ᐅ Bäume auf Grundstückszufahrt
Erstellt am: 12.05.16 11:14
Hallo zusammen,
auf unserem Grundstück da wo Später die Grundstückszufahrt kommt stehen 3 Bäume, muss man Extra einen Antrag zu fällung der Bäume stellen oder ist die Zusage der Grundstückszufahrt auch schon gleich die Genehmigung dazu diese Fällen zu lassen? Wie schaut das ganze aus? Die Grundstückszufahrt wurde von der Gemeinde Genehmigt, aber auf dem Plan sieht man ja die Bäume nicht, wie genau geht man vor?
Lg
auf unserem Grundstück da wo Später die Grundstückszufahrt kommt stehen 3 Bäume, muss man Extra einen Antrag zu fällung der Bäume stellen oder ist die Zusage der Grundstückszufahrt auch schon gleich die Genehmigung dazu diese Fällen zu lassen? Wie schaut das ganze aus? Die Grundstückszufahrt wurde von der Gemeinde Genehmigt, aber auf dem Plan sieht man ja die Bäume nicht, wie genau geht man vor?
Lg
T
toxicmolotof12.05.16 11:30Da kommt es primär auf die Art des Baumes, die "Baumschutzsatzung der Gemeinde und auf sonstige (z.B. Nistschutz-) Gesetze an.
Ist es nicht so, dass man die Bäume hätte im Bauantrag eintragen müssen?
Ich kenne mich damit nur bedingt aus, aber wir mussten einen Baum fällen, da hat der Architekt Bausorte und Stammdurchmesser eingetragen und die entsprechende Genehmigung speziell für den Baum wurde erteilt bzw. mitgeteilt, dass der Baum nicht unter die schutzbedürftigen Bäume fällt, man sich aber an die Regeln wegen Nistzeiten halten müsse.
Ist es nicht so, dass man die Bäume hätte im Bauantrag eintragen müssen?
Ich kenne mich damit nur bedingt aus, aber wir mussten einen Baum fällen, da hat der Architekt Bausorte und Stammdurchmesser eingetragen und die entsprechende Genehmigung speziell für den Baum wurde erteilt bzw. mitgeteilt, dass der Baum nicht unter die schutzbedürftigen Bäume fällt, man sich aber an die Regeln wegen Nistzeiten halten müsse.
toxicmolotow schrieb:
Da kommt es primär auf die Art des Baumes, die "Baumschutzsatzung der Gemeinde und auf sonstige (z.B. Nistschutz-) Gesetze an.
Ist es nicht so, dass man die Bäume hätte im Bauantrag eintragen müssen?
Ich kenne mich damit nur bedingt aus, aber wir mussten einen Baum fällen, da hat der Architekt Bausorte und Stammdurchmesser eingetragen und die entsprechende Genehmigung speziell für den Baum wurde erteilt bzw. mitgeteilt, dass der Baum nicht unter die schutzbedürftigen Bäume fällt, man sich aber an die Regeln wegen Nistzeiten halten müsse.Hmm also unser Architekt hatte gar keine Bäume mit eingezeichnet. ich sag jetzt mal so es sind wirklich nur 0 8 15 Bäume, nicht solche Riesen dicken Dinger an Baum, eher klein Aber halt da :-(
T
toxicmolotof12.05.16 11:46Besorge dir die Satzung der Gemeinde zum Schutz von Bäumen und dann siehe zu, dass du heraus findest ob deine Bäume betroffen sind.
Die Aussage 0815 Bäume ist da egal.
Wenn es bei uns z.B. eine 0815 Buche mit Stammdurchmesser von 15cm ist, dann kannst du umplanen oder mit Glück einen Ablasshandel erzielen, sprich neuen Baum gleicher Sorte pflanzen und 500 Euro ins Stadtsäckl zahlen.
Die Aussage 0815 Bäume ist da egal.
Wenn es bei uns z.B. eine 0815 Buche mit Stammdurchmesser von 15cm ist, dann kannst du umplanen oder mit Glück einen Ablasshandel erzielen, sprich neuen Baum gleicher Sorte pflanzen und 500 Euro ins Stadtsäckl zahlen.
Neben den reinen Bauantrag muss oftmals im Anhang ein Freiflächenplan dabei sein - dort müssen dann alle Bäume und auch zu fällende Bäume rein.
Gibt die lustigsten Situationen: Baum darf nicht gefällt werden und steht direkt vor der Garage -> Garage nicht nutzbar,....
Dein Architekt sollte das wissen und die entsprechenden Vorschriften der Gemeinde kennen, dafür zahlst du schließlich.
Gibt die lustigsten Situationen: Baum darf nicht gefällt werden und steht direkt vor der Garage -> Garage nicht nutzbar,....
Dein Architekt sollte das wissen und die entsprechenden Vorschriften der Gemeinde kennen, dafür zahlst du schließlich.
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