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ᐅ Änderung von Dach bei Bebauungsplan??


Erstellt am: 08.08.10 07:19

P
Princess2604
08.08.10 07:19
Hallo ihr Lieben,
bin neu hier.. Wir wollen bauen. Freue mich schon riesig und haben evtl. schon einen tollen Grund. Problem ist, dass ich anfangs dachte, Pultdach wäre okay, hat sich aber rausgestellt, dass es das für uns nicht ist 🙄 So stehts aber leider im Bebauungsplan. Nun ist es so, dass auf diesem Neubaugebiet oben (ist Hanglage) auch Satteldacher sind, unten aber Pultdächer zwecks Schallschutz oder so (Bahn daneben). Unser Grundstück wäre am Rand, von nur zwei Seiten an andere Grundstücke grenzend. Gibt es Aussicht auf Änderung? 😕 Kann mir da jemand Mut machen oder ist das Aussichtslos??? Ich danke euch schon mal. 😀
Viele liebe Grüße
Nicole
B
Bauexperte
08.08.10 14:12
Hallo Nicole,

Princess2604 schrieb:
Gibt es Aussicht auf Änderung? 😕 Kann mir da jemand Mut machen oder ist das Aussichtslos??? Ich danke euch schon mal. 😀


Der einfachste Weg herauszufinden, ob eine Änderung möglich ist, ist ein Gang zum Bauaufsichtsamt und dort die eigene(n) Position/Wünsche erklären und hoffen, dass das Gegenüber „aus dem Leben“ kommt und nicht an Buchstaben klebt.

ABER: gesetzt den Fall, dass sich Deine Wünsche an ein Pultdach ob des Gesprächsverlaufs realisieren lassen, bedeutet dies nicht, dass es im späteren Bauantrag auch genehmigt wird! Da Du erfahrungsgemäß eine diesbezügliche Aussage seitens der Bauauskunft nicht schriftlich bestätigst bekommst, kann es durchaus sein, dass ein gleichlautender Bauantrag später versagt wird.

Wenn der Bebauungsplan tatsächlich Raum für Interpretationen lässt – so wie Du es beschreibst – ist es besser, den Anbieter Deines Vertrauens (die meisten seriösen Architekten/Verkäufer pflegen gute Beziehungen zu den Bauämtern ihres Verantwortungsbereiches) um den Weg zum Bauamt zu bitten. So halte ich es selbst und auch wenn ich nicht immer mit guten Ergebnissen für meine Kunden zurückkomme, so hat sich die Quote in der Summe doch zum Positiven hin erhöht.

Eine weitere Möglichkeit ist die Bauvoranfrage (BVA) welche kostenpflichtig ist, jedoch zum Teil auf den späteren Bauantrag seitens der Kommune angerechnet wird. Hierzu braucht es Grundrisse und Schnitt des Anbieters Deines Vertrauens, einzureichen beim entsprechenden Bauamt. Es versteht sich von selbst, dass der Anbieter dies nur tut, wenn Du die Grundleistungen für die BVA übernimmst (7% nach HOAI). Auch hier wiederum werden die Kosten, seitens des Anbieters, mit einem späteren Hausauftrag in der Regel verrechnet.

Abzuraten ist von einem Verfahren zur Änderung des B-Planes. Abgesehen davon, dass der Ausgang Selbiges immer ungewiß ist, musst Du mit Laufzeiten von 3 bis 5 Jahren rechnen.

HTH
P
Princess2604
08.08.10 19:53
Hallo erst mal und schönen guten Abend,

erst mal vielen Dank für die ausführliche Info. Mein Mann wird die Ausführung des Baus selber beaufsichtigen, da er Bauingenieur ist. Lediglich bei der Planung werde ich wohl architektonische Hilfe benötigen 🙂 Kann mein Mann da in die Gemeinde gehen, oder soll ich die Architektin fragen??? Was wird wohl besser sein?

LG
Nicole
B
Bauexperte
09.08.10 10:32
Hallo Nicole,

Princess2604 schrieb:
Kann mein Mann da in die Gemeinde gehen?


Mit seiner Ausbildung kann er dem/der zuständigen SachbearbeiterIn auf Augenhöhe begegnen, zumal wenn er Kenntnis aus dem Hochbau mitbringt; ein nicht von der Hand zu weisender Vorteil. Und mit einer guten Portion wechselseitigem Respekt sollte er das „Kind schon schaukeln“.

Bespreche mit ihm, ob er sich das Gespräch im BA zutraut, ansonsten hast Du ja noch die zweite Option.


Freundliche Grüße
P
Princess2604
09.08.10 12:31
Hi,
vielen Dank. Hat mir wirklich sehr weiter geholfen. 🙂
Liebe Grüße
Nicole
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