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ᐅ Änderung von Fenstern nach Baugenehmigung


Erstellt am: 31.01.17 07:47

W
world-e
31.01.17 07:47
Hallo zusammen,

ich habe eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg nach §49 Landesbauordnung für mein zu errichtendes Einfamilienhaus vorliegen. Nun ist die Frage, in wiefern man eingeplante Fenster noch ändern darf, ohne dass man sich die Änderung genehmigen lassen muss? Sofern dies überhaupt möglich ist.
Um folgende konkrete Fälle geht es:
1.) Das Kellerfenster (mit Lichtschacht) im Technikraum (wird über Kontrollierte-Wohnraumlüftung belüftet) soll gestrichen werden.
2.) Ein Fenster soll in der Garage hinzugefügt werden. Die Garage steht direkt am Haus ein wenig nach hinten versetzt, so dass auch die Garagentüre von der Terrasse aus zugänglich ist. Und neben die Türe soll ein Fenster hinkommen. Die Grundstücksgrenze zu Straße befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite.

Kann dies gemacht werden oder bedarf es hierzu einer Genehmigung? Weiß das jemand, wie das in Ba-Wü ist?
Vielen Dank
A
alter0029
31.01.17 09:13
Da dürftest du keine Probleme bekommen. Wir haben ein großes Fenster neben der Haustür. Da haben wir nach Erhalt der Baugenehmigung noch die Maße geändert. Zuvor hatte ich mich beim zuständigen Kreisbaumeister erkundigt, ob wir das machen können. Er sagte mir, Fenster könne man immer noch nachträglich verändern.
D
DragonyxXL
31.01.17 12:47
Wir haben auch einige Fenster in Position und Format geändert. Unser Planer meinte, dass es kein Problem ist. Problematisch sind in der Regel Fenster zu den Nachbarn hin.
N
Nordlys
31.01.17 13:05
Problematisch wird es dann, wenn spätere Änderungen die Berechnungen nach Energieeinsparverordnung tangieren und ungünstig beeinflussen, so dass das Haus vielleicht aus den Normen fällt. Beispiele wären starke Vergrößerung von Glasflächen. Nachträgliches Umzwitschen von Dreifachverglasung auf Doppelverglasung aus Kostengründen.
W
world-e
31.01.17 13:38
vielen Dank für die Rückmeldung. Beim nächsten Termin werde ich das mit dem Planer besprechen.
Energieeinsparverordnung-Auswirkungen wird dies je eher positiv haben, da ein Kellerfenster entfällt. Die Garage ist sowieso ungedämmt
P
Payday
01.02.17 20:50
Fenster auf der 3meter grenze direkt zum Nachbarn hin sind glaub nicht erlaubt ?! also Garage mit Außenmauer auf der grenze und da dann ein Fenster reinstellen. da gingen früher glaub ich diese milchgläser oder sowas?!
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