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ᐅ Hilfe bei Deutung Bebauungsplan


Erstellt am: 08.09.17 10:10

H
Harry1912
08.09.17 10:10
Hallo.

Wir haben vor kurzem ein Baugrundstück erworben und wollen nun dort ein möglichst grosses Mehrfamilienhaus drauf bauen. Es handelt sich um ein altes Baugebiet, aber ein Bedauungplan ist vorhanden mit nur wenigen Vorschriften. Der Geländeverlauf ist fallend von der Strasse hin. So wie ich diesen deute sind die 2 Vollgeschosse bezogen auf die Strassenansicht und in Richtung Garten können es auf Grund des Gefälles auch mehr sein oder deute ich den Plan Falsch. Ich meine weil der Baukörper in der mitte geteilt ist und extra anders gefärbt und das Symbol für die Max Vollgeschosse sich nur auf der einen zur Strasse hin zeigenden Haushälfe befindet.

Daher nur mal als sehr grobe Zeichnung eine Frage an euch ob so etwas wie die Grobe zeichnung dort möglich wär bezogen auf den Bebauungsplan.

Und bezüglich der 8m links vom Gebäude, soll dies bedeutet ich soll 8m Abstand zur Nachbarsgrenze halten mit dem Wohngebäude?
Lageplan eines Baugrundstücks mit Hausgrundrissen, Grundstücksgrenze und Bäumen

Dokument mit baurechtlichen Festlegungen und Paragraphenverweisen in roter Schrift

Handgezeichnete Grundriss-Skizze mit Raumeinteilung und Dachform



Danke schonmal für eure Antworten.

Lg und ein schönes Wochenende.

Harry
E
Escroda
08.09.17 11:46
Harry1912 schrieb:
So wie ich diesen deute sind die 2 Vollgeschosse bezogen auf die Strassenansicht und in Richtung Garten können es auf Grund des Gefälles auch mehr sein oder deute ich den Plan Falsch.
Zur richtigen Deutung wäre die Zeichenerklärung des B-Planes sehr hilfreich. Die Darstellung der Baukörper wurde damals meistens als unverbindlicher Bebauungsvorschlag in den Plan übernommen. Die Mittellinie soll die Firstrichtung andeuten oder festlegen (s. Zeichenerklärung oder schriftliche Festsetzungen). Die Vollgeschossigkeit bezieht sich nicht auf Teile eines Gebäudes, sondern auf das gesamte Gebäude und ist der Landesbauordnung geregelt. Ob nun die heute oder bei Aufstellung des B-Planes gültige Landesbauordnung anzuwenden ist, darüber streiten die Experten. Überwiegend wird die "statische" Auffassung vertreten, also die Anwendung der zum Datum des B-Planes passenden Landesbauordnung.
Harry1912 schrieb:
Daher nur mal als sehr grobe Zeichnung eine Frage an euch ob so etwas wie die grobe Zeichnung dort möglich wär bezogen auf den Bebauungsplan.
Deine grobe Zeichnung ist leider nicht zu deuten. Wo soll denn nun das Gelände verlaufen? Was befindet sich unter deinem untersten Geschoss?
Nach heutiger Landesbauordnung musst Du das Untergeschoss soweit eingraben, dass es im Mittel weniger als 1,40m aus dem Erdreich hinausragt. Wenn Du zum Garten beispielsweise eine Untergeschosshöhe von 2,80m planst, dürfte der Geländeverlauf in der Seitenansicht nicht unterhalb der Diagonalen liegen.
Harry1912 schrieb:
Und bezüglich der 8m links vom Gebäude, soll dies bedeutet ich soll 8m Abstand zur Nachbarsgrenze halten mit dem Wohngebäude?
So würde ich es sehen.
Aber sprich das ganze mit dem Amt durch, ob überhaupt noch an einem so alten Bebauungsplan festgehalten werden soll. Die werden Dir dann auch die richtigen Interpretationen der Planzeichen erläutern.
W
Wastl
08.09.17 13:30
Bei so alten Dinger ist es immer am Leichtesten beim zuständigen Bauamt vorbeizuschauen und einfach im direkten Gespräch mal nachzufragen, was sich die Gemeinde vorstellen kann.
Oft gibt es bindende Ausnahmen, die auch für dich dann gelten würden.
K
kaho674
08.09.17 17:23
Darf man fragen, was Ihr mit einem "möglichst großem Mehrfamilienhaus" machen wollt?
H
Harry1912
08.09.17 18:19
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich war auch heute Mittag beim Bauamt und er sagte in etwa das gleich wie ihr hier. Das sich die 2 Vollgeschosse auf den gesamten Baukörper beziehen. Na dann werden es wohl 5 Wohnungen. Im Untergeschoss 1Wohnung zur Gartenseite und in den Erdreichbereich die Kellerräume und Technikräume. In das Erdgeschoss und Dachgeschoss jeweils 2 Wohnungen.

Wir bauen um unsere Familie zusammen zu bringen und wenn noch 1-2 Wohnungen frei bleiben diese zu vermieten. Sind halt der Meinung wenn man eh schon ein Dach brauch kostet es nicht viel mehr ob das jetzt für 1-× Wohnungen ist. Ich und meine Frau verdienen gut und bauen nicht um damit Geld zu verdienen. Wir denken eher was man hat das hat man.
K
kaho674
08.09.17 19:22
Dürfte dann ja ein grosses und spannendes Projekt werden. 🙂
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