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ᐅ Kanal verläuft über das Grundstück


Erstellt am: 16.05.17 00:09

M
Melto2017
16.05.17 00:09
hallo zusammen.
Wir haben im September 2016 ein Grundstück gekauft. Parallel zu der Grundstücksgrenze Verläuft ein Kanal komplett über unser Grundstück.
Wir haben unser Abwasser Anschluss dort angeschlossen.

Nun bekamen wir von der Gemeinde ein Brief , dass sie das Recht für den Kanal zurück kaufen möchten.
Sie wollen weniger €/mq zahlen als wir dafür bezahlt haben.

Nun unsere Fragen.
Können wir das ablehnen ? Eigentlich sollte fast bis auf die Grenze unser carport gebaut werden.

Könnten wir mehr Geld verlangen ?
Die Nachbarn haben gerade auch angefangen zu bauen und wollen nun auch an diesen Kanal anschließen. Können die das so einfach ?
Was ist wenn wir das Grundstück verkaufen? Dürfen wir dann nichts darauf bauen ?

Vielen Dank im Voraus
Lg
1
11ant
16.05.17 01:42
Ich glaube, da liegt ein Mißverständnis vor: eine Grunddienstbarkeit (bzw. öffenlich-rechtlich: eine Baulast) wie z.B. ein Wegerecht / Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ist kein Verkauf der damit in Zusammenhang stehenden Teile des Grundstückes. Der Preis für den Erwerb des Rechtes ist eine "Entschädigung" für damit einhergehende Einschränkungen, und naturgemäß deutlich geringer als es der Kaufpreis für die betroffenen Flächen wäre.

Wenn die Gemeinde ein Rohr in Eurem Grundstück liegen hat, an das auch andere Anlieger angeschlossen sind / werden, dann muß sie es notfalls für Reparaturen auch mal ausbuddeln können. Also ein Stellplatz darüber geht, eine Garage darauf nicht; und ein Baum, der da rein wurzelt, natürlich ebenso nicht.

Der Preis für solche Rechte soll abgelten, daß durch den Eintrag des Rechtes im Grundbuch auch der Wert des Grundstückes geschmälert wird. Die ganze Sache ist bei weitem keine Seltenheit, sondern regelrecht gängige Praxis. Gemeinden können unmöglich über allen Rohren und Leitungen nur eigene Straßen und Wege haben.

Ablehnen kann man das wegen des Zusammenhanges mit dem Gemeinwohl kaum, aber wozu auch ? - durch Baufenster verlaufen solche Korridore üblicherweise nicht, höchstens muß deswegen mal eine Garage woanders hin.

Das ist kein Drama. Das Recht ist "schonend auszuüben". Über die Tarife herrscht in der Regel im Gemeinderat Einigkeit, was angemessen ist. Darüber macht man keine Fässer auf.
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M
Melto2017
16.05.17 08:31
Ok, Danke für die Antwort.
Dann werden wir dem zustimmen.
M
Mycraft
16.05.17 09:12
Wir haben es abgelehnt...sprich das Land gehört uns und wer da irgendetwas dran machen will, der muss es eben auch mit uns abstimmen...ich meine damit wir haben nichts dagegen...und wir wissen auch dass die Leitungen uns nicht gehören...
grundstückgarageleitungen