ᐅ Wie viel Fläche meines Grundstückes darf ich bebauen?
Erstellt am: 27.03.16 20:48
P
Polle 196727.03.16 22:41Hallo
Als wir das erste mal gebaut haben,gab es dort auch kein Bebauungsplan.In diesen Fall wurde uns damals vom Bauamt gesagt, wir sollen uns ungefähr der näheren Umgebung anpassen.
Am besten schaust du dir die Nachbarhäuser an da kannst du dir ungefähr ein Bild machen was erlaubt wäre.
Würde aber auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Bauamt suchen.
Als wir das erste mal gebaut haben,gab es dort auch kein Bebauungsplan.In diesen Fall wurde uns damals vom Bauamt gesagt, wir sollen uns ungefähr der näheren Umgebung anpassen.
Am besten schaust du dir die Nachbarhäuser an da kannst du dir ungefähr ein Bild machen was erlaubt wäre.
Würde aber auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Bauamt suchen.
P
Polle 196728.03.16 13:21Hallo wir mussten die Grenzabstände von 3 Meter zu den Nachbargrundstücken einhalten ,Garage konnte auf einer Seite auf der Grenze stehen.
Ansonsten waren wir frei und konnten das Haus setzen wie wir wollten.
Ostergrüße zurück
Ansonsten waren wir frei und konnten das Haus setzen wie wir wollten.
Ostergrüße zurück
Hallo Tu Hus,
auch bei der überbaubaren Fläche gilt meines Erachtens, dass man sich am (legalen!) Bestand in der direkten Nachbarschaft orientieren kann/muss. Im Gebiet ohne Bebauungsplan führt aber sowieso kein Weg am Bauamt vorbei - wenn einem die Antwort von dort nicht gefällt, müsste man gegen die Ablehnung der dann dennoch eingereichten Baugenehmigung wiederum den Klageweg bestreiten.
Ob das sinnvoll ist, muss jeder selbst wissen, im Prinzip können die Bauämter aber sehr schlecht gegen ein Bauvorhaben argumentieren, wenn man sich an die Nachbarschaft hält.
MfG
Dirk Grafe
auch bei der überbaubaren Fläche gilt meines Erachtens, dass man sich am (legalen!) Bestand in der direkten Nachbarschaft orientieren kann/muss. Im Gebiet ohne Bebauungsplan führt aber sowieso kein Weg am Bauamt vorbei - wenn einem die Antwort von dort nicht gefällt, müsste man gegen die Ablehnung der dann dennoch eingereichten Baugenehmigung wiederum den Klageweg bestreiten.
Ob das sinnvoll ist, muss jeder selbst wissen, im Prinzip können die Bauämter aber sehr schlecht gegen ein Bauvorhaben argumentieren, wenn man sich an die Nachbarschaft hält.
MfG
Dirk Grafe
Ähnliche Themen