Mauern über Dach hinaus ziehen!?

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B

bauherr85

Von Seiten der Regenmenge ist es ja identisch zu einem Flachdach. Die Entwässerung müsste an den Traufseiten innenliegend erfolgen, das ist richtig. Die Strömungsgeschwindigkeit erhöht sich selbstverständlich mit der Dachneigung.
Leider habe ich schon eine Absage von Seiten der Behörde erhalten, die 15 Grad unterschreiten zu dürfen, da der Bebauungsplan bereits von 35 auf 15 Grad runtergenommen wurde und somit genügend Gestaltungsspielraum bestehen würde. Bauamt, Gemeinderat und auch der Bauausschuss haben alle unabhängig voneinander leider die gleiche Entscheidung gefällt. Versuche das bereits seit 9 Monaten durchzubringen.
Ich könnte jetzt auf ein Walmdach gehen mit 15 Grad und würde, sagen wir mal, weniger Dach sehen. Allerdings komme ich mit den 5,5m Wandhöhe nicht hin, 2 Vollgeschosse ohne Dachschrägen zu realisieren. Das ist wirklich sehr frustrierend.
Ich kanns auch einfach nicht verstehen, dass man bei einem Pultdach 7,5m bis zur Traufe darf und bei den anderen Dachformen nur 5,5m. Falls bei dem Pultdach die Traufe auf beiden Seiten gemeint wäre, würde ich das noch verstehen. Jedoch wurde dort ein Haus genehmigt mit einer Wandhöhe von 6m auf der niedrigen Seite und 9m auf der hohen Seite von einem 15 Grad Pultdach. Komisch
 
B

bauherr85

@Alex85
das Grundstück kann ich jederzeit der Gemeinde für den ursprünglichen Kaufpreis zurückgeben. Daran soll es nicht liegen. Jedoch hat es familiäre und berufliche Gründe, weshalb dieses Baugebiet ausgewählt wurde und für unseren Bauwunsch in Frage kommt.

Die Zeichnung entspricht keinesfalls unseren Planungen, sie veranschaulicht lediglich die Denkweise.
 
Jochen104

Jochen104

@Alex85, bezüglich des Grundstücks gebe ich dir Recht

@bauherr85, gibt es vielleicht die Möglichkeit Pult- und Flachdach zu verbinden? Google einfach mal nach "pult und Flachdach" und schau dir die Bilder dazu an. Ob das allerdings den Anforderungen an den Bebauungsplan entspricht kann dir eventuell das Bauamt, dein Architekt oder - wenn du den genauen Wortlaut des B-Plans hier postest - auch einer der versierten User hier sagen.
 
B

bauherr85

Auszug aus dem Bebauungsplan:

1. Art und Maß der baulichen Nutzung

WA Allgemeines Wohngebiet § 4 Baunutzungsverordnung
Grundflächenzahl = maximal zulässige Grundflächenzahl WA = 0,35
Geschossflächenzahl = maximal zulässige Geschossflächenzahl WA = 0,7
II = Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze
Wandhöhe (WH) = Max. 5,50 m bei Gebäude mit Sattel- und Walmdächern
Wandhöhe (WH) = Max. 7,50 m bei Gebäude mit Pultdächern
Bezugspunkt ist jeweils der natürliche Geländeverlauf an der talseitigen Hauskante bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut, traufseitig gemessen
Gebäudehöhe (GH) = Max. 10 m über Oberkante Erdgeschossfußboden
.
.
.
5. Dächer der Hauptgebäude
Zulässig sind alle Dachformen
Dachneigung 15° bis 48°
______________________________________________
 
L

Legurit

Würde vermuten dass dir das Bauamt einen Vogel zeigt. Bin mir sogar unsicher, ob ein geteiltes Pultdach so zulässig ist - denke die 7.5 m bezieht sich auf ein normales Pultdach und die 7.5 ist die hohe Wand - weiß ich natürlich nicht.
Auch finde ich die Schneelast interessant.
 
B

bauherr85

Ja, das mit dem Vogel könnte schon durchaus sein, jedoch wäre es in der Theorie Bebauungsplan-konform

Also bei einem normalen Pultdach ist es definitiv die kurze Wand. Sonst hätte mein Nachbar sein Haus so nicht bauen dürfen, wie es jetzt dasteht. Er hat wie bereits erwähnt die kurze Seite mit 6m und die lange Seite mit 9m gebaut. Das ist das, was ich an dem Bebauungsplan einfach nicht verstehen kann. Denn auf diese Weise kann man locker ein Haus mit 2 Vollgeschossen ohne Dachschräge bauen, mit Sattel- oder Walmdach nicht.

Die Schneelast wäre von der Gesamtmenge die gleiche, wie auch bei einem Flachdach, da die von oben beschneite Fläche die gleiche ist. Jedoch würde es sich klar etwas auf die Außenseiten verschieben, wenn der Schnee rutscht. Menge bleibt jedoch gleich.

Ich bin etwas frustriert, da uns zu Beginn mündlich eine Lösung in Bezug aufs Flachdach zugesprochen wurde und dies im Nachhinein nicht so umgesetzt wurde. Deshalb habe ich auch so ein bißchen den Drang, die Optik dennoch zu erreichen unter Einhaltung des Bebauungsplan. So in der Art: Jetzt zeig ichs euch erst recht.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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