Beantragung Terrassenüberdachung bzw. Gartenhäuschen

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P

Payday

genau so ist es. ich habe mit den zuständigen mitarbeiter (derjenige, der laut bauamt der gemeinde die genehmigung ausstellen würde) der kreisstadt telefoniert und ihn das genauso erklärt. er erklärte mir eindeutig, das es bei den 3metern nur um eine statische sache geht. die eigentliche fläche von 30qm wird quasi immer genehmigt, wenn denn die statik das mitmacht (und es sonst keine gründe dagegen gäbe). und ab 3meter spannlänge wollen die halt den nachweis. da wir vom carport aufspannen, können wir also so tief gehen wie wir wollen(wir wollen 3,4meter tief, halt genausobreit wie das carport hintern haus rausgeht), dafür aber nur 3meter breit gehen. mit dann 10,2qm liegen wir deutlich unter 30qm. er wollte keinen antrag oder ähnliches.

die regelungen sind von bundesland zu bundesland völlig unterschiedlich. jeder sollte selber bei den zuständigen leuten nachfragen!
 
W

wkampmann

Wenn du eine Terrassenüberdachung anbringen möchtest, brauchst du auf jeden Fall einen ordentlichen Plan, aus dem man erkennen kann, wie die Überdachung aussehen und gebaut werden soll. Die sollte tatsächlich am besten vom Architekten kommen, es sei denn, du bist bauzeichnerisch so begabt, dass du es selbst hinbekommen könntest.


Hier sind einige Vorgaben, abhängig davon, in welchem Bundesland man lebt.

Baden-Württemberg


im Innenbereich bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern

Bayern


bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern

Berlin


bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern

Brandenburg


bis zu maximal 20 m² Grundfläche und 75 m³ umbautem Raum

Bremen


bis zu einer Tiefe von 3 Metern

Hamburg


bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m² sowie bei untergeordneten Überdachungen

Hessen


Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3 § 55 HBO

Mecklenburg-Vorpommern


bis zu einer Fläche von 30 m² und bis zu 3 Meter Tiefe

Niedersachsen


bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern

NorDeutsche Reihenhausein-Westfalen


bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern

Rheinland-Pfalz


bis zu 50 m³ unbeheizter Raum

Saarland


bis zu einer Fläche von 36 m² und einer Tiefe von 4 Metern

Sachsen


bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern

Sachsen-Anhalt


bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern

Schleswig-Holstein


bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern

Thüringen


bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern

(Quelle: xxx://wunschterrasse.de/terrassenüberdachung-baugenehmigung)


Aus deiner Frage lese ich heraus, dass ihr gerade ein neues Haus baut? Dann seid ihr ja sicherlich noch in Kontakt mit dem Architekten. In dem Fall würde ich tatsächlich einfach mal nachfragen, wieviel das Zeichnen denn kosten würde. Vor allem könnte er dir auch die Fragen beantworten, die du hier gestellt hast. Falls das Haus schon fertig ist, ist es meiner Meinung nach nicht zwingend notwendig denselben Architekten zu nehmen. Es sei denn, ihr wart besonders zufrieden mit ihm.

Viel Glück!
 
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P

Payday

wozu einen architekten und tolle maßzeichnungen, wenn der ganze spaß genehmigungsfrei ist? will man größer bauen als genehmigungsfrei vorgegeben bekommt man vom hersteller des daches normal hilfe in form von unterlagen. und eine einfache zeichnung mit haus + Dach kann wirklich jeder erstellen. man kann dazu zb eine kopie von der katasteranmeldung nehmen und das dach einmalen und bemaßen. nen Architekt ist hier wirklich too much.

ps: in schleswig holstein ist die tiefe 3meter, nicht 4meter!
 
Elina

Elina

Genehmigungsfrei heißt aber nicht, daß man alles bauen kann. In der HBO sind eine Menge genehmigungsfreie Vorhaben unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3, HBO, der besagt, daß die statische Unbedenklichkeit bescheinigt wurde bzw. in manchen Fällen eine Bauüberwachung stattfand.
Also bei Fertigkonstruktionen haut das evtl. hin, wenn diese Bescheinigung der verpackung beiliegt. Aber bei Eigenbau muß man wohl aufpassen.
Gartenhütten wiederum dürfen nicht dem Aufenthalt von Personen dienen oder hierzu geeignet sein, laut HBO. Wie es in andern Bundesländern ist, muß man entsprechend nachschauen.
 
P

Payday

und?????????? ich schrieb doch schon, das man das dach einfach so aufstellen darf, wenn man ein solches dach von einen hersteller kauft mit deren unterlagen. wozu also nun einen teuren architekten ?! ansonsten kann man einen statischen nachweis auch relativ einfach selber aus den hut zaubern. wenn man irgendeinen anderen nachweis hat, kann man diesen nachahmen und einfach alle träger nen stück dicker machen = win. oder man rechnet das wirklich mal aus. der statische nachweis ist ohne dynamische anteile. im grunde geht es nur um das gewicht obendrauf und der schneelast. die schneelast findet man leicht im netz. dann rundet man kräftig auf und gut ist.
außerdem kontrolliert niemand so ein dach, wenn es den bestimmungen des landes entspricht. wichtig ist nur, das alle allgemeinen regeln des bauens eingehalten wurden (nicht außerhalb der bebauungsgrenzen setzen(3meter von der straße), die größen einhalten usw...
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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