welchen Schall willst Du im Keller dämmen?
Y
ypg
14.05.19 19:51
Robin46 schrieb:

Der zusätzliche Kellerraum verfügt über einen Lichtschacht und soll später Schlafzimmer werden.
Ein Raum mit Lichtschacht ist kein Aufenthaltsraum.
Was Ihr mit Euren Räumen macht, ist Eure Sache. Müsst Ihr verantworten. Aber bei Vermietung fällt dieser Raum raus und dürfte dann wohl auch nur als Nice-to-have für den Mieter sein. Abrechnen pro Qm geht da mW nicht.
S
Scout
14.05.19 20:17
Ein Kellerraum mit Lichtschacht ist kein Aufenthaltsraum im rechtlichen Sinne, dort fehlt der zweite Rettungsweg- erster ist die Treppe nach oben- was, wenn es dort brennt? Kommt ein Bewohner deswegen zu Schaden (Feuer, Gas, ÜberschwemmungI haut dir der Staatsanwalt aber sowas von auf die Finger!

Denn pro Etage, in der ein Auffenthaltsraum enthalten ist, muss ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein, etwa ein Fenster mind 90x120/ 120x90 lichtes Maß. Brüstung 90-110. (Brandenburg, dein Bundesland kann anders sein).

Auch muss ein Aufenthaltsraum in den meisten Bundesländern mind. eine Fensterfläche von 1/8 der Grundfläche aufweisen. Von der Mindest-Geschosshöhe kann je nach Gebäudeklasse auch nach unten abgewichen werden.

Von welchem Bundesland reden wir denn hier?
R
Robin46
19.07.19 12:09
Um aus der Wohnung zu kommen, ist keine Treppe notwendig, es sind zwei Rettungswege vorhanden, großes Fenster + ebenerdiger direkter Hauseingang.
Wir reden von Baden-Württemberg.
Geschosshöhe liegt bei 2,45 m
Der Lichtschacht ist nicht das einzige Fenster in diesem Raum, im vorderen Bereich ist ein großes Fenster vorhanden.
fensterwohnunglichtschachtschlafzimmerkellerraumaufenthaltsraumlüftungtürrettungswegtreppe