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ᐅ Antrag auf Freistellung der Vollgeschossigkeit


Erstellt am: 08.05.16 09:45

B
Bauherr_78
08.05.16 09:45
Wir bauen eine Doppelhaushälfte an eine bereits vorhandene Doppelhaushälfte an.

Die andere Doppelhaushälfte an der wir anbauen steht dort bereits seit 17 Jahren.

Es handelt sich nicht um ein neues Baugebiet, wir werden eine Baulücke bebauen.

Problem:
Die Maße unseres zukünftiges Nachbarhauses haben nichts mit den Bauplänen zu tun. Unser Nachbar hat nach Bauplan 45° Dachneigung, gebaut hat er aber 40° Dachneigung. Das Haus ist außerdem 12 cm tiefer gebaut worden.

Da sich unser Nachbar nicht an den Bauplan gehalten hat, weist das Nachbarhaus im Obergeschoss die Vollgeschossigkeit nach (Vollgeschossigkeit = mehr als 75 % der Wohnfläche im Erdgeschoss).

Wir möchten uns (natürlich) an das Nachbarhaus angleichen, allerdings wird bei uns vom Bauamt die Vollgeschossigkeit im Obergeschoss abgelehnt.

Unser Keller hat die gleiche Höhe wie unser Nachbar, also die Bodenplatte wurde angeglichen. Das Erdgeschoss wird allerdings höher gebaut, so dass wir im Obergeschoss keine Vollgeschossigkeit nachweisen. Das kostet uns natürlich erheblich Wohnfläche im Obergeschoss.

Weil wir auf diese Wohnfläche nicht verzichten wollen (2. Kind ist in Planung), möchten wir alles tun um bei dem Bauamt die Freistellung der Vollgeschossigkeit zu erreichen.
Bis jetzt bleibt das Bauamt stur.



Für uns ist zum einen nicht nachvollziehbar, dass vor 17 Jahren ein Haus entsprechend größer gebaut wurde. An dieser Stelle hat wohl das Bauamt gepennt bzw. unzureichend kontrolliert.

Zum Anderen ist für uns auch nicht nachvollziehbar warum uns dann eine Angleichung an das Nachbarhaus verweigert wird. Von außen wäre dies nicht sichtbar und würde niemanden stören.

Da es sich nicht um ein Baugebiet handelt und wir die einzige noch vorhandene Baulücke bebauen macht für uns die Sache noch unglaublicher.

Vielleicht kennt jemand Präzedenzfälle oder ähnliche Fälle die Argumente liefern unser Bauvorhaben wie geplant durchzuführen.


Vielen Dank im Voraus.
C
Che.guevara
08.05.16 10:08
Scheint fast zum Klassiker zu gehören:

Wer fragt, verliert!

Angenommen, ihr würdet wie die Nachbarn bauen und es stellt sich heraus, das hättet ihr nicht gedurft ...

Was sind die Konsequenzen? Wenn ihr ohne formale Anträge unterwegs wart, eine Ordnungswidrigkeit ...

Wenn ihr es schon schwarz auf weiß hattet, dann könnte es zur Rückbauverpflichtung kommen.

Sind zumindest meine Erfahrungen dazu.
B
Bauherr_78
08.05.16 10:17
Ist diese Ordnungswidrigkeit nicht bereits verjährt?
B
Bauexperte
08.05.16 10:26
Guten Tag,
Bauherr_78 schrieb:
Wir bauen eine Doppelhaushälfte an eine bereits vorhandene Doppelhaushälfte an ...
Ich gestehe, ich verstehe Deine Zustandsbeschreibung nicht; vlt. noch nicht ...
  • Mit Bauplan meinst Du sicher den Bebauungsplan?
  • Woher weißt Du _genau_, daß der Nachbar sich gerade nicht an die Bestimmungen des B-Plans gehalten hat? Eine Reduzierung der DN um 5° kann durchaus eine verlängerte Tiefe von 12 cm auffangen.
  • Gibt es einen Schnitt zur Nachbardoppelhaushälfte?
  • Wer kümmert sich bis dato um die Vorbereitung des Bauantrages, spricht mit den Mitarbeitern im Bauplanungsamt?

Grüße, Bauexperte
B
Bauherr_78
08.05.16 10:31
Ich meine Bauplan vom Haus. Der Nachbar hat sich nicht an den Bauplan seines Hauses gehalten. Unser Architekt bzw. der Vermesser hat diese erheblichen Abweichungen festgestellt.
Originalzitat unseres Architekten: "Die Abmessungen des Nachbarhauses haben nichts mit dem vorliegenden Bauplan zu tun".

Um Vorbereitungen / Anträge kümmert sich unser Architekt, der allerdings eher ein passiver Typ ist. Es scheint so als ob er die Sache ohne zu Kämpfen vom Bauamt akzeptieren möchte.
B
Bauexperte
08.05.16 10:48
Bauherr_78 schrieb:

Originalzitat unseres Architekten: "Die Abmessungen des Nachbarhauses haben nichts mit dem vorliegenden Bauplan zu tun".
Also wurde ein Aufmaß erstellt?
Bauherr_78 schrieb:

Um Vorbereitungen / Anträge kümmert sich unser Architekt, der allerdings eher ein passiver Typ ist. Es scheint so als ob er die Sache ohne zu Kämpfen vom Bauamt akzeptieren möchte.
Nicht notwendigerweise ...

Es wir so sein, daß das Nachbargebäude mittlerweile Bestandsschutz genießt - ob der Eigentümer Strafe bezahlt hat oder nicht, ist sekundär. Wichtiger für Dein Bauvorhaben dürfte sein, daß der Bebauungsplan immer noch Gültigkeit besitzt und Du Dich mit Deiner Baumaßnahme daran zu halten hast. Du erwirbst dadurch, daß Dein Nachbar den Bebauungsplan eigenwillig interpretiert hat, nicht automatisch gleiches Recht.

Das Dein Architekt es unterläßt gegen den gültigen Bebauungsplan vorzugehen, ist zunächst einmal vernünftig. Es kostet round about 2 Jahre plus x und etliches an Euronen mit ungewissem Ausgang; Du läßt offen, ob Du überhaupt bereit bist, diesen Weg zu beschreiten.

Sofern tatsächlich ein Aufmaß der Nachbardoppelhaushälfte vorliegt, kannst Du - besser noch Dein Architekt - anhand des genehmigungsfähigen Schnittes ein erneutes Gespräch mit den Mitarbeitern des Bauamtes anstrengen; besser noch einen vor Ort Termin. Wenn Du nämlich genau so bauen mußt, wie der Bebauungsplan es vorgibt und damit abweichend vom Bestand, ist die Vollgeschossigkeit Dein geringstes Problem.

Grüße, Bauexperte
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