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ᐅ Grundstück ausserorts umgestalten - Was ist erlaubt?


Erstellt am: 23.05.18 11:02

B
borderpuschl
23.05.18 11:02
Hallo liebe Experten,
ich möchte gerne mein Grundstück welches ich zum Brennholzlager verwende etwas umgestalten. Das Grundstück ist ausserorts und in BW.
Ich würde gerne die mittlere Hecke etwas ausdünnen und entlang der roten Markierung (welche auch die Grenze ist) mit einer Hecke das Grundstück etwas einfrieden. Ist die erlaubt bzw. wo finde ich was erlaubt ist und was nicht.
Evtl. würde ich später vielleicht auch mal einen kleinen Unterstand (ähnlich eines Carports) errichten damit ich meinen Anhänger nicht immer bei mir am Haus abstellen muss.
Vielen Dank schon mal vorab.
A
apokolok
23.05.18 15:21
Als was ist das Grundstück deklariert?
Landwirtschaftliche Fläche?
Hecken und ähnliches Gebüsch darfst du normalerweise roden und neu anpflanzen wie du willst, mit Bauwerken sieht es natürlich anders aus.
Du musst dich meines Wissens aber aus Naturschutzgründen etwas gedulden, das roden ist glaub ich erst wieder ab 01. Oktober erlaubt (jetzt nisten da wohl Vögel und anderes Getier).
Weiterhin darf die Fläche kein eingetragenes Biotop sein, dann darfst du gar nix machen.

Gebäude sind im Außenbereich grundsätzlich nicht erlaubt, ob man da ne Genehmigung bekommt mag ich bezweifeln.
Wenn du allerdings nen billigen Holzverschlag für den Hänger einfach hinstellst wird auch nicht viel passieren, im Fall der Fälle muss er halt wieder weg.
E
Escroda
23.05.18 17:50
apokolok schrieb:
das roden ist glaub ich erst wieder ab 01. Oktober erlaubt
So ist es. [I]§39 (5) 2. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [/I]
apokolok schrieb:
Weiterhin darf die Fläche kein eingetragenes Biotop sein, dann darfst du gar nix machen.
Genau: Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG)
borderpuschl schrieb:
mit einer Hecke das Grundstück etwas einfrieden
§12 Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz - NRG)
borderpuschl schrieb:
Evtl. würde ich später vielleicht auch mal einen kleinen Unterstand (ähnlich eines Carports) errichten
§35 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch). Da die Voraussetzungen des Abschnitts (1) bei Dir vermutlich nicht erfüllt sind, musst Du wohl versuchen mit Absatz (2) das Herz des Sachbearbeiters zu erweichen oder
apokolok schrieb:
einfach hinstellst
grundstückbaugesetzbuchheckeroden