das habe ich auch gedacht, aber leider andere Erfahrungen gemacht. Ich kann also auch nur zu einer sorgfältigen (evtl. externen) Prüfung der Verträge raten!Du brauchst Dir als Laie keine Gedanken darüber machen. Dafür hat der Notar seine Fähigkeiten. Was er wissen muss, das fragt er ab, zB welches Flurstück, welche Konditionen, zu wann, vorherige Eigentümer und zukünftige...
Beim Verkauf von privat an privat gilt diese Frist aber nicht, oder? Jedenfalls wurde uns das von unserem Notar so erklärt. Und so ein Verkauf scheint hier ja vorzuliegen.Das ist vorgeschrieben, zumindest die 14 Tage :)
Was genau ist denn geschehen, bzw. unterlassen worden?das habe ich auch gedacht, aber leider andere Erfahrungen gemacht.
Das sollte sich eigentlich von selbst erklären! Alles, was sich nicht selbsterklärend versteht, sollte einer externen Prüfung durch entsprechenden Sachverstand zugeführt werden.Ich kann also auch nur zu einer sorgfältigen (evtl. externen) Prüfung der Verträge raten!
Ja, das ist richtig. Diese Regelung - imho seit 2013 - gilt nicht bei Grundstücksverkäufen von Privat an Privat; auch nicht, falls + wenn ein Makler zwischengeschaltet ist. Ich kann mich allerdings - jedenfalls für meinen Bereich - nicht daran erinnern, daß die involvierten Notare diese 14-tägige Frist nicht eingeräumt hätten.Beim Verkauf von privat an privat gilt diese Frist aber nicht, oder? Jedenfalls wurde uns das von unserem Notar so erklärt. Und so ein Verkauf scheint hier ja vorzuliegen.
In unserem Fall wurden drei Grundstücke verkauft: Grundstück A muss Grundstück B und C, Grundstück B noch Grundstück C Wege- und Leitungsrecht einräumen (die Grundstücke liegen von der Straße aus gesehen hintereinander). Wir haben zuletzt gekauft und in unserem Vertrag war nur das Wege, nicht aber das Leitungsrecht beschrieben, das wir (B) Partei C einräumen. Unser Notar hat alle drei Verträge entworfen und es überall vergessen, der Notar von Partei A hat das einfach so übernommen und anscheinend auch nicht nochmal drüber nachgedacht.Was genau ist denn geschehen, bzw. unterlassen worden?