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ᐅ Mängelbeseitigung bei Feuchtigkeit


Erstellt am: 19.05.16 09:01

A
albert.hagenlocher
19.05.16 09:01
Hallo zusammen,
Ich Beschreibe erstmal in kurzform die Situation.
Haus 3 Jahre alt
Bodengleiche geflieste Dusche.
5 Jahre Garantie nach Baugesetzbuch

Uns fiel vor 4 Wochen in der Dusche eine gerissene Wandfliese auf. Erste Reihe über dem Boden.Darauf schrieb ich mein Bauunternehmer an und forderte eine Mängelbeseitigung.
Der schickte auch den Fliesenleger der die Fliese entfernte.
Dabei fiel auf das es leicht feucht hinter der Fliese ist.
Der hinzugezogen Bauleiter des Unternehmers veranlasste die Entfernung weiterer Fliesen an der Wand und Öffnung der Wand (Holzständer bauweise).
Dahinter war alles trocken.

Erkenntnisse bis jetzt ein ca 20x20 cm Bereich hinter der Fliese war feucht , kommend vom Boden.
Optisch waren alle Fugen auch die aus Silikon in ordnung.
Die Feuchtigkeit könnte also von einer defekten Abdichtung der Boden fließen oder dem Bodenablauf kommen.
mittlerweile ist alles trocken.
Der Unternehmer meint jetzt das sei nur eine Silikunfuge gewesen und möchte wieder zu machen.
Was aber wenn es an einer fehlerhaften Abdichtung liegt? Kann er einfach so zumachen oder muss er einen Beweis bringen.
Kann ich oder muss ich schriftlich etwas verlangen damit ich auf der sicheren Seite bin wenn in 3 Jahren wieder etwas passiert ich meine Garantie nicht verliere.
Was kann ich schriftlich verlangen als Beweis das die Mängelbeseitigung ordnungsgemäß erledigt wurde ?
DIN oder ähnliches ?
Grüße
Albert

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Hallo albert.hagenlocher,

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