Garage konstruktiv eigenständig - Was bedeutet das konkret?

4,70 Stern(e) 6 Votes
Y

ypg

Die Frage ist jetzt: Wie setzt man das um damit man ein identisches Resultat bekommt?
Ich denke, es wird nicht funktionieren, da es sich ja um Grenzbebauung handelt. Deshalb muss die Garage eigenständig sein... bedeutet auch, dass sie ein eigenständiges Dach hat.
Man muss in Theorie die Garage einfach wegstemmen können, ohne dass das Haus irgendeine Beschädigung erleidet.

Aber der Architekt, der das verbockt hat, möchte ich nicht sein :cool:
 
P

Payday

welcher paragraph oder artikel oder sonstwie was sagt eigentlich explizit, das ein hauseingang 5meter von der Grenze entfernt als "Grenzbebauung" gilt, nur weil es mit zur garage gehört. ich kann diesen regelung nicht finden, aber jeder verweist darauf.
 
O

Otus11

welcher paragraph oder artikel oder sonstwie was sagt eigentlich explizit, das ein hauseingang 5meter von der Grenze entfernt als "Grenzbebauung" gilt, nur weil es mit zur garage gehört. ich kann diesen regelung nicht finden, aber jeder verweist darauf.
Art. 7 Abs. 4 letzter Satz BayBO* ...
Der Flurteil ist funktional Haus und hält ggf. den Abstand nicht ein?

*Edit:
Die o.g.Fundstelle gilt nur für die alte Fassung der BayBO, welche die Suche am Handy ergab, und vormals lautete:
"Die bauliche Verbindung dieser Grenzbebauung mit einem Hauptgebäude oder einem weiteren Nebengebäude ist zulässig, soweit diese Gebäude für sich betrachtet die auf sie treffenden Abstandsflächen einhalten"

Nach aktuellem Recht ergibt sich das Argument aus (nun) § 6 Abs. 8 bayBO so nicht mehr unmittelbar. Dort sind die Voraussetzungen genannt,unter denen eine Garage keine Abstandsflächen einhalten muss. Die Verbindung von Gebäuden wird nun unter § 6 Abs. 6 Satz 3 Bayerische Bauordnung in anderem Zusammenhang geregelt.

Wenn nun ein Teil nicht mehr funktional Garage,sondern Hauszugang ist, kommt m.E. eine Nutzung hinzu,die das Privileg zur Grenzebenauung entfallen lassen könnte, aber nicht muss,wie die Hinweise der Baubehörde hier zeigen. Die Abstände werden für den Flur als Hausteil ja auch eingehalten,je nach Höhe H.

Ich würde daher beim Amt noch mal genau nachfragen, auf welche Rechtsgrundlage und Argumente die sich stützen.​
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

welcher paragraph oder artikel oder sonstwie was sagt eigentlich explizit, das ein hauseingang 5meter von der Grenze entfernt als "Grenzbebauung" gilt, nur weil es mit zur garage gehört. ich kann diesen regelung nicht finden, aber jeder verweist darauf.
Du wirfst da was durcheinander.
LBV schreibt Dir vor, wie die Abstandsflächen handzuhaben sind.
 
P

Payday

wer sagt was zu Landesbauordnung? ich fragte woher ihr diese geschichte mit dieser ständigen trennung immer herhabt. ich habe das noch nie irgendwo gelesen und der vom amt meinte auch, das wäre hier in SH quatsch.
entscheidendtist laut aussage kreisbauamt nur, das die entsprechenden bauten mehr als 3meter von der grenze beginnen, wenn sie mit an gebäuden mit sonderrechten (garage/carport usw) dranhängen.
wir haben eine terrassenÜberdachung mit am carport hängen. carport steht an der grenze, die Überdachung fängt 6meter von der grenze entfernt an, ist aber konstruktiv mit den carport verbunden. laut kreisbauamt ist das so in ordnung. für den nachbarn gibts ja auch keinen unterschied, ob die Überdachung nun mit am carport hängt oder nicht. würde er vom nachbargrundstück ja eh nicht sehen, ob da 1 cm luft dazwischen ist oder nicht.
 
C

Chilledkroet3

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die Antworten, aber leider verstehe ich immer noch nich ganz (zu viele §§§).

Würde es so die Bedingungen erfüllen?
garage-konstruktiv-eigenstaendig-was-bedeutet-das-konkret-150029-1.JPG

Also praktisch nur die Wand zu verstärken?

Vielen Dank.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Garage / Carport gibt es 569 Themen mit insgesamt 5763 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben