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ᐅ Eckhaus: Eingang auf andere Straße verlegen?


Erstellt am: 27.06.16 12:48

A
AngelusNoctis
27.06.16 12:48
Hallo,
ich interessiere mich für ein Eckhaus, welches allerdings ungünstig auf dem Grundstück liegt. Das Haus ist ein Eckhaus zwischen 2 Straßen, nennen wir die mal Musterstraße und Mustergasse.

Aktuelle Adresse ist also Musterstraße 7.

Das Blöde ist aber, dass das Haus ganz hinten auf dem Grundstück steht. Jeder Besucher müsste also erst einmal durch den ganzen Garten laufen um zur Haustür zu gelangen.

Viel besser wäre es, wenn man den Eingang in die Mustergasse Verlegen könnte.

Bautechnisch wäre das kein Problem, aber wie sieht das rechtlich gesehen aus, wenn ich nun lieber in der Mustergasse wohnen möchte? Sonst findet ja niemand den Eingang, wenn ich den verlegen lasse, aber die alte Adresse in der Musterstraße behalte.

MfG
Y
ypg
27.06.16 14:37
Die Adresse wird bleiben, auf Antrag kannst Du eventuell die Zuwegung zur Mustergasse setzen lassen. Das lässt sich natürlich die Gemeinde bezahlen.
Ich sehe allerdings das Problem nicht. Kaum jemand mit Pfeifenstielgrundstück oder vorderem Garten machen sich da nen Kopp drüber.
A
AngelusNoctis
27.06.16 21:06
Das Problem liegt eben daran, dass ich nicht möchte, dass jeder erst durch den langen Garten laufen muss, wenn er bei mir an der Haustür klingeln will.
Und nicht jeder will ein Grundstück mit mehreren Hunden betreten.
Y
ypg
27.06.16 21:40
Dann ist es das falsche Haus/Grundstück
G
garfunkel
03.07.16 00:10
Ich kann verstehen dass du das nicht möchtest. Gerade wenn man gerne mal für sich allein im Garten ist können Fremde die irgendwas wollen (z. B. Zeugen Jehovas) stören. Dazu haben meiner Meinung nach auch keine unerwünschten Besucher etwas auf dem Grundstück und schon gar nicht im Garten verloren.
So eine Umlegung der Haustüre besser gesagt der Adresse wird vermutlich nicht so leicht zu machen sein. Ich könnte mir vorstellen, das hier auch Wasser/Gas/Kanal und sonstige Anschlüsse eine Rolle spielen werden/könnten.
Was du machen könntest wäre aber eine vorgesetzte "Haustüre". Das heißt das Grundstück vernünftig Einzäunen, Hecke für den Sichtschutz rum und eine gute Gartentür mit Gegensprechanlage hin. Wenn jemand was will steht er vor dem Grundstück und du kannst entscheiden ob rein oder nicht rein.
Wenn du gar keine Sicht aufs Grundstück haben möchtest dann kannst du am Gartentor auch noch einen Sichtschutz anbringen. So das man nach dem Gartentürchen noch ums Eck gehen muss.

Allerdings hast du dann immer noch das Problem das der z. B. Versicherungsmakler durch Hundegebiet laufen muss um bei dir was zu klären.
Blöde Situation, geh doch einfach mal zur Gemeinde und frage nach was man da machen kann und ob da Möglichkeiten bestehen.
E
Elina
03.07.16 22:08
Dann mach doch die Klingel vorn an den Gartenzaun.... Oder setz nen Pfahl an die Grundstücksgrenze mit Klingel dran. Gibts auch als Funkmodell.
grundstückgartenhaustüreeckhauseingangsichtschutzklingel