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ᐅ Nachweis eingeschossiger Bauweise - Wie Berechnet man dies?


Erstellt am: 14.03.18 23:14

P
Papa-machts
14.03.18 23:14
Hallo Leute,
wie genau wird die Berechnung für den Nachweis der Eingeschossigkeit gemacht?
Ich weiß das mit 2/3 Fläche zum EG... und das mit der Höhe von 2,3m im OG usw...
Genauer interessiert mich folgendes:
Muss zur Berücksichtigung der Fläche im EG die überdachte Terrasse mitberechnet werden, wenn sie nur von 2 Seiten geschlossen ist? Oder wird nur das berücksichtigt, was von drei Seiten geschlossen ist?

Wir planen eine überdachte Terrasse im EG. Dabei sind in einer Ecke des Hauses die Wände eingerückt. Dadurch sind nur 2 Seiten der Überdachung geschloßen. Zählt das auch zur Fläche vom EG?

Damit ihr es euch besser vorstellen könnt, hab ich mal den Plan vom EG hochgeladen.

Wir planen den Bau in Hessen.

Vielen Dank und bis bald.
E
Escroda
15.03.18 09:02
Papa-machts schrieb:
Ich weiß das mit 2/3 Fläche
In Hessen sind es 3/4.
§2 (4) HBO
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. 4 Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Papa-machts schrieb:
und das mit der Höhe von 2,3m im OG
5 Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfussboden bis Oberkante Rohfussboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante der Tragkonstruktion gemessen.
Also ist weder die lichte Höhe noch die Außenkante Dachhaut gemeint, sondern OK Sparren.
Papa-machts schrieb:
Zählt das auch zur Fläche vom EG?
Ich denke ja.
Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO 2011 (HE-HBO)
2.3.3
...
Geschosse sind auf einer Ebene liegende horizontale Gebäudeabschnitte, die i. d. R. gegeneinander durch Decken getrennt sind. Die Decke kann auch zugleich Dachfläche sein. Außenwände sind nicht erforderlich. ...
2.2.4
Der Begriff „Brutto-Grundfläche“ verweist auf die in der DIN 277 Teil 1 geregelte Berechnungsmethode.
...

siehe dazu auch Wikipedia: Grundfläche: Architektur
P
Papa-machts
16.03.18 07:26
Super. Danke für die schnelle Antwort.
Ich hoffe, dass das Bauamt es auch so sieht.

Was mich noch gewundert hat, dass die 2.3m-Grenze vom OK-Rohfussboden gemessen wird und nicht von OK-Fertigboden.

Wie wird die Oberkante Tragkonstruktion ermittelt? Welche Dicke der Dachsparren wird da angenommen?

Die im Plan eingezeichnete 1m und 2m Grenze ist das lichtes Maß von OK-Fertigfußboden bis Unterkante Dachkonstruktion?
E
Escroda
16.03.18 08:03
Papa-machts schrieb:
Ich hoffe, dass das Bauamt es auch so sieht.
Wird's denn trotz der 3/4 noch eng?
Papa-machts schrieb:
Wie wird die Oberkante Tragkonstruktion ermittelt?
Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO 2011 (HE-HBO)
2.4.5 Mit der Änderung vom 25.11.2010 wurde der obere Bezug für die Berechnung der Vollgeschossigkeit bei Geschossen mit Dachflächen geändert: maßgeblich ist jetzt die Oberkante der Tragkonstruktion. Durch die Änderung werden die Dacheindeckung sowie eine auf die tragende Konstruktion aufgebrachte Wärmedämmung nicht angerechnet.
Papa-machts schrieb:
Welche Dicke der Dachsparren wird da angenommen?
Wieso angenommen? Dein Planer sollte doch wissen, mit welchen Dimensionen er bauen muss.
Papa-machts schrieb:
Die im Plan eingezeichnete 1m und 2m Grenze ist das lichtes Maß von OK-Fertigfußboden bis Unterkante Dachkonstruktion?
Ja. Ich hab' zwar keinen Plan mit den Grenzen gesehen aber üblicherweise ist das so, da diese Linien der Wohnflächenberechnung dienen.
din 277hbogeschosseoberkantedachflächengrundflächerohfussbodentragkonstruktionterrassevollzug