Dann bauen die wohl nur in einem Landkreis, in dem das so immer gut geht. Kann ja sein. Lesen bildet, und die meisten Gemeinden gehören zur zweiten Sorte. Aber wenn sie schreiben, Rasenstein zwanzig, Pflasterstein fünfzig und Asphalt hundert Prozent, dann liesse ich das als Signal: "bei uns sieht man das eng".und die Antwort war, dass die im Antrag immer wasserdurchlässig reinschreiben - da es im Bauantrag nur um Gebäude wie Haus und Garage geht.
Ich denke, Euer Bauantrag unterscheidet sich nicht von anderen, indem nicht nur einmal, sondern mehrere Unterschriften von Euch auf diesen Papieren getätigt werden. Das ist dann auch bindend. Auch, wenn man blind unterschreibt.Also unsere Hausbau Firma hat die Bauanträge gemacht. Wird wurden nicht gefragt welche Art wir von Pflaster oder Terrasse machen wollen -....
So als müsste man gar keine Terrasse angeben. Irgendwie widerspricht sich das hier.
Was passiert denn wenn man keine Terrasse angibt und später eine Baut. ...
So ist es! Wie die Grundflächenzahl berechnet werden muss, steht in der Baunutzungsverordnung. Die Flächen sind ohne Rücksicht auf die Ausführungsart zu ermitteln. Versickerungsfähigkeit ist hier nicht erwähnt, aber die Möglichkeit, dass der Bebauungsplan abweichende Bestimmungen treffen kann. Daher die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei den Gemeinden.In Bezug auf Grundflächenzahl etc. sollte das ja egal sein, weil da ja alles zählt, selbst wenn es Rasen als Einfahrt ist soweit ich weiß.
Es sei denn, die Änderung wäre genehmigungsfrei.Deine Baugenehmigung ist ja eigentlich bindend. Du kannst dann meiner Meinung nicht einfach etwas ändern.
Ist es IMHO auch nicht, da eine nicht überdachte Terrasse in NRW genehmigungsfrei ist. Dennoch muss sie allen Vorschriften entsprechen. Nur das Du als Bauherr die volle Verantwortung dafür übernimmst.Wieso sollte es dann kritisch sein wenn jetzt irgendwas drin steht und dann anders gemacht wird?
Aber nicht bei der Grundflächenzahl, es sei denn, der Bebauungsplan trifft andere Festsetzungen. Die Grundflächenzahl ist eine Wissenschaft für sich, so dass eigenmächtige Änderungen durch den Bauherren durchaus zu Schwarzbauten führen können.mW zählt die Terrasse zur Hälfte?