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ᐅ Strategisch gut geplante Abgabe Fertigstellung bei Bauaufsicht


Erstellt am: 18.08.18 09:29

N
NOUSEFORANAME
18.08.18 09:29
Unser Haus ist nun im Innenbau fast fertig gestellt.
Außen fehlt noch der Außenputz.
Innen fehlen z.B. noch Arbeiten eines Fliesenlegers.

Meine Frage ist nun, wann es strategisch am besten platziert ist, die Abgabe der Mitteilung über die Fertigstellung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Wir beziehen das Haus zum 01.09.2018 und werden uns zu diesem Zeitpunkt auch ordnungsgemäß ummelden.
Der Fliesenleger wird seine Arbeiten im Hauptbad erst nach unserem Einzug beginnen.
Ich habe verstanden, dass wir nun seine Arbeitsleistung (ohne Material) in der Steuererklärung absetzen können.

Der Außenputz wird jedoch erst in den nächsten 2 Jahren erfolgen.

Ich stelle mir nun die Frage ob die Mitteilung der Fertigstellung hier strategisch gut platziert werden müsste.
Ist es ein Problem wenn ich die abschließende Fertigstellung bereits melde, ohne das der Außenputz erfolgt ist? Wird es dann in 1-2 Jahren Probleme geben, wenn ein Gerüst aufgestellt wird und die arbeiten durchgeführt werden?
Ist die Mitteilung der Fertigstellung für das Finanzamt überhaupt relevant?
N
Nordlys
18.08.18 09:41
Nein, melde dich zum 1.9. um und melde Baufertigstellung 1.9. Du wohnst da ja drin. Die späteren Arbeiten, den Putz, Fliese, die Garten-Landschaftsbauarbeiten auch machste dann - nur die Löhne!-in der nächsten Einkommensteuererklärung. geltend. Man wird es anerkennen und anerkennen müssen.
P
Payday
18.08.18 13:50
allerdings gibts da Max Beträge. glaube 6000€ pro Jahr ?! und natürlich nur die löhne und natürlich nur die offiziell gezahlten inkl. Rechnung und Zahlung von deinen Konto (kontoauszug...) und Zahlung im passenden kalenderjahr...
Y
ypg
18.08.18 14:21
20 Prozent der Arbeits-, Fahrt und Maschinenkosten auf der Handwerkerrechnung können jährlich nach § 35 Einkommensteuergesetz anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Die Ausgaben für das benötigte Material werden jedoch nicht begünstigt. Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung haben und der Betrag an den Handwerker überwiesen wurde. Das Finanzamt akzeptiert in diesem Fall keine Barzahlung. Die Ersparnis ist auf eine Gesamtsumme von 1.200 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Auch die Lohnkosten für einen Schornsteinfeger, einen Gärtner oder sogar einen Klavierstimmer fallen unter Handwerkerkosten.

Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Sie Ihre Handwerkerrechnung anteilig von der Steuer absetzen können.

  • Der Gesetzgeber begünstigt nur Arbeiten an einer bereits bestehenden Immobilie, die der Renovierung und dem Erhalt dienen. Arbeiten, die etwas Neues schaffen, werden nicht gefördert, also auch kein Neu- oder Aus- und Anbau. Den Bau einer Garage oder eines Geräteschuppens fördert der Gesetzgeber ebenfalls nicht, das Streichen einer bestehenden Garage oder den Einbau neuer Fenster allerdings schon.
  • Quelle: Finanztip oder ähnliche Seiten

Vielleicht noch mal informieren, das Finanzamt ist ja luchsig hinter jedem Betrug her
N
Nordlys
18.08.18 16:43
Es wird da grosszügig anerkannt, jedenfalls in OH. Unsere Garten-Landschaftsbauarbeiten, pflastern, Pflanzringe setzen, Hecke setzen etc. wurden 100% anerkannt. Einzug 8/18. Ausführung der Arbeiten: 8-11/18.
Y
ypg
18.08.18 17:01
Ihr Beamten in der Gemeinde klüngelt auch
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