Beziehungen zwischen Grundbucheintragung und Bebaubarkeit

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W

Wastl

Wenn das Bauamt schon grünes Licht gegeben hat hört es sich doch gut an.
Nur zur Info: Es gibt da manchmal Besonderheiten: Außenbereiche die von Innenbereichen umschlossen werden, usw. Das kann mit unter sehr kompliziert sein,...
 
S

sauerpeter

@MarcWen
Genauso dachte ich auch mit der Zweitrangigkeit, aber manchmal ist komisch
Zum Glück sind die beim Bauamt super freundlich und erklären einem das alles.

Ein weiterer Punkt, der jetzt zwar nicht zu Debatte steht, mir aber grad einfällt: Mitunter könnten solche Eintragungen im Grundbuch doch auch zu Lasten der Eigentümer gehen. Man stelle sich vor, man möchte sein Grundstück verkaufen. Ein Interessent sieht sich das Grundbuch an und sieht "Gartenland". Der wird natürlich versuchen, den Preis des Gartenlandes zu verhandeln wollen. Klar kann er hier auf "taube Ohren" seitens des Verkäufers stoßen, aber ihm dadurch auch genauso gut potenzielle Interessenten durch die Lappen gehen. Naja, wie dem auch sei, eine recht verwirrende Angabe, die man deutlich hinterfragen bzw. prüfen sollte.
Danke für eure Antworten!
 
D

DG

Das Grundbuch kann jederzeit um unnötige/nicht mehr benötigte Einträge bereinigt werden. Das ist kostenpflichtig, aber wenn der Eintrag womöglich einem Verkauf entgegensteht, dann muss man das vielleicht mal investieren. Es gibt Eintragungen/Löschungen, die mit unglaublichen Summen von ca. 50€ verbunden sind.

MfG
Dirk Grafe
 
S

sauerpeter

Das Grundbuch kann jederzeit um unnötige/nicht mehr benötigte Einträge bereinigt werden. Das ist kostenpflichtig, aber wenn der Eintrag womöglich einem Verkauf entgegensteht, dann muss man das vielleicht mal investieren. Es gibt Eintragungen/Löschungen, die mit unglaublichen Summen von ca. 50€ verbunden sind.

MfG
Dirk Grafe
Hallo Dirk,
aber kann ich denn einfach zum Grundbuchamt hingehen und sagen, das der Eintrag alt ist und das Grundstück mittlerweile bebaut werden kann? Wodurch es quasi Bauland ist?
 
D

DG

Theoretisch ja, aber den Gang kannst Du Dir sparen. Wenn es im Bebauungsplan ausgewiesen wird oder aber Du anderweitig eine Baugenehmigung erwirkst, wird nach der Fertigstellung des Gebäudes das Grundbuch/Kataster aktualisiert.

Es gibt Spezialfälle, wo man das vielleicht erst im Grundbuch berichtigen kann/sollte, glaube aber kaum, dass das bei Dir zutrifft. Du hast ja schon grundsätzlich grünes Licht vom Bauamt, insofern würde ich da keine Energie vergeuden.

MfG
Dirk Grafe
 
S

sauerpeter

Dirk, was ich gerade nicht verstehe. Grundbuch ist doch Grundbuch. Wenn es dann bebaut ist, wie wird es denn dann aktualisiert? Steht dann im Grundbuch bebaut mit Einfamilienhaus oder wie? Verstehe gerade nicht, wie das mit "wird nach der Fertigstellung des Gebäudes das Grundbuch/Kataster aktualisiert" gemeint ist.
Danke für die Aufklärung.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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