ᐅ Gesamtbudget für Bauvorhaben realistisch?
Erstellt am: 06.09.18 13:42
Ich würde gerne noch eine Frage in die Runde schmeißen. Das Grundstück hat folgendes Baufenster (siehe Anhang). Das Stück das so raussteht dachte ich wäre prädestiniert dafür für eine Einzelgarag verwendet zu werden. Da lt. Bebauungsplan auch einer Grenzbebauung nach Nachbarrecht nichts im Wege steht. Denkt ihr da kann man vernünftig darauf bauen ohne Einschränkungen?

M
montessalet07.09.18 14:33Wo ist die Zufahrt, wo ist Norden? Wo willst du die Garage hinmachen (zeichne das doch ein). Sonst müssen wir hier raten...
Hier noch mal eine andere Skizze mit Form und Lage, sowie Ausrichtung. Die Straße vorne muss zur Zuwegung verwendet werden. Links ist zwar auch Straße, über die Seite darf jedoch nicht aufs Grundstück gefahren werden.
Zur Rückfrage ob das auch außerhalb des Fensters möglich ist: Leider nein. Der Bebauungsplan schreibt vor innerhalb des Baufensters mit Carport und Garage zu bleiben. Nur Stellplätze sind davon ausgenommen.

Zur Rückfrage ob das auch außerhalb des Fensters möglich ist: Leider nein. Der Bebauungsplan schreibt vor innerhalb des Baufensters mit Carport und Garage zu bleiben. Nur Stellplätze sind davon ausgenommen.
arnonyme schrieb:
Wo baut ihr wenn ich fragen darf?Erst einmal bauen wir noch nirgendwo . Es geht bisher auch nur um die Frage ob wir es bereit sind zu tun. Spielt ja auch erst mal keine Rolle für die Klärung der Vorteilhaftigkeit des Baufensters oder?
Ähnliche Themen