ᐅ Änderung der Dachneigung von 25 Grad
Erstellt am: 12.08.17 23:27
ferber schrieb:
Die Grundflächenzahl beträgt 0,4.Ist auch zur Geschossflächenzahl eine Angabe gemacht ?ferber schrieb:
Laut den Verkäufer ist es und gestattet, dass Dachgeschoss auf 75% der Wohnfläche des EG auszubauen.Das ist je nach Bundesland (anderswo auch 2/3) die Grenze, ab der auch ein Schrägdachgeschoss als Vollgeschoss zählen würde, bei einer "I" im Bebauungsplan also zu groß wäre. Daraus folgt nicht zwingend, aus der Grundflächenzahl 0,4 auch eine Geschossflächenzahl 0,7 ableiten zu können.Häufig ist eine Geschossflächenzahl inzwischen auch nicht angegeben, da sich ihre Limitierung schon faktisch ausreichend ergibt.
Stünde da z.B. Grundflächenzahl 0,4 zu Geschossflächenzahl 0,6, dann könnte man z.B. oben das Halbgeschoßlimit ausreizen und unten bei 0,34 landen, oder unten 0,4 ausreizen und oben nur 50% draufsetzen.
Bebauungspläne aus jüngster Zeit weisen in den meisten Zonen "ED" als genehme Hausformen aus. Einfach weil aktuell eine Generation, die ohne Bausparvertrag dasteht, budgetbedingt speziell U400-Grundstücke nachfragt.
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ferber schrieb:
Pro Partei können 90qm im EG gebaut werden225 qm Grundstück wären bei Grundflächenzahl 0,4 90 qm überbaute Fläche (nicht mit Wohnfläche zu verwechseln).ferber schrieb:
und laut Verkäufer noch zusätzlich 75% im DG.Mit dem Prozentwert meint er wohl die Vollgeschoßschwelle der Landesbauordnung. Das bedeutet nicht, daß der örtliche Bebauungsplan auch tatsächlich ein so großes DG ermöglicht. Und schon gar nicht, daß so viel Kniestock erlaubt wäre, wie man für diese Größe bräuchte.Verkäufer von Kleingrundstücken reden deren Möglichkeiten gerne schön.
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