Bauvorhaben 200m² - Bungalow oder EG+DG?

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Climbee

Climbee

Mir ist, wie dem Elefanten, auch nicht ganz klar, ob es hier nun einen Bebauungsplan gibt oder nach §34 eingefügt werden kann.

Bei §34 könnt ihr euch durchaus auf die Hinterfüße stellen und die Chancen, damit durch zu kommen, sind da nicht schlecht. Einschränkend sind hier einzig die Abstandsflächen. Einfügung bedeutet nämlich nicht zwingend, daß ihr den gleichen Stil wie die umgebende Bebauung machen müßt, sondern daß die Art und Weise der Bebauung sich einfügen muß.
Also ihr werdet kaum ein mehrstöckiges Mietshaus mit zig Parteien in ein Gebiet mir vorwiegend Einfamilienhäusern stellen dürfen, kein Gewerbebau in einer Wohngegend etc.
Sehr vielen Gemeinderäten ist das nicht bewußt; die scheitern an ihrem Nichtwissen und sind überzeugt, daß Einfügung bedeutet, daß das neue Haus ausschauen muß, wie die drumherum. Genau das stimmt aber nicht.

Wenn ihr genügend Platz habt und die vorgeschriebenen Abstandsflächen es zulassen, steht m.E. einem Einfamilienhaus mit einem Kniestock von 2m eigentlich nichts entgegen. Auch wenn der Gemeinderat es gerne schwäbisch-dörflich hätte bzw. das, was er sich darunter vorstellt (sehr oft zwei Paar Stiefel...).
In dem Fall mein guter Rat: fähigen Architekten suchen und über die übergeordnete Baubehörde gehen (i.d.R. LRA). Der Architekt sollte seine Verbindungen zu ebendieser Baubehörde haben und bereit sein, sich für das Baugesuch einzusetzen. Da kann man weit mehr raus holen als sich so ein Gemeinderat in seinen kühnsten (Alp-)Träumen vorstellt und bleibt trotzdem noch immer hübsch brav innerhalb der Grenzen des §34.

Anders sieht es natürlich aus, wenn es einen geltenden Bebauungsplan gibt. Da seid ihr sehr viel mehr eingeschränkt und da sind die Vorgaben für Kniestock, Dachform etc.sehr wohl bindend.

200qm ebenerdig sind durchaus möglich, brauchen aber eine gute, durchdachte Planung. Ggf. als Winkelbungalow oder mit versetzten Bereichen. Da gibt es viele und durchaus interessante und schöne Möglichkeiten. I.d.R. wird ein Bungalow allerdings teurer kommen als die gleiche qm-Anzahl auf zwei Etagen verteilt.

Wenn auch Dachschrägen verzichtet werden kann, dann würde ich das auch immer tun. Gemütlichkeit kann man auch anders erreichen und muß sich beim Einrichten nicht so sehr einschränken.
 
11ant

11ant

Einfügung bedeutet nämlich nicht zwingend, daß ihr den gleichen Stil wie die umgebende Bebauung machen müßt, sondern daß die Art und Weise der Bebauung sich einfügen muß.
Jein, Einfügungsgebot bedeutet leider in der Praxis viel Ermessen. Wenn ich recht erinnere, hat es dem R.Hotzenplotz eingetragen, irgendwo Geschosshöhe herausnehmen zu müssen.

Ich vermute mittlerweile, in diesem Fall gibt es eine Kombination aus §34 und Ortssatzung - das hatten wir hier auch schon´mal in Gestalt von "kein Bebauungsplan, aber Fluchtlinienvorgaben".

Manche Leute haben sich einmal in ihrer Kindheit den Kopf an einer Dachschräge gestoßen, andere geizen aus Prinzip mit nicht voll stehhohen Quadratmetern - Megakniestockwahn ist meist etwas irrationales. "Psychoarchitektonisch" bewirkt ein etwa kopfhoher Kniestock aber eher das Gegenteil vom erwünschten Effekt des hohen senkrechten Wandanteils, nämlich das Gefühl der tiefergehängten Decke.

Praktisch gebe ich immer zu bedenken, daß die Höhe des Kniestockes auch die Höhe der Linie ist, die Fassaden- von Dachflächenfenstern scheidet und Gauben bzw. Zwerchhäuser erforderlich macht, wenn man da oberhalb noch Fassadenfenster haben will; und oft sogar zur Verlegung von Fenstern an eine Giebelseite führt, die man lieber an der Traufseite haben würde.

Insofern sind Kniestockhöhen von (ab Oberkante Fertigfußboden) etwa 90 bis 130 cm praxisgerechte Werte. 180 oder gar 200 cm glauben manche Bauherren haben zu müssen, findet man aber nicht ohne Grund nicht in Musterhäusern als üblich. Aber vielleicht sollte man das da mal so bauen, dann wären die Leute kuriert
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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