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ᐅ Unterfangung des Nachbargrundstücks


Erstellt am: 26.06.17 13:27

J
JuhuD
26.06.17 13:27
Hallo zusammen,

wir bauen ein Reiheneckhaus mit Keller. Die Baugenehmigung für den Bau des Hauses wurde im Dezember 2016 erteilt.
Das Grundstück auf der linken Seite des Grundstücks hat bereits einen Keller wodurchsich kein Problem bei dem Aushub der Baugrube ergibt da wir nicht tiefer gründen.

Auf der rechten Seite des Grundstücks befinden sich Garagen. Diese müssen laut unserem Architekten Unterfangen werden. Insgesamt müssen drei Garagen von drei unterschiedlichen Eigentümern unterfangen werden. Einer der Eigentümer hat seine Zustimmung bereits verweigert.

Hierzu hatte ich ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt. Dieser sagte, dass wir laut Nachbarschaftsgesetzt keine Zustimmung der Nachbarn benötigen.
1. es ansonsten keine weitere Möglichkeit gibt den Keller ohne Verlust von m² zu bauen
2. Es liegt eine Baugenehmigung vor
Laut §16 ist einzig eine Anzeige 30 Tage vor Beginn der Bauarbeiten nötig.

Wie würdet Ihr hier vorgehen?
Ich zähle auf euren zahlreichen Kommentare und Hilfestellungen.

Viele Grüße
Michael
1
11ant
26.06.17 16:33
JuhuD schrieb:
wir bauen ein Reiheneckhaus mit Keller.
Diese Einleitung verwirrt mich: ReihenendHäuser kenne ich, die stehen an den Enden einer Reihenhauskette (die typischerweise "in einem Rutsch" und in der Regel von einem Bauträger hochgezogen wird. Dabei steht dann meist auch ein gemeinsamer Garagenhof in der Nähe, oft hinter dem Gartenzaun eines der Endhäuser. Unter einem ReiheneckHaus kann ich mir weniger vorstellen: das könnte ein Eckhaus in einem Häuserblock in "geschlossener" Reihenbebauung sein - aber das macht(e) man eher mit Mehrfamilienhäusern (?)

Insofern ist mir die Situation etwas unklar. Ein konträrer Fall (Doppelhaus ohne Keller, Nachbar noch unbekannt) wird gerade von kamda hier https://www.hausbau-forum.de/threads/Doppelhaushälfte-wir-ohne-Keller-Nachbar-mit-Keller.24711/ (und auch im "grünen Forum") diskutiert.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
L
Lumpi_LE
26.06.17 16:40
Die hauptfrage ist ja wegen dem verweigernden Nachbarn? Wie schon geschrieben kann dir egal sein was der sagt. Nur wenn beim Bau Schäden auftreten musst du natürlich zahlen. Umfangreiche Dokumentation vor Beginn ist da wichtig
1
11ant
26.06.17 17:20
JuhuD schrieb:
Auf der rechten Seite des Grundstücks befinden sich Garagen. Diese müssen laut unserem Architekten Unterfangen werden.
Da stellt sich die Frage: "warum ?"
D.h. was ist der zu vermeidende Schaden - daß diese Garagen sich bei Eurer Ausschachtung setzen, oder daß sie (wenn nichts dazwischen steht) später gegen Euer Haus drücken ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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J
JuhuD
27.06.17 10:15
Danke soweit für euer Feedback.

Die anderen Häuser der Reihe wurden bereits in den 1970 rum gebaut. Somit bauen wir in eine Baulücke.
Links: Haus mit Keller
Rechts: Garagen

Die Gefahr wenn wir die Garagen nicht unterfangen ist das diese in die Baugrube abrutschen da wir einen Keller bauen und die Garagen nur eine 8cm dickes Fundament haben.
Bauherrenhaftpflichtversicherung ist vorhanden.

Unser Haus wird an beiden Seiten der Grundstücksgrenze direkt an die Nachbargebäude bzw. Garagen gesetzt.

Das sich die Garagen setzen wird wohl nicht zu vermeiden sein. Die Frage ist brauchen wir die Genehmigung der Nachbarn um die Unterfangung durchführen zu können.
Unserer Meinung nach und laut dem Nachbarschaftsgesetz NRW §22 ist eine Genehmigung nicht erforderlich allerdings eine Anzeige von 30 Tagen schriftlich an die Nachbarn.
T
toxicmolotof
27.06.17 15:25
8cm Fundament? Oder verwechselst du Fundament mit Boden? Normalerweise müssen auch Garagen ein etwas stärkeres Fundament besitzen, auf dem sie stehen. Das gilt sowohl für Fertiggaragen als auch massiv gebaute Garagen.

Um was für Garagen handelt es sich?

Auf jeden Fall solltet Ihr ausreichend (viele!) Fotos aus allen möglichen Richtungen und Winkeln machen, nur um schon gewappnet zu sein.
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