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ᐅ Terrasse und Stellplätze beim Bauantrag einzeichnen

Erstellt am: 24.05.18 14:07
C
chrisw81
C
chrisw81
24.05.18 14:07
Liebe Forumsleser,

meine Bauantragsunterlagen werden momentan vorbereitet und die Bauzeichnerin meinte, dass die Terrasse und Stellplätze in den Lageplan eingezeichnet werden müssen, Zitat:
"Die Stellplätze und die Terrasse müssen eingezeichnet werden für den Bauantrag gegebenenfalls sind diese für dir Grundflächenzahl Berechnung notwendig."
Nun ist meine Frage, wenn ich z.B. gar nicht vorhabe Stellplätze zu machen (keine Pflicht bei uns) oder keine Terrasse anzulegen, warum sind diese dann für die Grundflächenzahl Berechnung notwendig bzw. für den Bauantrag notwendig?

Vielleicht habt ihr ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Christian
N
Nordlys
24.05.18 14:13
Wenn Du ohne Terrasse oder Auffahrt bauen willst oder darfst, kannste es tun und dann nichts angeben. Jedoch gehört zum Bauantrag eine gezeichnete Planskizze, wie das Haus auf dem Land liegt, Zuw egung etc pp Das ist dann aber auch fest. Keine Terrasse im Plan ist somit keine in real. Sonst Schwarzbau.
C
chrisw81
24.05.18 16:05
Nordlys schrieb:
Das ist dann aber auch fest. Keine Terrasse im Plan ist somit keine in real. Sonst Schwarzbau.
Aber ich finde es schwer, mich jetzt schon für eine genaue Lage der Terrasse zu entscheiden. Das würde ich dann eher nach dem Hausbau entscheiden, nach Lichteinfall etc. und wie das Haus dann so wirkt auf dem Grundstück. Das kann ich doch jetzt noch nicht wissen. Darf ich die Terrasse dann später nicht mehr vergrößern oder anders platzieren?
E
Escroda
24.05.18 16:11
chrisw81 schrieb:
Vielleicht habt ihr ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
Scheinen ja nicht viele Berliner im Forum zu sein und die Erfahrungen der "Ausländer" sind ja nicht so einfach auf Berlin zu übertragen, wie dein anderer Thread gezeigt hat. Ich schreibe trotzdem was:
Ich würde alles, was nicht notwendig ist, auch nicht darstellen. Ganz besonders die Dinge nicht, die nicht genehmigungspflichtig sind, denn die kann man ja nachträglich ohne großen Aufwand noch bauen. Allerdings läufts Du dann Gefahr, gegen Vorschriften zu verstoßen, die Du nicht kennst oder falsch interpretierst.
Hier in NRW ist eine Grundflächenzahl-Berechnung im 34er-Gebiet nicht zwingend vorgeschrieben. Die Behörde kann sie aber verlangen und die der Nachbargrundstücke gleich mit, um das Einfügungsgebot in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung zu überprüfen. Wenn dein Architekt diesen Nachweis bringen muss und er errechnet deine Grundflächenzahl ohne Terrasse und Stellplatz und Du errichtest sie später genehmigungsfrei, dann könnte es sein, dass sich dein Haus nicht mehr einfügt.
Das ist natürlich sehr hypothetisch und die Wahrscheinlichkeit, dass irgendjemand die Grundflächenzahl im Nachhinein überprüft, geht gegen Null, es sei denn, Du alphaltierst das ganze Grundstück.
Y
ypg
24.05.18 17:29
Ich sollte mich wundern, wenn man bei Euch in Berlin etwas dagegen hat, wenn die Terrasse am Haus um einen Meter oder so verschoben wird. Das interessiert dann keinen, wenn nicht gerade Baufenster oder so betroffen ist.
Aber das ist nur eine Vermutung
E
Egon12
27.05.18 15:01
Lass eine einzeichnen und Bau was dir gefällt. Unsere Außenanlagen haben auch nur noch das Flurstück mit dem Bauantrag gemein
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