B
Bauherr_78
Wir bauen eine Doppelhaushälfte an eine bereits vorhandene Doppelhaushälfte an.
Die andere Doppelhaushälfte an der wir anbauen steht dort bereits seit 17 Jahren.
Es handelt sich nicht um ein neues Baugebiet, wir werden eine Baulücke bebauen.
Problem:
Die Maße unseres zukünftiges Nachbarhauses haben nichts mit den Bauplänen zu tun. Unser Nachbar hat nach Bauplan 45° Dachneigung, gebaut hat er aber 40° Dachneigung. Das Haus ist außerdem 12 cm tiefer gebaut worden.
Da sich unser Nachbar nicht an den Bauplan gehalten hat, weist das Nachbarhaus im Obergeschoss die Vollgeschossigkeit nach (Vollgeschossigkeit = mehr als 75 % der Wohnfläche im Erdgeschoss).
Wir möchten uns (natürlich) an das Nachbarhaus angleichen, allerdings wird bei uns vom Bauamt die Vollgeschossigkeit im Obergeschoss abgelehnt.
Unser Keller hat die gleiche Höhe wie unser Nachbar, also die Bodenplatte wurde angeglichen. Das Erdgeschoss wird allerdings höher gebaut, so dass wir im Obergeschoss keine Vollgeschossigkeit nachweisen. Das kostet uns natürlich erheblich Wohnfläche im Obergeschoss.
Weil wir auf diese Wohnfläche nicht verzichten wollen (2. Kind ist in Planung), möchten wir alles tun um bei dem Bauamt die Freistellung der Vollgeschossigkeit zu erreichen.
Bis jetzt bleibt das Bauamt stur.
Für uns ist zum einen nicht nachvollziehbar, dass vor 17 Jahren ein Haus entsprechend größer gebaut wurde. An dieser Stelle hat wohl das Bauamt gepennt bzw. unzureichend kontrolliert.
Zum Anderen ist für uns auch nicht nachvollziehbar warum uns dann eine Angleichung an das Nachbarhaus verweigert wird. Von außen wäre dies nicht sichtbar und würde niemanden stören.
Da es sich nicht um ein Baugebiet handelt und wir die einzige noch vorhandene Baulücke bebauen macht für uns die Sache noch unglaublicher.
Vielleicht kennt jemand Präzedenzfälle oder ähnliche Fälle die Argumente liefern unser Bauvorhaben wie geplant durchzuführen.
Vielen Dank im Voraus.
Die andere Doppelhaushälfte an der wir anbauen steht dort bereits seit 17 Jahren.
Es handelt sich nicht um ein neues Baugebiet, wir werden eine Baulücke bebauen.
Problem:
Die Maße unseres zukünftiges Nachbarhauses haben nichts mit den Bauplänen zu tun. Unser Nachbar hat nach Bauplan 45° Dachneigung, gebaut hat er aber 40° Dachneigung. Das Haus ist außerdem 12 cm tiefer gebaut worden.
Da sich unser Nachbar nicht an den Bauplan gehalten hat, weist das Nachbarhaus im Obergeschoss die Vollgeschossigkeit nach (Vollgeschossigkeit = mehr als 75 % der Wohnfläche im Erdgeschoss).
Wir möchten uns (natürlich) an das Nachbarhaus angleichen, allerdings wird bei uns vom Bauamt die Vollgeschossigkeit im Obergeschoss abgelehnt.
Unser Keller hat die gleiche Höhe wie unser Nachbar, also die Bodenplatte wurde angeglichen. Das Erdgeschoss wird allerdings höher gebaut, so dass wir im Obergeschoss keine Vollgeschossigkeit nachweisen. Das kostet uns natürlich erheblich Wohnfläche im Obergeschoss.
Weil wir auf diese Wohnfläche nicht verzichten wollen (2. Kind ist in Planung), möchten wir alles tun um bei dem Bauamt die Freistellung der Vollgeschossigkeit zu erreichen.
Bis jetzt bleibt das Bauamt stur.
Für uns ist zum einen nicht nachvollziehbar, dass vor 17 Jahren ein Haus entsprechend größer gebaut wurde. An dieser Stelle hat wohl das Bauamt gepennt bzw. unzureichend kontrolliert.
Zum Anderen ist für uns auch nicht nachvollziehbar warum uns dann eine Angleichung an das Nachbarhaus verweigert wird. Von außen wäre dies nicht sichtbar und würde niemanden stören.
Da es sich nicht um ein Baugebiet handelt und wir die einzige noch vorhandene Baulücke bebauen macht für uns die Sache noch unglaublicher.
Vielleicht kennt jemand Präzedenzfälle oder ähnliche Fälle die Argumente liefern unser Bauvorhaben wie geplant durchzuführen.
Vielen Dank im Voraus.