ᐅ Antrag auf Freistellung der Vollgeschossigkeit
Erstellt am: 08.05.16 09:45
B
Bauexperte08.05.16 11:22Bauherr_78 schrieb:
Wir möchten uns "nur" an das Nachbarhaus angleichen. Den Bebauungsplan halten wir logischerweise ein.Wenn das stimmt, was Du schreibst, hältst Du den Bebauungsplan gerade nicht ein, wenn Du Dein Bauvorhaben an den Bestand anpasst.Bauherr_78 schrieb:
Welche Argumente habe ich um die Befreiung der Vollgeschossigkeit zu erreichen? Wir werden uns ja demnächst mit dem Bauamt und der Stadt zusammen setzen.Imho ausschließlich der finanzielle Nachteil für euch - dennoch hängt es einzig am zuständige(n) MitarbeiterIN, bzw. dessen Ressortleitung. Also sie/ihn so behandeln, wie ihr empfangen werden wollt 😉Grüße, Bauexperte
B
Bauherr_7808.05.16 11:33@Bauexperte Vielen Dank für Deine Rückmeldungen.
Dann bin ich mal gespannt wie das Amt nach dem Gespräch entscheidet.
Wir werden dann mal auf die Tränendrüse drücken, größeres Zimmer für unsere kleine Tochter etc., mehr Wohnqualität usw..
Dann bin ich mal gespannt wie das Amt nach dem Gespräch entscheidet.
Wir werden dann mal auf die Tränendrüse drücken, größeres Zimmer für unsere kleine Tochter etc., mehr Wohnqualität usw..
B
Bauexperte08.05.16 12:20Falscher Ansatz: Mehrkosten infolge kleinerer Zimmer durch Rücksprung an der Kommunwand aka Baulast ;-)
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